» Karlsruhe prüft Sanktionspraxis bei Hartz IV
» Aktion Mensch ändert Förderkonditionen
» Tafeln starten Aktion gegen Lebensmittelverschwendung
» Studie: Kein höheres Geburtsrisiko durch künstliche Befruchtung
» DAK: Schüler schlafen zu wenig
» Caritas NRW warnt vor Fachkräftemangel in den Jugendämtern

Arbeitslosigkeit

Karlsruhe prüft Sanktionspraxis bei Hartz IV




Symbolfoto zur Kürzung von Hartz IV
epd-bild/Jens Schulze
Zum Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen haben sich Sozialverbände für eine Abschaffung der Leistungskürzungen ausgesprochen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die mündliche Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit möglicher Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher begonnen. Bei dem vom Sozialgericht Gotha vorgelegten Fall geht es um die Frage, ob diese Sanktionen gegen das menschenwürdige Existenzminimum und gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen. Geprüft wird zudem, ob die Sanktionen gegen die Berufsfreiheit verstoßen. (Az.: 1 BvL 7/16)

Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, ob der "Gesetzgeber durch das Grundgesetz an der derzeitigen Normierung des Mitwirkungs- und Sanktionssystems gehindert ist", sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Es gehe darum, ob die Sanktionen grundgesetzlich zulässig sind. Zu fragen sei, ob die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele geeignet und zumutbar für die betroffenen Menschen seien.

Für die Bundesregierung sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD), mit der Einführung der Regelungen 2005 habe sich der Gesetzgeber für "aktivierende Hilfen" entschieden. Es solle "so viel Ermutigung geben wie möglich und so viel Ermahnung wie nötig". Der Sozialstaat müsse Mittel haben, die Mitwirkung verbindlich einzufordern. Sonst wäre das Arbeitslosengeld ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Für den Kläger sagte Rechtsanwältin Susanne Böhme, starre Sanktionen, die für drei Monate gelten, bewirkten keine Verhaltensänderung beim Leistungsbezieher. Häufig seien auch weitere Personen von den Kürzungen betroffen, die mit dem Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies seien häufig Kinder.

Nach den rechtlichen Bestimmungen müssen die rund vier Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher zumutbare Arbeit annehmen oder andere Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt nutzen, sonst drohen Kürzungen. Bei wiederholten Pflichtverstößen darf das Jobcenter das Arbeitslosengeld II sogar komplett streichen.



 
 

Behinderung

Aktion Mensch ändert Förderkonditionen



Die Aktion Mensch will noch mehr soziale Projekte für Menschen mit und ohne Behinderung unterstützen. Zu diesem Zweck soll neuen Projekt-Partnern der Einstieg in die Förderung erleichtert werden, wie die gemeinnützige Organisation am Dienstag in Bonn mitteilte.

Künftig werden den Angaben zufolge die Förderprogramme der Aktion Mensch in die fünf Lebensbereiche Arbeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Mobilität, Freizeit sowie Wohnen unterteilt. Dies soll neuen Partnern helfen, die eigene Projektidee thematisch leichter zuzuordnen und ein passendes Förderprogramm zu finden.

Außerdem hat die Aktion Mensch die maximale Fördersumme von 300.000 Euro auf 350.000 Euro erhöht. Bei Projekten und Anschubfinanzierungen gibt es ab diesem Jahr einen 90-Prozent-Zuschuss. Bisher waren maximal 70 Prozent möglich. Bei der Suche nach einem Förderangebot hilft ein verbessertes Online-Instrument, wie es weiter heißt.

Die Aktion Mensch ist nach eigenen Angaben die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als vier Milliarden Euro an soziale Projekte vergeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern.


 
 

Kampagne

Tafeln starten Aktion gegen Lebensmittelverschwendung



Die Lebensmitteltafeln in Deutschland, die Wiener Tafel und die Verbraucherzentrale Hamburg starten gemeinsam eine Aktion zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Im Zentrum der Kampagne stehen die Verbraucheraufklärung zum Mindesthaltbarkeitsdatum und die Frage, ob ein Produkt mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch bedenkenlos verzehrt werden kann, wie die Organisationen am Dienstag in Berlin mitteilten.

In Deutschland landen den Angaben zufolge jedes Jahr mindestens elf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. "Ein Großteil der Verschwendung könnte vermieden werden", erklären die Organisationen. Besonders ein falscher Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum trage erheblich zur Lebensmittelverschwendung bei.

"Lebensmittel können noch Tage, Wochen oder sogar Monate nach dessen Ablauf haltbar sein", sagte Jochen Brühl, Vorsitzender der Tafel Deutschland. Die Aktion will Verbraucher ermutigen, "wieder auf ihre Sinne zu vertrauen, zu riechen, zu schmecken, einfach zu probieren, ob etwas noch gut ist oder nicht".

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben eine Checkliste veröffentlicht, die helfen soll, besser zu erkennen, ob ein Lebensmittel noch gut ist oder in die Tonne gehört.

Die über 940 gemeinnützigen Tafeln in Deutschland sammeln einwandfreie überschüssige Lebensmittel von Herstellern und Händlern und verteilen diese regelmäßig an 1,5 Millionen bedürftige Menschen in Deutschland. Mit rund 60.000 Ehrenamtlichen sind die Tafeln eine der größten sozial-ökologischen Bewegungen in Deutschland.



 
 

Gesundheit

Studie: Kein höheres Geburtsrisiko durch künstliche Befruchtung



Anders als bisher angenommen erhöht eine künstliche Befruchtung nicht das Risiko für eine Frühgeburt oder für ein zu niedriges Geburtsgewicht. Das habe erstmals eine Studie belegt, die im Fachjournal "The Lancet" veröffentlicht wurde, teilte das Max-Planck-Institut für demografische Forschung am Dienstag in Rostock mit. Für die Untersuchung hatten Forscher aus Rostock, Großbritannien und Finnland 1.245 finnische Geschwister analysiert, die in den Jahren 1995 bis 2000 geboren wurden und von denen jeweils mindestens eins natürlich und eins künstlich gezeugt worden war.

Wer eine künstliche Befruchtung erwog, habe bisher Schäden für sein Baby befürchten müssen, hieß es. "Ärzte warnen häufig davor, dass der Eingriff das Risiko für niedriges Geburtsgewicht (weniger als 2.500 Gramm) oder eine Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) steigert." Davon betroffene Kinder haben unter anderem häufiger Atembeschwerden oder Herzprobleme.

"Paare mit bisher unerfülltem Kinderwunsch müssen sich nicht mehr gegen eine künstliche Befruchtung entscheiden, weil sie dadurch vermeintlich die Geburtsrisiken für ihr Kind erhöhen", sagte Mikko Myrskylä, Autor der Studie. In Deutschland unterzogen sich nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung im Jahr 2016 mehr als 63.000 Frauen einer künstlichen Befruchtung.


 
 

Gesundheit

DAK: Schüler schlafen zu wenig



Fast jeder dritte Schüler leidet offenbar unter Schlafstörungen, jeder zweite klagt über Müdigkeit. Insbesondere ältere Schüler schlafen zu wenig, heißt es in einer am Dienstag in Hamburg vorgestellten DAK-Studie. Neunt- und Zehntklässler würden im Durchschnitt nur rund sieben Stunden schlafen. Schlafmangel führe in der Schule zu Stress.

Nach der Studie ist der Schlafmangel auch Folge der hohen Bildschirmzeiten. Viele Schüler würden täglich mehr als vier Stunden vor Fernseher, Smartphone oder Tablet sitzen. "Die Schüler kümmern sich nachts um volle Akkus bei ihren Smartphones, aber sie laden ihre eigenen Batterien nicht mehr ausreichend auf", sagte der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm.

Schlafmangel werde leicht unterschätzt, betonte Storm. Dabei könne er ernsthafte Probleme verursachen. So zeige die DAK-Studie einen engen Zusammenhang zwischen Schlafmangel und Stressempfinden. Von den Mädchen gab fast die Hälfte (48 Prozent) an, oft oder sehr oft unter Stress zu leiden. Von den Jungen ist ein Drittel betroffen. Der empfundene Stress nimmt mit dem Alter zu. Erhöhtes Stressempfinden geht mit häufigen Kopf-, Rücken- und Bauchschmerzen sowie Niedergeschlagenheit einher. Insbesondere Mädchen (23 Prozent) machten häufig Angaben, die auf depressive Symptome hinweisen.

Die DAK-Studie wurde mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in sechs Bundesländern durchgeführt. Fast 9.300 Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis zehn wurden dafür den Angaben zufolge repräsentativ befragt.


 
 

Kommunen

Caritas NRW warnt vor Fachkräftemangel in den Jugendämtern



Der katholische Caritasverband in Nordrhein-Westfalen hat die Arbeitsüberlastung vor allem kleinerer Jugendämter kritisiert und fordert zusätzliche Stellen. Es sei unstrittig, dass die Anforderungen an die Jugendämter deutlich gestiegen seien, schreibt der Münsteraner Diözesan-Caritasdirektor Heinz-Josef Kessmann in der am Dienstag veröffentlichten aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Caritas in NRW". Das hänge mit dem Kinder- und Jugendschutz und der Gefährdungsbeurteilung zusammen. Gleichzeitig fehle vielen Jugendämtern das notwendige fachlich qualifizierte Personal, um der steigenden Zahl der Fälle nur annähernd gerecht zu werden.

"Die Ressourcen sind in vielen Kommunen bei weitem nicht ausreichend, um mit der Vielzahl der Fälle qualifiziert und gut umgehen zu können", beklagte Kessmann. Besonders brisant sei, dass bei einer Vernachlässigung des Kinderschutzes den Mitarbeitern eines Jugendamtes auch strafrechtliche Konsequenzen drohten. Die Kommunen müssten die Ämter und die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) besser finanziell ausstatten.

Kessmann warnte vor einem Fachkräftemangel in der Jugendhilfe. Um mehr Menschen für einen Beruf in der Jugendhilfe zu motivieren, müssten die Ausbildungsgänge attraktiver gestaltet werden und die Zugangsvoraussetzungen für den Erzieherberuf bundesweit vereinheitlicht werden. Die praxisintegrierte oder duale Ausbildung sei besonders attraktiv, leider fehle auch hier die Refinanzierung für eine solche Ausbildung in den Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe, erklärte der Caritas-Direktor.