sozial-Recht

Sozialgericht

Sozialamt kommt für Sterbegeld-Versicherung auf



Sozialhilfeempfänger können sich die Kosten für eine Sterbegeld-Versicherung vom Amt erstatten lassen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem "angemessene" Versicherungskosten und eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass zur Deckung der Bestattungskosten Sozialhilfe benötigt werden wird, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 4. Februar 2016 veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine Rentnerin, die in ihrem Antrag auf Grundsicherung im Alter auch die monatlichen Kosten für eine Sterbehilfeversicherung in Höhe von monatlich 84,38 Euro berücksichtigt haben wollte. Das Sozialamt lehnte die Kostenübernahme ab.

Doch die Kosten für die Sterbegeldversicherung müssen hier übernommen werden, urteilte das Sozialgericht. Zum einen sei die Versicherungssumme in Höhe von 5.001 Euro angemessen. Zum anderen sei die Versicherung "erforderlich in dem Sinne, dass die Klägerin mittellos ist und daher die Aufwendungen für ihre Bestattung und Grabpflege nicht selbst ansparen oder auf sonstige Weise gewährleisten kann".

Hier würden nicht nur die Angehörigen, sondern auch die Klägerin entlastet. Denn sie werde von der Sorge befreit, dass ihre Familie mit den Bestattungskosten belastet werde. Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch sei, dass die Klägerin auch im Sterbefall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit noch im Sozialhilfebezug stehe.

Az.: S 4 SO 370/14


« Zurück zur vorherigen Seite

Weiterführende Links

Urteil


Weitere Themen

Neues Ausweisungsrecht gilt auch für Türken

Das zum Jahresbeginn 2016 geänderte Ausweisungsrecht ist auch auf Türken anwendbar. Das neue Recht stelle keine nach dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei verbotene Verschärfung dar, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 3. Februar bekanntgegebenen Urteil entschied. Konkret bestätigte er damit die Ausweisungsverfügung eines Kurden wegen Unterstützung der PKK.

» Hier weiterlesen

Griechenland wegen Umgangs mit Asylbewerber verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung eines iranischen Asylbewerbers in den Jahren 2010 und 2011 verurteilt. Der Mann wurde zwei Mal unter Bedingungen inhaftiert, die die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen, wie das Straßburger Gericht am 11. Februar erklärte. Darüber hinaus habe Griechenland ihm in seinem Asylverfahren keinen ausreichenden Rechtsbehelf eingeräumt und die Haft nicht kurzfristig und wirksam durch ein Gericht überprüfen lassen. Griechenland muss dem Iraner nun 6.500 Euro Entschädigung zukommen lassen.

» Hier weiterlesen

Körpergröße von 1,48 Meter für Frauen noch normal

Frauen, die wegen einer Körpergröße von nur 1,48 Meter an erheblichen psychischen Störungen leiden, können keine operative Beinverlängerung auf Krankenkassenkosten fordern. Weder liegt mit dieser Größe eine Abweichung vom Normbereich vor, noch begründen die psychischen Störungen einen Eingriff in den gesunden Körper, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. November 2015.

» Hier weiterlesen