sozial-Recht

Verwaltungsgerichtshof

Neues Ausweisungsrecht gilt auch für Türken



Das zum Jahresbeginn 2016 geänderte Ausweisungsrecht ist auch auf Türken anwendbar. Das neue Recht stelle keine nach dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei verbotene Verschärfung dar, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 3. Februar bekanntgegebenen Urteil entschied. Konkret bestätigte er damit die Ausweisungsverfügung eines Kurden wegen Unterstützung der PKK.

Nach dem neuen Recht wird ein Ausländer ausgewiesen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse Deutschlands dies erfordert. Bei besonders geschützten Personengruppen, zu denen wegen des Assoziationsabkommens auch Türken gehören, wird für eine Ausweisung weiterhin "eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorausgesetzt. Nach dem Assoziationsabkommen dürfen die EU-Länder keine Neuregelungen treffen, die die Freizügigkeitsrechte für Türken im Vergleich zu früher stärker beschränken.

Dies ist mit dem neuen Ausweisungsrecht auch nicht der Fall, entschied jetzt der VGH. Das neue Recht sei keine pauschale Verschlechterung. Es garantiere "eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes".

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

Az.: 11 S 889/15


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Sofort Hartz IV bei Familiennachzug

Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen ziehen, haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Der gesetzliche generelle Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen in den ersten drei Monaten, greift hier nicht, entschied das Sozialgericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Juli 2015. Die Berliner Richter sprachen damit einer Frau und ihrer Tochter Hartz-IV-Leistungen zu. Sie waren mit einem Visum der Deutschen Botschaft zur Familienzusammenführung zu ihrem staatenlosen Ehemann und Vater nach Deutschland eingereist.

» Hier weiterlesen

Sozialamt kommt für Sterbegeld-Versicherung auf

Sozialhilfeempfänger können sich die Kosten für eine Sterbegeld-Versicherung vom Amt erstatten lassen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem "angemessene" Versicherungskosten und eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass zur Deckung der Bestattungskosten Sozialhilfe benötigt werden wird, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 4. Februar 2016 veröffentlichten Urteil.

» Hier weiterlesen

Körpergröße von 1,48 Meter für Frauen noch normal

Frauen, die wegen einer Körpergröße von nur 1,48 Meter an erheblichen psychischen Störungen leiden, können keine operative Beinverlängerung auf Krankenkassenkosten fordern. Weder liegt mit dieser Größe eine Abweichung vom Normbereich vor, noch begründen die psychischen Störungen einen Eingriff in den gesunden Körper, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. November 2015.

» Hier weiterlesen