sozial-Politik

Migration

Jugend

Im Namen der Ehre




Mustafa El-Chami (l.) als Vater und sein Cousin Yusef Chahin als Sohn bei einem Rollenspiel des Projekts "Heroes" in der Klasse 9c des Gymnasiums Nordost in Essen
epd-bild / Stefan Arend
Seit den Übergriffen an Silvester wird über abwertende Frauenbilder und patriarchales Denken unter Zugewanderten diskutiert. Das Projekt "Heroes" vermittelt Jugendlichen aus "Ehrenkulturen" an Schulen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Ein Rollenspiel über den Alltag, irgendwo in Deutschland: "Wo ist deine Schwester?", schreit der Vater. "Ich weiß nicht, Baba", erwidert der Sohn und bekommt eine Ohrfeige. "Sie treibt sich rum, ohne dass du aufpasst? Sofort holst du sie!" Der Sohn gehorcht, ruft einen Freund an, der die Schwester auch gesehen hat - mit Freundinnen am Marktplatz.

"Komm nach Hause, Baba ist sauer", spricht er sie an. Sie will nicht, sagt, dass sie gerade erst gekommen sei. Der Freund greift ein: "Du lässt sie so mit dir reden? Sie ist ein Mädchen, Mann, hast du keine Ehre?" Danach packt der Junge die Schwester am Handgelenk und reißt sie mit sich. - Nur ein szenisches Spiel, doch so könnte sich die Geschichte tatsächlich abspielen.

Diskussion über Geschlechterrollen

Mustafa El-Chami rückt sein Käppi wieder gerade. Der 20-jährige Gesamtschüler aus dem Duisburger Einwandererstadtteil Marxloh war gerade noch Vater und Freund im Rollenspiel. Jetzt schaut er in die Gesichter von Essener Neuntklässlern: "Und, Leute, Ehre gerettet? Oder seht ihr Opfer in der Geschichte?", fragt er in die Runde. Zusammen mit seinem Cousin Yusef Chahin und Sozialarbeiter Selim Asar ist er für das Projekt "Heroes" in die Klasse 9c des Gymnasiums Nordost gekommen.

"Unterdrückung im Namen der Ehre" ist das Thema, das die jungen Männer in die Klassenzimmer holen, in denen wie hier im Essener Norden viele Jungen und Mädchen sitzen, deren Familien aus Ländern mit starker Hierarchie zwischen den Geschlechtern und starren Geschlechterrollen kommen. Für Gleichberechtigung wollen sie hier werben, Geschlechterrollen aufzeigen - und diskutieren.

Das Projekt startete der Berliner Verein "Strohhalm" 2007 - als damals einziges Angebot zum Thema, das sich an Jungen aus Einwandererfamilien richtet. "Die Ehrvorstellungen zwingen ja auch Jungen in Rollen, die sie nicht selbst wählen", erklärt Selim Asar, der in Duisburg "Heroes" ausbildet.

Hautnah und auf Augenhöhe

Inzwischen gibt es in sieben Städten Gruppen nach dem Berliner Vorbild: Jungen aus einer Ehrenkultur lassen sich zu Heroes - Helden im Sinne von Vorbild - ausbilden und geben ihre Haltungen in Workshops an andere Jugendliche weiter, ganz hautnah und auf Augenhöhe.

Wie Yusef und Mustafa, die ein Jahr lang in ihrer Freizeit im Duisburger Jugendzentrum Zitrone erst kontrovers über Ehre, Familie und Religion diskutierten und dann Rollenspiele und Moderationen entwickelten, die Unterdrückung durch Ehre im Alltag entlarven.

"Damit sind wir auch in der eigenen Familie angeeckt", sagt Mustafa, dessen Familie aus Palästina kommt. "Einige haben es als Verrat an unser Kultur aufgefasst und vor allem haben wir ja auch Dinge im Familienalltag anders gemacht." Doch inzwischen seien die Eltern stolz auf den Einsatz ihrer Söhne.

"Das ist kein echter Respekt"

"Der Sohn ist Opfer", sagt jetzt der erste Junge aus der 9c: "Der Vater schlägt ihn, um Respekt einzufordern, aber er gehorcht aus Angst, das ist kein echter Respekt." Zustimmendes Gemurmel. "Aber er hat dann selbst die Schwester genauso behandelt, sie ist auch Opfer", kritisiert ein Mädchen. "Weil der Freund ihn aufgehetzt hat, erst hat der ja normal mit ihr gesprochen", sagt ein anderer.

So geht Beschützen nicht, finden alle. Aber: "Wovor muss die eigentlich beschützt werden, ist sie in Gefahr da - mit Freundinnen mitten in der Stadt?", fragt jetzt Yusef. "Warum wollen der Vater und der Freund, dass sie so behandelt wird? Und warum muss das eigentlich der Bruder machen, der hatte vielleicht gerade was anderes vor?"

Fragen, die viele Jugendliche im Alltag mit "Das ist halt so" beantworten. "Das wollen wir verändern", sagt Sozialarbeiter Asar. In der 9c nehmen die Schüler die Motive und Vorstellungen Stück für Stück auseinander. Die Leute könnten denken, dass die Schwester keine Jungfrau mehr ist, wenn sie alleine abends draußen ist. Und dann "ist die ganze Familie beschämt". Warum eigentlich? Und warum gilt das nicht für Jungen?

"Ich hatte vier Weiber am Wochenende, ich bin krass cool", sagt Yusef. "Und ich hatte vier Typen, ich bin eine ..." Die Schüler lachen, murmeln den Satz für sich zu Ende. "Ihr wisst, was ich meine: Gerecht ist das nicht", sagt Mustafa. Und schon Gerede könne für Mädchen gefährlich werden, "im Namen der Ehre wird im schlimmsten Fall gemordet".

Miriam Bunjes


Migration

Jugend

Das Heroes-Projekt in Deutschland



Das Projekt "Heroes - gegen Unterdrückung im Namen der Ehre" startete 2007 nach schwedischem Vorbild in Berlin. Entwickelt wurde es vom Verein "Strohhalm", einer Fachstelle zur Prävention sexueller Gewalt. Die Initiative entstand vor dem Hintergrund heftig diskutierter Ehrenmorde, vor allem aber, "weil es in Deutschland überhaupt keine Angebote für Jungen aus Einwanderermilieus gab, die sich mit Geschlechterrollen und Ehrbegriffen auseinandersetzten", sagt Martina Krägeloh, Projektleiterin der Berliner Heroes.

Das Projekt arbeitet in zwei Phasen: Zunächst setzen sich junge Männer im Alter von etwa 16 bis 21 Jahren, die selbst aus Kulturen mit einem patriarchalen Ehrbegriff kommen, in regelmäßigen Trainings mit Themen wie Geschlechterrollen, Menschenrechten, Ehre und Identität auseinander. Dabei wird in Gruppen unter Anleitung frei über persönliche Einstellungen und Haltungen diskutiert, an Empathie, Wahrnehmung und Vermittlungstechniken gearbeitet.

Nach etwa einem Jahr erhalten die Jugendlichen eine offizielle Zertifizierung als Hero und geben anschließend selbst Workshops in Schulen und in Jugendzentren, in denen sie Jugendliche dazu anleiten, selbst zum Thema "Unterdrückung im Namen der Ehre" Stellung zu beziehen.

Erklärtes Projektziel ist die Arbeit an der Gleichberechtigung der Geschlechter. Vermittelt werden soll das von Vorbildern aus der eigenen Bezugsgruppe. Dass sich Jugendliche mit Migrationshintergrund, die in Deutschland "zwischen den Kulturen" aufwachsen, früh mit zugeschriebenen Geschlechterrollen und Unterdrückung im Namen der Ehre auseinandersetzen, wirke damit auch präventiv gegen Unrecht im Namen der Ehre, betont Krägeloh.

Heroes-Gruppen gibt es mittlerweile in München, Augsburg, Nürnberg, Schweinfurt, Offenbach, Köln und Duisburg - in Berlin wird mittlerweile die sechste aufgebaut, in Duisburg die vierte. Die jugendlichen Heroes erreichen damit einige tausend Schüler bundesweit.



Frauen

Sexismus

Zwei Männer und ein Hintern



Die Werbung zum Kinofilm «Dirty Grandpa» setzt auf entblößte Körperteile und feiert den lüsternen Mann - abgesegnet vom Deutschen Werberat. Für die Anti-Sexismus-Initiative Pinkstinks entlarvt das die Debatte nach der sexuellen Gewalt von Köln als scheinheilig.

Der Frau mit den Hotpants fehlt der Kopf. In die Bildmitte des Kinoplakats zum Hollywood-Film "Dirty Grandpa" ragt stattdessen ihr knapp bekleideter Hintern - betrachtet von Großvater (Robert de Niro) und Enkel (Zac Efron), der auf das Hinterteil mit einem Tankzapfhahn zielt. In der Posterversion prangt darüber noch die Frage "Bist du hart genug für eine Spritztour mit Grandpa?"

Der Film über den lüsternen Großvater, der seinen biederen Enkel kurz vor der Hochzeit mit einer Spritztour im doppelten Sinne von seinen Verklemmungen befreien will, ist am 11. Februar in vielen Kinos angelaufen. Die Kinos haben das Bild der zwei Männer hinter dem Frauenhintern plakatiert, manche in Lebensgröße und größer - im öffentlichem Raum einer Republik, in der seit den Übergriffen der Silvesternacht vor allem über den gefährlichen Sexismus von Zuwanderern debattiert wird.

"Die Frau ist bloßes Sexobjekt"

Für Stevie Schmiedel ist die Kinowerbung "Sexismus in Reinform". "Die Frau ist bloßes Sexobjekt, ihr Kopf ist gar nicht erst zu sehen, während die vollständigen Männer sie in eindeutig sexueller Motivation betrachten - sie wird auf ihren Körper reduziert", sagt die Gründerin des deutschen Ablegers von Pinkstinks, einer britischen Initiative, die gegen Sexismus in Industrie und Werbung protestiert. "Der erhobene Zapfhahn deutet dabei noch Penetration an. In Kombination mit der Frage, ob der Betrachter hart genug für eine Spritztour sei, sei das schon fast eine Aufforderung zur sexuellen Gewalt", findet die Genderforscherin.

Der Satz findet sich allerdings nicht in allen Versionen des vom Münchener Filmverleih Constantin Film an die Kinobetreiber gelieferten Plakate. Aber auch ohne ihn wird ein hochproblematisches Frauenbild transportiert, findet die Initiative Pinkstinks: kopflos, verfügbar.

Dabei handele es sich nicht um Ausnahmeerscheinungen: "Das ist ein besonders offenes Beispiel für allgegenwärtige sexistische Frauenbilder", sagt Schmiedel. Solche Werbung entlarve auch die Sexismus-Debatte nach Köln als scheinheilig. "Dass so ein Plakat aufgehängt und damit auch als angemessen angesehen wird, macht doch überdeutlich, dass Sexismus nicht neu von Einwanderern ins Land gebracht wurde."

Beschwerde als unbegründet abgewiesen

Dagegen stuft der Deutsche Werberat - das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft - das Bildmotiv des Plakates als nicht-sexistisch ein. Er wies eine Beschwerde dazu als unbegründet ab. Dabei untersagen die eigenen Richtlinien Werbung, "die Personen auf ihre Sexualität reduzieren oder ihre sexuelle Verfügbarkeit nahelegen".

Grundsätzlich sei es schon problematisch, Körperteile vereinzelt darzustellen, hieß es. "Hier fehlt aber nur der Kopf, ansonsten ist der Körper vollständig", sagt Werberats-Sprecherin Julia Busse. Das sei grenzwertig. Die Frau wirke aber nicht wie ein Opfer, sondern habe eine "selbstbewusste Körperhaltung". Zudem passe die Werbung zu dem beworbenen Film, der nun mal ein sexuelles Thema habe.

Im Cinedom Köln wurde es dennoch noch vor dem Filmstart abgehängt: Zwei Kundinnen hatten sich beschwert. "Und wir fanden den Anblick des Motivs auch im Nachklang der Silvesterereignisse nicht tragbar", sagt Geschäftsführer Martin Ebert. Der Verleiher werde darüber "wohl nicht erfreut sein", glaubt Ebert: "Aber das ist immer noch unser Haus, in dem wir über Sexismus selbst entscheiden."

Constantin Film will sich nichtöffentlich äußern. Auf der eigenen Webseite ist das kritisierte Motiv nicht zu sehen. Im offiziellen Trailer zu dem Film, dessen Altersbeschränkung die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nach Widerspruch der Verleihfirma von 16 auf zwölf Jahre herabsetzte, darf der Großvater dafür Sonnencreme in ein Dekolleté spritzen und begeisterten jungen Frauen "Party, bis ihr alle schwanger seid" zuschreien.

Miriam Bunjes


Unbegleitete Minderjährige

Flüchtlingskinder tauchen ab




Ali (17) floh allein aus Pakistan.
epd-bild / Annette Zöpf
Rund 5.000 minderjährige Flüchtlinge galten zum Jahreswechsel in Deutschland als vermisst. Kinderschützer glauben an organisierte Kriminalität, Fachverbände bezweifeln das. Sie haben einen Plan, wie sich die Zahl der Vermissten stark senken ließe.

Sicher ist eigentlich nur, dass sie weg sind: Am 1. Januar galten laut Bundeskriminalamt (BKA) exakt 4.749 Flüchtlingskinder und Jugendliche in Deutschland als vermisst. Sie haben sich in den vergangenen Wochen oder Monaten registrieren lassen, wurden von den Behörden in Heimen untergebracht - und verschwanden dann. Was mit ihnen geschehen ist, weiß offenbar keiner so genau.

Sind sie ausgerissen? Hat man falsch gezählt? Hat die Bürokratie versagt? Oder aber sind die Jugendlichen Menschenhändlern in die Hände gefallen und Opfer von Verbrechen geworden, wie es etwa Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers befürchtet? Fast 5.000 verschwundene Kinder, die Zahl ist so hoch, dass man sie kaum glauben mag. Aber ist sie tatsächlich gleichbedeutend mit 5.000 Verbrechen?

Höchstwahrscheinlich nein, glaubt Tobias Klaus vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin. Er schildert einen fiktiven Fall, der verdeutlichen soll, wie ein Kind für die Behörden verschwindet: "Ein Jugendlicher wird in eine Unterkunft in Thüringen gebracht, will aber weiter nach Dortmund, wo er einen Onkel hat. Also macht er sich heimlich auf den Weg - und das örtliche Jugendamt meldet ihn als vermisst. In Dortmund angekommen, sagt der Junge aber niemandem, dass er schon in Thüringen war, denn er hat Angst, dorthin zurück zu müssen."

"Man muss solche Zahlen relativieren"

Natürlich gibt es nach Angaben des Sprechers Fälle, in denen Kinder und Jugendliche wirklich in die Hände von Kriminellen gerieten, aber das seien absolute Ausnahmefälle. Einen anderen Weg zu seinem Onkel als den illegalen habe der Jugendliche im skizzierten Fall eben nicht gehabt: "Deswegen muss man solche Zahlen relativieren."

Die Zustände könnten sich jedoch durchaus verschlimmern, befürchtet Björn Hagen, Geschäftsführer des Evangelischen Erziehungsverbandes in Hannover, in dessen Einrichtungen auch Flüchtlingskinder betreut werden. Er denkt dabei an Schlepper, die eine große Gefahr für diese Kinder und Jugendlichen darstellen "und die in der Lage sind, das gegenwärtige System auszunutzen".

"Kinder und Jugendliche auf der Flucht haben bereits Vertreibung, Gewalt, oft Tod erlebt. Sie sind anfällig für alle möglichen Versprechungen und so leichte Beute für Täter und Täterinnen, die dieser Kinder ausbeuten wollen", sagt Julia von Weiler von der Kinderschutzorganisation "Innocence in Danger" in Berlin. Dabei gebe es durchaus Wege, die jungen Menschen in ihren Unterkünften zu halten, findet Björn Hagen: "Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Kinder und Jugendlichen gar nicht erst auf den Weg machen. Das schaffen wir, indem wir ihnen Geborgenheit geben und eine Zukunftsperspektive."

Leichte Beute für Täter

Für Tobias Klaus gehört aber ebenso dazu, dass man jungen Flüchtlingen, die woanders leben wollen, diesen Weg auch ermöglicht. Falsch ist seiner Ansicht nach die jüngst beschlossene Verschärfung des Asylrechts, nach der Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens den zuständigen Bezirk nicht verlassen dürfen. "Da sind eindeutig die Interessen der Jugendlichen, die an einem bestimmten Ort leben wollen, nicht berücksichtigt worden."

Er fordert deshalb, die Zusammenführung mit Angehörigen zu erleichtern. "Wichtig ist dabei auch die Intensität der Beziehungen. Wenn ich als Jugendlicher weiß, dass ein alter Freund der Familie in Bremen lebt, dann will ich auch dorthin." Diese Empathie für das Denken und Verhalten der Jugendlichen fehle jedoch in der Gesetzgebung vollständig.

Werde dem nicht Rechnung getragen, dann könnte sich die Zahl der verschwundenen jungen Flüchtlinge in der Zukunft noch erhöhen, befürchtet Klaus. Dafür spreche die Beobachtung der Hilfsorganisation Unicef, wonach zum ersten Mal mehr Frauen und Kinder auf Booten aus der Türkei nach Griechenland aufbrechen als Männer. Allein Kinder kämen hier schon auf einen Anteil von 36 Prozent.

Sebastian Stoll


Integration

Arbeit

Nahles fordert halbe Milliarde mehr für Flüchtlinge



Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist mit der Forderung nach mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen auf Kritik gestoßen. Opposition und Sozialverbände warfen Nahles am 11. Februar in Berlin vor, sie laufe den Ereignissen hinterher. Es sei bereits bei den vergangenen Haushaltsberatungen klar gewesen, dass in der Arbeitsmarktpolitik deutlich mehr getan werden müsse. Unterstützt wurde Nahles von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD).

Nahles fordert einem Medienbericht zufolge kurzfristig rund eine halbe Milliarde Euro mehr im Jahr. Aus dem laufenden Haushalt für Arbeitsmarktpolitik könne sie die Aufgaben nicht bewältigen, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wir können das Geld nicht bei den Langzeitarbeitslosen wegnehmen", erklärte sie: "Sonst entsteht ein Verdrängungswettbewerb, der Ängste schürt, statt sie abzubauen."

Allein für 100.000 Arbeitsgelegenheiten benötige sie 450 Millionen Euro jährlich, sagte die Ministerin. Dabei handelt es sich um zusätzliche Beschäftigungen etwa in Ein-Euro-Jobs, die bisher nur Hartz-IV-Empfängern angeboten werden. Die Ministerin rechnet damit, dass die Zahl der Hartz-IV-Empfänger durch die Flüchtlinge in diesem Jahr um 270.000 Menschen steigt, davon rund 200.000 erwerbsfähige.

Mehr Geld werde auch für Integrationsmaßnahmen wie ausbildungsbegleitende Hilfen gebraucht, sagte Nahles: "Bisher sitzen die Menschen manchmal zwölf Monate herum, ohne etwas tun zu können." Man müsse aber so früh wie möglich ansetzen, sagte Nahles. Die Verhandlungen mit dem Finanzministerium über eine Aufstockung ihrer Mittel liefen bereits.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Özoguz, unterstützte ihre Parteikollegin und erklärte, jeder Euro, der in Ausbildungshilfen, Sprach- und Integrationskurse sowie in Arbeitsgelegenheiten gesteckt werde, zahle sich aus. Für mehr Menschen brauche man auch mehr Mittel.

Die Grünen warfen Nahles hingegen mangelnde Weitsicht vor. Noch im November habe sie einen Nachtragshaushalt abgelehnt. Dabei sei längst klar gewesen, dass die Mehrausgaben für die Integration der Flüchtlinge nicht gedeckt gewesen seien, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae.

Die Linksfraktion im Bundestag und der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärten übereinstimmend, eine halbe Milliarde zusätzlich reiche bei weitem nicht. Der Paritätische rechnete vor, es würden mindestes vier Milliarden Euro im Jahr zusätzlich benötigt. Seit 2010 seien die Förderung für Langzeitarbeitslose halbiert und die Ein-Euro-Jobs um 70 Prozent zusammengestrichen worden.



Flüchtlinge

Weise: BAMF kann 1,2 Millionen Asylanträge abarbeiten



Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht sich in der Lage, im Laufe dieses Jahres über bis zu 1,2 Millionen Asylanträge zu entscheiden. Der Chef des Amtes, Hans-Jürgen Weise, sagte am 5. Februar in Berlin, wenn allerdings 2016 mehr als einen halbe Million Flüchtlinge kommen, werde es erneut zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Gegenüber dem Vorjahr würde das Bundesamt seine Kapazitäten vervierfachen, wenn es das selbstgesteckte Ziel erreicht. 2015 wurden 280.000 Asylanträge entschieden.

Die Zahl von bis zu 1,2 Millionen setzt sich Weise zufolge zusammen aus 370.000 bereits gestellten Anträgen. Hinzu kommen 300.000 bis 400.000 Flüchtlinge, die sich in Deutschland befinden, aber noch keinen Antrag gestellt haben oder stellen konnten. Gegenwärtig gibt es vielerorts Wartezeiten von mehreren Wochen. Eine präzise Zahl gibt es nicht, da Doppelregistrierungen möglich sind oder Flüchtlinge auch in andere Länder weitergereist sein können.

Wenn die bis zu 770.000 bereits bekannte Anträge abgearbeitet seien, hat das Bundesamt Weise zufolge demnach noch Kapazitäten für 500.000 Neuankömmlinge. Im vorigen Jahr sind mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.

Das Personal des Bundesamts soll bis Mitte dieses Jahres auf 6.300 Beschäftigte plus weitere 1.000 abgeordnete Mitarbeiter aus anderen Behörden aufgestockt werden. Bis Ende März soll Weise zufolge die Zahl derer, die über die Asylanträge entscheiden, auf 1.500 steigen. Anfang 2015 gab es nur 360 Entscheider.

Weise sagte zur vielfach geäußerten Kritik am Antragsstau beim Bundesamt, "diese Situation ist nicht akzeptabel". Es sei schlimm für die Menschen, so lange zu warten. Wartezeiten seien für jede Integrationsperspektive schlecht und verstärkten das Gefühl, "dass rechtsstaatliche Ordnung fehlt". Das Bundesamt arbeite deshalb entschlossen daran, die Prozesse zu beschleunigen. Ein Asylantrag solle künftig binnen 48 Stunden entschieden werden können.



Arbeitslosigkeit

Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer



Die vorgeschriebenen frühen Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosen und den Arbeitsagenturen führen einer Studie zufolge nicht immer schnell zu neuen Jobs. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 9. Februar in Nürnberg mitteilte, wurde untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Vereinbarungen die Beschäftigungschancen verbessert. "Das Ergebnis lautet: In manchen Fällen ja, aber nicht immer", hieß es.

Die Eingliederungsvereinbarungen sind umstritten, denn sie üben Druck auf die Hilfebezieher aus. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Vertrag, der festschreibt, was der Jobsucher tun muss, um rasch wieder Arbeit zu finden, und was die Behörde ihrerseits an Unterstützung bietet. Der Unterzeichner stimmt aber auch zu, dass ihm das Geld gekürzt wird, wenn er eine im Vertrag enthaltene Verpflichtung nicht erfüllt.

Für die IAB-Studie wurde ein Modellprojekt mit fünf Arbeitsagenturen ausgewertet. Deren Vermittlungsfachkräfte legten den Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung mit Hilfe eines Zufallsmechanismus fest. So ließ sich erstmals die Wirkung der Vereinbarungen auf die Beschäftigungschancen von Hilfeempfängern untersuchen.

Demnach profitieren insbesondere männliche Arbeitslose mit Förderbedarf, bei denen etwa Fortbildungen zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt erforderlich sind, von einem frühzeitigen Abschluss des Vertrages. "Sie sind schneller wieder beschäftigt, wenn die Vereinbarung möglichst früh abgeschlossen wird", betonen die IAB-Forscher, die die Erhebung gemeinsam mit der Universität Mannheim erstellt haben.

Bei Männern mit guten Jobchancen sowie auch bei Männern, bei denen aufgrund mehrerer Vermittlungshemmnisse eine Arbeitsaufnahme innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich scheint, ist eine frühe Eingliederungsvereinbarung dagegen nicht hilfreich. "Bei arbeitsuchenden Frauen spielt der Zeitpunkt generell kaum eine Rolle", heißt es in der Untersuchung.

Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die Bundesagentur für Arbeit die bisherige Regelung, mit allen Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder zeitnah danach abzuschließen, jetzt flexibilisiert.



Bundesarbeitsgericht

Keine Klagewelle wegen Mindestlohn




Wegen dem Mindestlohn von 8,50 Euro wurden nur selten die Gerichte angerufen.
epd-bild / Stefan Arend
Der politische Streit um den Mindestlohn war erbittert. Es dauerte Jahre, bis die Lohnuntergrenze gesetzlich festgeschrieben wurde. Die Befürchtung, nun müssten die Arbeitsgerichte zahlreiche Konfliktfälle entscheiden, hat sich zerschlagen.

Der seit dem vergangenen Jahr geltende gesetzliche Mindestlohn hat zu keiner Klagewelle bei den Arbeitsgerichten geführt. Die Arbeitgeber hielten sich an das Gesetz, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am 10. Februar in Erfurt. Das sei auch der effektiven Kontrolle durch den Zoll geschuldet.

Der unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingeführte Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde stand vor allem bei Arbeitgebern in der Kritik. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hatte Arbeitsplatzverluste und Firmenpleiten befürchtet und die hohen Kosten zur Dokumentation der Stundenlöhne kritisiert.

Die hohe Zahl der Flüchtlinge in Deutschland und deren Integration in den Arbeitsmarkt wird nach Einschätzung von Gerichtspräsidentin Schmidt kaum Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren haben. "Das Problem ist vielmehr das Aufenthaltsrecht", sagte sie. Da Flüchtlinge unterschiedliche Aufenthaltstitel haben und oft gar nicht wüssten, wie lange sie in Deutschland bleiben können, sei es auch für Arbeitgeber schwierig, jemanden für längere Zeit zu beschäftigen und zu integrieren.

Insgesamt äußerte sich die Präsidentin Schmidt mit der Lage am obersten Arbeitsgericht zufrieden. 2015 seien 2.313 neue Verfahren eingegangen, nur minimal weniger als 2014 (2.332 Verfahren). Jede vierte Revision oder Rechtsbeschwerde hatte dabei Erfolg. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden lag die Erfolgsquote allerdings nur bei 6,1 Prozent. Die Verfahren am Bundesarbeitsgericht wurden im Durchschnitt nach acht Monaten und 23 Tagen entschieden.

Kritisch sieht die Arbeitsgerichtspräsidentin die Pläne der Justizministerkonferenz, dass künftig Urteilsverkündungen vom Fernsehen gefilmt werden dürfen. Das könne dazu führen, dass die Senate ihre Urteile erst viel später mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe verkünden. Gerade bei einer gefilmten Urteilsverkündung könne jedes Wort auf der Goldwaage gelegt werden, so dass man besonders aufpasse, was man sage.

Öffentlichkeitswirksame Entscheidungen werden auch für dieses Jahr vom Bundesarbeitsgericht erwartet. Am 26. Juni wollen die Arbeitsrichter klären, inwieweit ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Rettungsassistent für Bereitschaftszeiten den gesetzlichen Mindestlohn einfordern kann. Schon am 18. Februar wird entschieden, ob die Mindestgröße für Piloten und Pilotinnen von 1,65 Meter eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung darstellt, da Frauen häufig kleiner sind als Männer.



Bundestag

Grüne stellen Antrag gegen Missbrauch von Leiharbeit



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und hat deshalb einen Antrag im Bundestag vorgelegt, berichtete das Parlament am 5. Februar.

Darin stellen die Grünen zwar fest, dass die Wirtschaft und ihre Unternehmen Flexibilität brauchen und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Flexibilitätsvorteile "unverzichtbar" seien. Aber wenn Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, "dann ist das ein klarer Missbrauch", schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leiharbeit reformiert werden soll. Ziel sei es, den Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen und die zunehmende Scheinselbstständigkeit zu verhindern.

Unter anderem soll dem Antrag nach im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll nach dem Willen der Grünen verzichtet werden, weil sie dann künftig nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem regen die Grünen an, dass Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen.



Altersvorsorge

Grüne verlangen Reform der Riester-Rente



Die private Altersvorsorge sollte nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen reformiert werden. Das verlangt die Bundestagsfraktion in einem Antrag, berichtete am 5. Februar der Bundestag.

Die Grünen kritisieren, dass die Riester-Rente gescheitert sei, weil diese ihre Funktion, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen, nicht erfüllt habe. Die Grünen fordern deshalb von der Bundesregierung ein Gesetz, um ein neues, kostengünstiges Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als kapitalgedeckte Altersvorsorge einzuführen.

Ferner sollte aus der Sicht der Grünen die bisherige Riester-Förderung neu organisiert werden, indem unter anderem die Förderung von Neuverträgen auf eine reine Zulagenförderung umgestellt wird. Die Grundzulage soll spürbar erhöht werden, um das Modell auch für Geringverdiener attraktiver zu machen, heißt es in dem Antrag.



Armut

Sozialexperte fordert Wohnungsbau für Obdachlose




Ein Obdachloser im Schlafsack vor der Tür einer Kirche
epd-bild / Rolf Zoellner

Der Bremer Sozialwissenschaftler Volker Busch-Geertsema fordert den Bau von Wohnungen speziell für obdachlose Menschen. Wohnungslose hätten auf dem freien Markt in Deutschland kaum Chancen, sagte der Sozialexperte am 6. Februar in Bremen bei einem Fachtag zur Wohnungsnot. Ein Vorbild für erfolgreiche Hilfen sei die finnische Y-Stiftung, die fast 7.000 Wohnungen gekauft habe, um Obdachlose und Flüchtlinge zu versorgen.

In Deutschland gibt es Busch-Geertsema zufolge zwar in einzelnen Städten Ansätze, um Immobilien für Obdachlose zu bauen oder anzubieten. Sie reichten aber nicht aus. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt, dass es in Deutschland mehr als 335.000 Wohnungslose gibt. Sie seien "Letzte in der Schlange", wenn es um die Vergabe von Wohnungen gehe, warnte Busch-Geertsema.

Belgein erfolgreich im Kampf gegen Wohnungslosigkeit

Bundesweit mangelt es nach seinen Worten vor allem an kleinen Wohnungen. Das sei ein eng begrenztes Segment. "Da konkurrieren alleinstehende Wohnungslose mit vielen anderen Single-Haushalten wie Studierenden und Älteren mit einer kleinen Rente." Busch-Geertsema sieht deshalb auch in den belgischen "Social Rental Agencies" ein erfolgreiches Modell zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit unter den Ärmsten der Armen.

Die belgischen Agenturen arbeiten in allen Regionen des Landes und mieten zumeist von privaten Eigentümern ganze Objekte an. Sie garantieren die Einnahmen und geben die Wohnungen dann an besonders bedürftige Haushalte weiter. Begleitend schnüren sie ein "Rundum-sorglos-Paket" mit Nebenkostenabrechnungen, Renovierungen, Versicherungen und, wenn nötig, auch mit wohnbegleitenden Hilfen.

Aber auch in Deutschland gibt es Busch-Geertsema zufolge Beispiele wirksamer Unterstützung. Dazu zähle die Ambulante Hilfe in Stuttgart, die selbst rund 150 Sozialwohnungen für Obdachlose geschaffen habe. Aber auch die Soziale Wohnraumhilfe in Hannover, die Neue Wohnung GmbH in Hamburg-Altona und die Neue Wohnraumhilfe in Darmstadt mit ihren mehr als 200 meist angemieteten Wohnungen seien erfolgreich. "Wir brauchen in Deutschland aber noch mehr Träger und Initiativen", betonte Busch-Geertsema.

Zur Lage in Bremen sagte Joachim Barloschky vom örtlichen Aktionsbündnis "Menschenrecht auf Wohnen" dem epd, die Stadt unternehme zwar schon einiges, um den Bau von Sozialwohnungen anzukurbeln. Sie müsse aber selber Wohnungen bauen mit Mieten zwischen 5.50 Euro und sechs Euro pro Quadratmeter. Nötig sei ein kommunales Bauprogramm mit zusätzlich 5.000 bezahlbaren Wohnungen. Anreize zum Bau für private Unternehmen reichten nicht.



Gleichstellung

Bundesbehörden: 31 Prozent der Führungsposten in Frauenhand



Rund 31 Prozent aller Führungspositionen in obersten Bundesbehörden sind mit Frauen besetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes hervor, berichtete der Bundestag am 8. Februar.

Der Antwort ist zu entnehmen, dass rund 33 Prozent aller Referatsleiter, 22 Prozent aller Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter sowie 15 Prozent aller Staatssekretäre Frauen sind. Den höchsten Frauenanteil weist nach Angaben der Regierung das Bundesfamilienministerium mit rund 55 Prozent auf, die niedrigste Quote erreicht die Deutsche Bundesbank mit rund 16 Prozent.



Gehalt

NRW will ungleiche Bezahlung der Geschlechter bekämpfen



Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in einem Modellversuch Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen im öffentlichen Dienst aufgedeckt. Wie das Arbeitsministerium am 5. Februar in Düsseldorf mitteilte, wurden in der Kreisverwaltung Unna erstmals in Nordrhein-Westfalen Instrumente erprobt, um die ungleiche Bezahlung der Geschlechter bei einer kommunalen Behörde exakt zu messen. Dabei ergab sich eine Differenz von 13,4 Prozent zugunsten der Männer. Wenn Merkmale wie Ausbildung, Betriebszugehörigkeit und Art der Tätigkeit einbezogen würden, verbleibe eine sogenannte bereinigte Lohndifferenz von vier Prozent.

Bundesweit betrage die unbereinigte Lohndifferenz im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft rund 20 Prozent, erklärte Schmeltzer weiter. "Deutschland gehört damit zu den Schlusslichtern in Europa." Vor diesem Hintergrund sei "der Kreis Unna auf dem richtigen Weg", sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD). Die Auswertung habe ergeben, dass die bisher nur in der Privatwirtschaft angewandten Analyseverfahren auch auf den öffentlichen Dienst übertragbar seien.

Nun müssten Strategien entwickelt werden, um die Ungleichbehandlung der Geschlechter zu verändern. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten das neue Verfahren anwenden, "damit wir die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern absehbar erreichen", sagte der Minister. Das Ergebnis des Modellversuchs soll nun dem Landtag vorgelegt werden.



Niedersachsen

Regierung beschließt Einführung einer Pflegekammer



Die niedersächsische Landesregierung hat ihr umstrittenes Projekt einer Pflegekammer auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss auf seiner Sitzung am 9. Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf. Darüber müsse nun der Landtag abstimmen, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Mit der Pflegekammer werde die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine Interessensvertretung erhalten, die ihrem Stellenwert in der Gesellschaft entspreche, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD).

Die Kammer soll unter anderem die Interessen von Pflegekräften in der Öffentlichkeit, in Gremien und bei Gesetzesvorhaben vertreten. Die FDP-Opposition und Gewerkschaften sehen sie kritisch. Auch Arbeitgeber und Sozialverbände hatten die Pflegekammer in der Vergangenheit abgelehnt. Die Gegner befürchten zusätzlichen bürokratischen Aufwand und unnötige Kosten.



Schleswig-Holstein

Landeskabinett bringt Kita-Geld auf den Weg



Schleswig-Holsteins Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) hat rechtliche Voraussetzungen auf den Weg gebracht, um Eltern ab 2017 um 100 Euro vom Krippenbeitrag zu entlasten. Die Erstattungskosten liegen 2017 insgesamt bei über 23 Millionen. Es wird von etwa 23.000 betreuten Kindern unter drei Jahren ausgegangen. Für 15 Prozent dieser Kinder würden die Kita-Kosten bereits jetzt aus sozialen Gründen vollständig oder teilweise erstattet, teilte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) am 9. Februar mit.

Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf zur Stärkung von Familien mit Kindern zu. Im Zuge des neuen Gesetzes soll es eine Kita-Offensive geben mit Ausbaumaßnahmen, Sicherung der Kita-Qualität und Verbesserung des Fachkräfteschlüssels. Dafür wurden für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt 138,5 Millionen zusätzlich vereinbart.

Nach den jüngsten Erhebungen des Statistikamtes Nord werden 31 Prozent der Kleinkinder unter drei Jahren in Kitas oder der Tagespflege betreut. Damit ist Schleswig-Holstein nach Angaben des Sozialministeriums die Nummer Eins unter den westdeutschen Flächenländern.



Berlin

Bade-Knigge für Flüchtlinge



In den öffentlichen Schwimmbädern in Berlin gibt es künftig Benimmregeln für Flüchtlinge. Seit Montag hängen in allen 36 Hallenbädern Tafeln, die mit Comic-Bildern und in sechs verschiedenen Sprachen die Baderegeln erklären, wie die Bäderbetriebe am 9. Februar in Berlin mitteilten. Dazu zählt etwa, dass Frauen nicht körperlich oder verbal belästigt werden dürfen, egal welche Kleidung sie tragen, oder dass Nichtschwimmer in den Becken ertrinken können.

Die Baderegeln als Comics liegen auch als Flyer in den Hallenbädern aus - auf Arabisch, Dari, Somali, Englisch, Französisch und Deutsch. Die Bäderbetriebe haben sie aus München übernommen, unter den Badegästen gebe es inzwischen auch zahlreiche Flüchtlinge, hieß es. Sprecher Matthias Oloew betonte, dass es bislang zu keinen Übergriffen auf weibliche Badegäste gekommen sei. Allerdings seien schon mehrfach Flüchtlinge vor dem Ertrinken gerettet worden, weil sie als Nichtschwimmer in tiefe Becken gesprungen waren.



Museum

Freier Eintritt für Flüchtlinge löst Shitstorm aus



Das Freilichtmuseum Hessenpark in Neu-Anspach im Taunus muss sich einer Flut von Hasskommentaren im Internet erwehren. Grund sei, dass Flüchtlingsgruppen und ihre Betreuer freien Eintritt hätten, teilte das Museum am 9. Februar mit. "Wir stehen zum Beschluss unseres Aufsichtsrats vom vergangenen September und sind der festen Überzeugung, dass durch diese Regelung niemand Schaden nimmt oder benachteiligt wird."

Seit 7. Februar kursierten Fotos der Preisliste auf verschiedenen Facebook-Seiten im Internet, teilte das Museum mit. Die Folge seien offene Protest- und Boykott-Aufrufe. Zahlreiche Beschwerden, beleidigende Äußerungen und massive Angriffe erreichten das Museum seitdem über Facebook, Telefon und E-Mail.

Die meisten Kommentatoren auf Facebook ereifern sich darüber, dass Flüchtlinge als einzige Gruppe gratis in das Freilichtmuseum dürfen, während Sozialhilfebezieher 2,50 Euro oder Menschen mit Behinderung vier Euro bezahlen müssen. "Es gibt Rentner, die müssen Flaschen sammeln, damit sie über die Runden kommen. Die Wirtschaftsflüchtlinge, die ein Taschengeld bekommen, dürfen kostenlos rein? Schämen solltet ihr euch", schreibt zum Beispiel ein Nutzer des sozialen Netzwerks.

Doch im Internet formiere sich jetzt Gegenwehr, berichtete das Museum. Die Stellungnahme auf der Hessenpark-Facebook-Seite habe inzwischen mehr als 3.500 Likes, in zahlreichen Kommentaren unterstützten Menschen die Haltung des Parks. "Unfassbar dieser Shitstorm", schreibt beispielhaft eine Facebook-Nutzerin.

Im Hessenpark kann man sich über historische Gebäude, alte Haustierrassen, traditionelle Handwerks- und Hauswirtschaftstechniken sowie Festtagsbräuche informieren. Vor allem deshalb hatte sich der Aufsichtsrat dafür entschieden, Flüchtlingsgruppen freien Eintritt zu gewähren. "Wir wollen, dass die Menschen in die Geschichte und Kultur der Region eintauchen und dadurch eine Verbindung zu ihrer neuen Umgebung aufbauen können", betonte Museumsleiter Jens Scheller. Als Landeseinrichtung wolle der Hessenpark einen Beitrag zur Integration leisten und ein Zeichen setzen, dass Flüchtlinge in Hessen willkommen seien.



Bildung

EU-Projekt soll für weniger Schulabbrecher sorgen



Ein EU-Projekt zur besseren Förderung und Motivation benachteiligter Jugendlicher soll die Schulabbrecherquote verringern. Jungen Leuten solle durch Beratung und Begleitung ermöglicht werden, ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten auszubauen, erklärte das Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule am 10. Februar in Gelsenkirchen. Ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung blieben vor allem Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien. Sie stammten häufig aus Zuwandererfamilien.

Die Ursachen hierfür sieht das Projektteam des Instituts nicht nur in schlechten Noten: "Es gibt wenig Informationen und Anreize für junge Menschen, die Schulbildung fortzusetzen, und es mangelt an finanzieller Unterstützung für Zuwandererfamilien", kritisierten die Wissenschaftler. Für eine Berufsausbildung gebe es zudem zu wenig gesellschaftliche Anerkennung. Junge Leute würden darüber hinaus beispielsweise in der Bauwirtschaft häufig mit gut bezahlten, allerdings ungelernten Jobs angelockt.

Das Projekt in den vier teilnehmenden Ländern Italien, Türkei, Spanien und Deutschland soll unter anderem Methoden entwickeln, die Pädagogen im Umgang mit schulmüden Jugendlichen anwenden können. Zunächst gehe es darum, die Hauptrisikofaktoren für das Schulabbrecher-Problem herauszufinden, hieß es. Außerdem sollen Best-Practice-Beispiele untersucht werden. Eine Online-Plattform soll die Zusammenarbeit und die Entwicklung von Aktivitäten erleichtern.




sozial-Branche

Sucht

In Maßen statt in Massen




Fastnacht ohne Alkohol - schwer vorstellbar.
epd-bild / Uwe Lewandowski
Ein Tropfen Alkohol und schon droht der Rückfall? Das stimmt nicht für jeden ehemaligen Alkoholiker, sagen Suchtexperten - und trainieren mit ihnen kontrolliertes Trinken.

Auf ein gelegentliches Glas Rotwein möchte Rolf Mainherr (Name geändert) einfach nicht verzichten. "Zu einem schönen Essen ist das für mich Genuss", sagt der 60-jährige Frührentner. Doch er weiß auch sehr gut, wohin das führen kann, wenn man nicht aufpasst. "Früher habe ich zwei bis drei Flaschen am Tag getrunken und war dann meist nicht mehr ansprechbar." Geholfen haben ihm eine Klinik und die Caritas, die ihm beibrachten, das Trinken zu kontrollieren.

Auch bei Bernhard Täubert (Name geändert) hat es eines Tages "klick" gemacht. Sein Arbeitgeber und seine Partnerin hätten gestreikt. Die Firma habe ihn "heimgeschickt", weil er zu viel trank. Da merkte er, dass es Zeit war, etwas zu ändern - und fand Hilfe bei der Caritas.

Kursteilnehmer führen ein Trinktagebuch

Abstinenz sei für viele Abhängige die erfolgversprechendste Möglichkeit, ihre Alkoholsucht zu bewältigen, sagen Lana Schaich, psychosoziale Beraterin für Suchtkranke der Caritas Stuttgart, und ihre Kollegin Susanne Richter-Göttling. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten jedoch seit Jahren, dass manche Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit sehr wohl lernen könnten, ihren Konsum zu reduzieren und zu kontrollieren.

Die Kursteilnehmer treffen sich an zehn Abenden. Zuerst wird per Fragebogen erhoben, wie hoch der Alkoholkonsum ist und ob schon eine Sucht vorliegt. "Erst danach sollte der Teilnehmer eine Entscheidung treffen", sagt Harald Sichler, Sozialarbeiter im Klinikum. In den weiteren Sitzungen bekommen sie dann das nötige Rüstzeug, um ihr selbstbestimmtes Ziel zu erreichen.

Sie lernen beispielsweise, ein Trinktagebuch zu führen. Darin soll neben der Zahl der Alkoholeinheiten und der Art des Alkohols auch eingetragen werden, in welchem Umfeld getrunken wurde. Dann legen die Teilnehmer ihre Ziele fest und bekommen Tipps. Dazu gehört etwa, dass sie vor jedem alkoholischen Getränk ein großes nichtalkoholisches zu sich nehmen. Zudem lautet der Rat, keinen Alkohol vor 18 Uhr zu trinken und sich eine alkoholfreie Zone zu schaffen. Zum Kursende hin wird dann über ein Belohnungssystem, die Freizeitgestaltung und die Problembewältigung gesprochen.

Der Kurs sei ein toller Start gewesen, sagt Jochen Hilbert (Name geändert) im Rückblick. Der 65-Jährige hat vor zwei Jahren am Programm des Klinikums teilgenommen, obwohl er sich mit rund einer Flasche Wein pro Tag nicht als süchtig betrachtete. Ein großer Vorteil des Angebots sei es, dass sich die Teilnehmer ihre Ziele selbst setzten, sagt Sozialarbeiter Sichler: "Wenn die Vorgabe von außen kommt, hält sie oft nicht."

Ständig in Hab-Acht-Stellung

Erörtert werden auch die Ursachen des Alkoholkonsums. "Bei mir hatte es psychische Gründe. Immer wenn ich unter Druck geraten bin, wenn ich unter Stress und Schlaflosigkeit litt, dann habe ich getrunken", erzählt Mainherr. Bei älteren Menschen spiele oft Einsamkeit eine Rolle. Die Kurse sind mit 350 beziehungsweise 385 Euro nicht ganz billig. "Aber wenn man seinen Konsum wirklich reduziert, hat man das schnell wieder drin", sagt Sichler.

Bernhard Täubert trinkt heute nach eigenen Angaben rund ein Drittel weniger Alkohol. Rolf Mainherr verzichtet an fünf bis sieben Tagen die Woche ganz. Aber es ist Arbeit - immer wieder, Tag für Tag. Das macht Jochen Hilbert deutlich: "Ich muss beim Thema Alkohol ständig in Hab-Acht-Stellung sein und kann es nicht einfach so laufen lassen."

Wenke Böhm


Diakonie

Geschichte

"Pädagoge verwilderter Kinder"




Porträt von Johannes Daniel Falk im Museum in Weimar.
epd-bild / Maik Schuck
Johannes Daniel Falk gilt als Wegbereiter einer neuzeitlichen Pädagogik. Er gründete mit Hilfe eines Vereins den "Lutherhof" in Weimar, eine der ersten modernen Erziehungsanstalten für Waisen. Und er dichtete für sie das Lied "Oh du fröhliche".

Johannes Daniel Falk (1768-1826) kümmerte sich aufopfernd um verwahrloste Kinder und schuf eine Sozialpädagogik auf christlicher Grundlage. Im "Lutherhof" verwirklichte er seine Erziehungsideale und tat sich als aktiver Bürger hervor - in einer Zeit, in der der Sozialstaat noch nicht erfunden war. Vor 190 Jahren, am 14. Februar 1826, starb er in Weimar.

Mit seinem pädagogischen Ansatz ist Falk seiner Zeit weit voraus. Im Gegensatz zu anderen Verwahranstalten verzichtet der Schriftsteller bei Fehlverhalten seiner Zöglinge auf drakonische Strafen. Die Waisen betreut er "ohne Kette, ohne Zwang, ohne Schläge bei völlig unverschlossenen Türen und Toren. Sie können alle davonlaufen, aber es läuft keiner davon." Zeitgenosse Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) nannte ihn einen "Pädagogen verwilderter Kinder".

Erzieher greifen Falks Ideen auf

Andere Erzieher greifen Falks Ideen auf und entwickeln sie weiter. Karl Reinthaler gründet 1820 das Martinsstift in Erfurt. Ab 1822 entsteht die Kinderrettungsanstalt Beuggen bei Basel. 1833 ist es Johann Hinrich Wichern, der mit dem Hamburger Rauhen Haus eine bis heute bestehende Bildungseinrichtung ins Leben ruft. Falk sei dessen Vorbild und Ideengeber gewesen, erläutert Paul Andreas Freyer, Vorsitzender des Weimarer Falk-Vereins. Er preist Falks Pädagogik: "Individueller und moderner kann Jugendsozialarbeit nicht sein. Persönlich und maßgeschneidert."

Falk wird am 28. Oktober 1768 in Danzig als Sohn eines Perückenmachers geboren. Er darf die Schule zunächst nur vier Jahre lang besuchen, denn sein Vater braucht ihn in der Werkstatt. Doch der wissbegierige Junge kehrt auf die Schulbank zurück, macht Abitur und erhält nach guten Noten ein Stipendium des Danziger Rates.

Zunächst Student der Theologie an der Universität Halle, wendet sich Falk rasch der Literatur und Altertumswissenschaft zu. Er publiziert erste satirische Texte. Der Erfolg beim Publikum ermutigt ihn, von der Schriftstellerei zu leben. 1797 heiratet er Caroline Rosenfeld und zieht nach Weimar. Das Paar bekommt zehn Kinder.

"Wende dein Herz Waisenkindern zu"

1806, als im Krieg gegen die Franzosen plündernde Truppen das Herzogtum Weimar-Sachsen-Eisenach überrennen, schlägt Falks große Stunde. Er verhindert in perfektem Französisch, dass die Stadt gebrandschatzt wird. Herzog Carl August ernennt ihn zum Dank zum Legationsrat und gewährt ihm eine jährliche Besoldung von 200 Talern.

Anfang 1813 wendet sich der Literat abrupt von der Schriftstellerei ab. An Nervenfieber erkrankt, ringt Falk mit dem Tod. Er sei auf dem Krankenlager "vom Satiriker zum Christen" geworden, der tätige Werke der Barmherzigkeit vollbringen wolle, bekennt er später: "Als ich wieder zur Besinnung kam, sagte ich zu mir selbst: Gott schenkt dir das Leben, weil er weiß, dass du ein Herz voll Mitempfindung und Liebe hast. Das sollst du nun den Kindern zuwenden, die jetzt ihre Eltern verloren haben und Waisen geworden sind."

Im Mai 1813 gründet Falk mit dem Stiftsprediger und Inspektor des Lehrerseminars, Karl Friedrich Horn, die "Gesellschaft der Freunde in der Not" - eine frühe Bürgerinitiative. Der Verein will den zahlreichen Waisenindern helfen, bietet Schulbesuch und vermittelt Lehrstellen.

Falk nimmt mehr als 30 Kinder unter seine Fittiche, obwohl er kaum alle hungrigen Münder stopfen kann. Der geerbte Schmuck seiner Frau liegt längst im Pfandhaus, Falk macht Schulden. Er wisse oft nicht, schreibt Falk, "wie ich einen Korb Holz bezahlen soll".

"Falks Bedeutung für die Sozialpädagogik ist hochaktuell"

In seiner Wohnung befindet sich die Lehranstalt, in der alle schulpflichtigen Kinder Elementarunterricht erhalten. Das zweite "Institut" ist die Sonntagsschule für die Lehrlinge mit Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen und Zeichnen. "Wenn man so will, eine Art Berufsschule", sagt Paul Andreas Freyer vom Falk-Verein. Schließlich gibt es noch eine Spinnanstalt mit Näh- und Strickschule für die Mädchen.

Doch Falks Vermieter in der Weimarer Esplanade stören die vielen Kinder. Falk sucht ein eigenes Haus und stößt auf eine heruntergekommene Weimarer Grafenburg. Gemeinsam mit seinen Zöglingen errichtet er darin den "Lutherhof". Aus ihm geht nach seinem Tod das "Falksche Institut" hervor, das in einem Neubau noch bis 1929 besteht.

In seinem Streben, kranken und elternlosen Kindern eine Bleibe, Bindung und Ausbildung zu verschaffen, weist der Pädagoge den Weg für die Entstehung vieler karitativer Einrichtungen. Für "seine" Kinder schreibt Falk christliche Texte, Gebete und Lieder mit dem Ziel, Glauben, Vertrauen und Mut zum Leben mitzugeben. Dazu gehört auch das populäre Weihnachtslied "Oh du fröhliche", ursprünglich auch ein Pfingst- und Osterlied.

"Falks Bedeutung für die Sozialpädagogik und die Diakonie ist hochaktuell", sagt Lars Eisert-Bagemihl, Geschäftsführer des Diakonischen Bildungsinstituts Johannes Falk in Eisenach. "Nicht demütiges Almosen-Nehmen, sondern die selbstständige und selbstverantwortliche Lebensführung war sein Ziel." Die "Hilfe zur Selbsthilfe" sei bis heute Grundprogramm aller diakonischen Arbeit.

"Es ist die größte Wohltat, die man einem Kind erweisen kann, dass man es dazu anhält, etwas Nützliches zu lernen", schrieb Falk einst. Am 14. Februar 1826 starb er an Blutvergiftung im Alter von 58 Jahren.

Dirk Baas


Migrationsexperte

"Integration ist eine Frage der Nachbarschaft"



Die Integration von Zuwanderern ist nach Ansicht des Migrationsexperten Theo Lampe von der Oldenburger Diakonie vor allem eine Frage der Nachbarschaft. "Es geht um das Miteinander und um das Zugehörigkeitsgefühl von Menschen zu Menschen", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Politiker könnten dies nicht mit einer Integrationspflicht verordnen. "Das können nur die Nachbarn leisten."

Jeder Zugewanderte bringe seine Wurzeln und seine eigene Lebensgeschichte mit. Integration könne deshalb nur in der direkten Begegnung gelingen: "Sie geschieht im Austausch, im Hören und Erzählen der jeweils eigenen Geschichte", unterstrich Lampe. Wer seine Heimat verlasse, treffe eine "Hoffnungsentscheidung" auf ein besseres Leben. "Diese Leute verdienen Respekt und Anerkennung."

Lampe ist seit mehr als 30 Jahren bei der Diakonie für Migrationsarbeit zuständig. Wer eine Integrationspflicht fordere, erwarte, dass sich die Menschen einer Gesellschaft anpassten. Lampe warnte vor übersteigerten Erwartungen: "Für viele Menschen bedeutet Integration, dass sich die Migranten so verhalten sollen, wie wir Deutschen eigentlich gerne wären. Sauber, pünktlich, fleißig, respektvoll und immer verlässlich." Das solle jeder Deutsche einmal selbstkritisch hinterfragen.

Er begleite nun die dritte große Fluchtbewegung, sagte Lampe. In den 1980er Jahren seien aus der Türkei Aramäer und Jesiden gekommen. In den 1990er Jahren folgten die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien und sehr viele Spätaussiedler aus Russland. Nun kämen die Menschen aus dem Nahen Osten und Afrika.

In den 1980er und 1990er Jahren habe es keine wirkliche Integrationspolitik gegeben. "Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden", mahnte Lampe. Integration müsse ab dem ersten Tag mit der Vermittlung der Sprache beginnen. "Das gilt für die Kitas, die Schulen und auch für die Erwachsenen, denen eine Perspektive auf Arbeit vermittelt werden muss."

Bis ein Flüchtling offiziell einen Sprach- oder Integrationskurs besuchen dürfe, vergingen Monate, kritisierte Lampe. "Darum ist es gut, dass wir ein so hohes Maß an ehrenamtlichen Engagement haben und so viele Freiwillige, die den Migranten die deutsche Sprache privat beibringen. "Die Ehrenamtlichen, also die Nachbarn, können und müssen die Integration selbst in die Hand nehmen und diese Lücke schließen."



Expertengruppe

Effektivere Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gefordert



Eine von der Robert-Bosch-Stiftung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt einen bundesweit einheitlichen Zugang für Flüchtlinge zur medizinischen Grundversorgung. Dazu brauche es mehr Fachpersonal und mehr psychosoziale Betreuung bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen, heißt es in dem am 4. Februar in Stuttgart veröffentlichten Dossier. Die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen erfülle derzeit oft nicht die gesetzlichen Mindeststandards und verursache zudem teure Folgekosten.

Die "Robert Bosch Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik" fordert als ersten Schritt eine verbindliche Gesundheitskarte für Flüchtlinge statt der bisherigen Einzelanträge bei den Gesundheits- und Sozialämtern. Diese Karte könnte Bürokratie abbauen und Kosten vermeiden, wie Erfahrungen aus Bremen und Hamburg zeigten. Darüber hinaus raten die Fachleute zu einer Grundversorgung, deren Umfang durch ein Expertengremium festgelegt werden soll. Auch diese medizinischen Leistungen würden weniger kosten als die bisherige Praxis.

Bislang hätten Asylbewerber und Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nur Anspruch auf eine Notversorgung, hieß es. Das bedeute unter anderem, dass sich etwa wegen fehlender Impfungen ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose in den Gemeinschaftsunterkünften ausbreiten können.

Die Kommission rät zudem, für die Versorgung der Flüchtlinge auch Ärzte im Ruhestand oder Medizinstudenten im Praktischen Jahr zu aktivieren. Einen umfassenden Abschlussbericht will die Kommission noch im Frühjahr vorlegen.



Hilfsorganisation

"Zahl der Bootsflüchtlinge steigt stark an"



Die Zahl der Bootsflüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa kommen, steigt nach Angaben einer Hilfsorganisation weiter. Die Zahl von durchschnittlich 2.000 Flüchtlingen pro Tag in den ersten Wochen des laufenden Jahres übersteige die durchschnittliche Zahl der Angekommen pro Tag im Vorjahreszeitraum um fast das Zehnfache, teilte die Internationale Organisation für Migration am 9. Februar in Genf mit.

Mehr als 76.000 Männer, Frauen und Kinder hätten seit Anfang Januar 2016 die Küsten Europas erreicht. Im gesamten Januar 2015 seien gut 5.000 Menschen über das Mittelmeer nach Europa geflüchtet, teilte die IOM mit.

Mehr als 70.000 Flüchtlinge seien seit Jahresbeginn in Griechenland an Land gegangen, knapp 6.000 in Italien. Das Konfliktland Syrien ist das größte Herkunftsland.

Mindestens 409 Bootsflüchtlinge hätten in den ersten Wochen 2016 bei der Überfahrt ihr Leben verloren, hieß es. Die meisten von ihnen seien beim Kentern ihrer kaum seetauglichen Boote ertrunken.



Bremen

Kinderhospiz entlastet seit zehn Jahren Familien



Seit zehn Jahren unterstützt das Kinderhospiz "Löwenherz" mit ambulanten Hilfen Familien mit schwer kranken Kindern in Bremen. Das sei eine große Erleichterung, sagte am 8. Februar Jutta Hagedorn (51), die Begleiterin eines heute 18-Jährigen, der eine Muskeldystrophie hat. Der Gendefekt führt dazu, dass er immer weiter an Muskelkraft verliert und mittlerweile im Bett liegt. Die Pflege und die ständige Sorge um seinen Gesundheitszustand seien eine große Belastung, sagte die ehrenamtliche Mitarbeiterin des ambulanten Kinderhospizdienstes.

Das Kinderhospiz "Löwenherz" ist nach eigenen Angaben die zweite in Deutschland gegründete Einrichtung dieser Art. 1998 wurde das erste Kinderhospiz in Olpe in Nordrhein-Westfalen gegründet. Fünf Jahre später folgte das "Löwenherz". "Wir sehen uns als Lebensbegleiter der Familien, die einen mühseligen Weg gehen. Wir sind da und tragen mit, im Leben und im Sterben", sagt Gaby Letzing, die Leiterin des Hospizes.

Die vom Kinderhospizdienst geschulten Ehrenamtlichen entlasten deshalb die Familien. Sie spielen mit Geschwistern, unternehmen etwas mit den erkrankten Kindern und Jugendlichen und verschaffen den Eltern Zeit zum Durchatmen. Für die kranken Kinder und Jugendlichen seien sie "ein Draht nach außen", bekräftigte Hagedorn.

Die derzeit 56 Ehrenamtlichen des ambulanten Dienstes wurden in einer 120-stündigen Ausbildung auf ihre Arbeit vorbereitet. Für die Familien ist die Begleitung kostenlos. Der ambulante Dienst wird zu einem großen Teil aus Spenden finanziert. Nach Angaben von Leiterin Fanny Lanfermann werden jährlich etwa 40 Familien begleitet.



Behinderung

Sachsen-Anhalt gründet Arbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen



Für Sachsen-Anhalt ist am 5. Februar eine Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen gegründet worden. Derzeit gibt es in dem Land rund 30 solcher Unternehmen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft nach der Konstituierung mitteilte. Der Großteil von ihnen werde sich in der nächsten Zeit voraussichtlich auch der Gemeinschaft anschließen. Die Integrationsfirmen verpflichten sich, zwischen 25 und 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten zu besetzen.

Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) nannte die Integrationsfirmen "wichtige Türöffner für Menschen mit Behinderung, um Chancen auf dem Arbeitsmarkt auszuloten". Sie seien ein gutes Beispiel für gelingende Inklusion.

Die Bundesorganisation ist ein eingetragener Verein mit Geschäftsstellen in Berlin und Bielefeld. Sie vertritt die Belange von 850 Integrationsunternehmen und 24.000 Beschäftigten gegenüber Politik, Sozialhilfeträgern und Gesellschaft. Die meisten Integrationsfirmen sind in der Branche Kantinen, Catering und Gastronomie angesiedelt. Nach Gründung der Bundesvertretung 1985 entstanden schrittweise die Landesgruppen.



Internetportal

Überblick über Leistungen von Behindertenwerkstätten



Ein neues Internetportal bündelt Informationen über das Leistungsspektrum von Werkstätten für behinderte Menschen. Unter www.rehadat-wfbm.de können Interessierte umfangreiche Angaben zu allen Werkstätten und Blindenwerkstätten in Deutschland abrufen, teilte das Institut der deutschen Wirtschaft am 2. Februar in Köln mit. Das Portal biete etwa Arbeitgebern einen Überblick, welche Auftragsarbeiten, Dienstleistungen und Produkte die jeweilige Werkstatt anbietet.

Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Ausgleichsabgabe reduzieren? Sie möchten bei der Gartenarbeit unterstützt werden, wollen Flyer drucken lassen oder suchen einen Anbieter von Bio-Lebensmitteln oder einen Party-Service in Ihrer Nähe? Auf diese Fragen biete das neue Portal eine Antwort, hieß es.

Außerdem könnten sich Nutzer des Portals über die Möglichkeiten für behinderte Menschen informieren. Zum Beispiel welche behinderten Menschen aufgenommen werden, ob Außenarbeitsplätze vorhanden sind, welche Tätigkeiten im Berufsbildungsbereich möglich sind oder wie der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Auch Angaben über besondere Weiterbildungsangebote seien zu finden.

"Rehadat" ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.



Wittekindshof

"Mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen schaffen"



Der Vorstandssprecher des Wittekindshofes, Pfarrer Dierk Starnitzke, hat mehr Anstrengungen angemahnt, um behinderte Menschen in Arbeit zu bringen. «Arbeit gehört zu einem menschenwürdigen Leben dazu», sagte Starnitzke beim traditionellen Aschermittwochsempfang am 10. Februar in Bad Oeynhausen. Voraussetzung für eine Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen sei eine spezielle Ausbildung und Berufsvorbereitung.

Nordrhein-Westfalen biete bislang als einziges Bundesland einen Sonderweg, dass auch diese Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen arbeiten könnten, lobte Starnitzke. Ein solcher Sonderweg dürfe nicht durch das auf Bundesebene verhandelte Bundesteilhabegesetz erschwert werden.

An die Wirtschaft appellierte Starnitzke, mehr behinderte Arbeitnehmer einzustellen, anstatt die Ausgleichsausgabe zu zahlen. Die Abgabe müssen Betriebe zahlen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von behinderten Arbeitnehmern beschäftigen. Damit Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt gelingt, sei eine individuelle Förderung der behinderten Menschen sowie finanzielle und fachliche Unterstützung der Arbeitgeber nötig, forderte der Wittekindshof-Chef.

Der Anteil der Beschäftigten mit schwerer Mehrfachbehinderung beträgt im Wittekindshof nach Starnitzkes Worten rund 44 Prozent. Die 1887 gegründete Stiftung mit Sitz in Bad Oeynhausen beschäftigt nach eigenen Angaben rund 3.200 Mitarbeiter.



Behinderung

Theaterwerkstatt Bethel gründet Zentrum für inklusive Kultur



Die Bielefelder Theaterwerkstatt Bethel entwickelt ein "Zentrum für inklusive Kultur". In der sogenannten Volxakademie sollen Erfahrungen mit inklusiver Theater- und Kulturarbeit reflektiert, ausgewertet und erforscht werden, wie Leiter Matthias Gräßlin bei der Vorstellung des Projektes am 4. Februar in Bielefeld erklärte. Die "Volxakademie - Zentrum für inklusive Kultur" solle zudem Kulturschaffenden mit und ohne Behinderung die Möglichkeit zum Austausch über ihre Arbeit geben. Die offizielle Gründung ist im Frühling geplant.

Die Einrichtung sei bundesweit einmalig, sagte Gräßlin. Interdisziplinäre Forschungszirkel sollen den Angaben zufolge das Projekt fachlich und wissenschaftlich begleiten. In Bielefeld arbeitet die Theaterwerkstatt mit der Fachhochschule Bielefeld sowie der Fachhochschule der Diakonie zusammen. Die Entwicklung der Volxakademie werde drei Jahre lang von der Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit 87.000 Euro unterstützt.

Die Theaterwerkstatt Bethel wurde 1983 von der Theaterpädagogin Else Natalie Warns gegründet. Das Spektrum reicht den Angaben zufolge von Workshops, Seminaren und Performances bis hin zu den großen Volxtheater-Produktionen zu sozialpolitischen Themen oder im Bereich Bibliodrama.



Klinikfusion

Agaplesion-Konzern wächst weiter



Das Allgemeine Krankenhaus Hagen (AKH) schließt sich mit dem christlichen Gesundheitskonzern Agaplesion zusammen. Beide gemeinnützigen und diakonischen Unternehmen werden sich vorbehaltlich der Freigabe durch das Bundeskartellamt zum 1. April 2016 gesellschaftsrechtlich verbinden, teilte die Agaplesion AG am 1. Februar in Frankfurt am Main mit. "Beide Partner sind davon überzeugt, dass künftig nur Krankenhäuser, die in Verbundstrukturen organisiert sind, qualitativ und wirtschaftlich leistungsfähig sein werden", erklärten die Unternehmen.

Die Krankenhaus-Gesellschaft Hagen bleibe mit einem Anteil von 40 Prozent Gesellschafter des AKH. Für die an Agaplesion übertragenen 60 Prozent werde kein Kaufpreis bezahlt, sondern es werden Aktien an der Agaplesion gemeinnützige AG ausgegeben, wodurch die Krankenhaus-Gesellschaft Hagen Miteigentümerin des Konzerns wird, hieß es.



Gesundheitsholding

Barmherzige Brüder mit neuer Struktur



Die BBT-Gruppe, die seit dem Jahr 2012 in ihrer Gesundheitsholding kommunale und konfessionell geführte Einrichtungen zusammenführt, arbeitet seit Monatsbeginn in einer neuen Organisationsstruktur. "Durch die Bildung der Region Tauberfranken schaffen wir zeitgemäße und effiziente Führungs- und Managementstrukturen", sagte Bruder Alfons Maria Michels, Sprecher der Geschäftsführung der Barmherzigen Brüder Trier (BBT), am 5. Februar in Koblenz.

Unter dem Dach der Holding agieren acht gemeinnützige Einrichtungen, die ein regional vernetztes Leistungsangebot für professionelle Medizin, Pflege und Betreuung anbieten. Dazu gehören zwei Krankenhäuser, drei medizinische Versorgungszentren, eine Physiotherapieschule sowie zwei Seniorenheime.

Thomas Weber und Thomas Wigant wurden als Regionalleiter bestellt. Beide waren nach den Angaben an der Entwicklung der neuen Führungs- und Managementstruktur maßgeblich beteiligt.

Gesellschaftsrechtlicher Akteur der Region bleibt die Gesundheitsholding Tauberfranken gGmbH. Diese wird getragen von der Barmherzige Brüder Trier gGmbH, dem Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart und dem Main-Tauber-Kreis.

Die BBT-Gruppe ist nach eigenen Angaben mit über 80 Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, mehr als 11.000 Mitarbeitenden und rund 800 Auszubildenden einer der großen christlichen Träger von Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen in Deutschland.



Kirche

Diakonieklinik macht fast 300 Millionen Euro Umsatz



Das Evangelische Krankenhaus Bielefeld hat im Geschäftsjahr 2014 einen Gesamtumsatz von 293 Millionen Euro verzeichnet. Auch für den Jahresabschluss 2015 wird ein Umsatzwert von rund 300 Millionen Euro erwartet. 17 Millionen Euro wurden nach Angaben des Geschäftsführers des bundesweit größten evangelische Krankenhauses, Rainer Norden, im vergangenen Jahr in Modernisierungsmaßnahmen investiert. Für die nächsten fünf Jahre sind weitere Investitionen in Höhe von über 100 Millionen Euro geplant. In diesem Jahr sollen Baumaßnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro fertiggestellt werden, darunter ein Epilepsie-Rehabilitationsklinik am Bielefelder Klinik-Standort Mara und ein neues Onkologisches Zentrum.

Das evangelische Krankenhaus beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 4.200 Mitarbeiter. Pro Jahr werden 170.000 Patienten stationär und ambulant behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die Epilepsie-Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie und Traumazentrum sowie Kinder- und Jugendmedizin. In diesem Jahr wurde das Krankenhaus zudem als Klinik für Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) anerkannt.

In Nordrhein-Westfalen gebe es nur zehn sogenannte SAV-Häuser, in der Schwerstverletzte nach Arbeitsunfällen behandelt werden dürfen, sagte Geschäftsführer Norden. Das Bielefelder Krankenhaus sei in diesem Bereich das einzige nicht-universitäre Haus. Das Großkrankenhaus entstand 2005 aus dem Zusammenschluss von Kliniken Bethels und des Evangelischen Johanneskrankenhauses.



Pflegeversicherung

Heimstiftung dringt auf Teilkaskoprinzip



Einer der größten Träger von Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die Evangelische Heimstiftung, fordert eine Reform der Pflegefinanzierung. Heimbewohner sollten künftig nur noch einen fixen Eigenanteil für die Pflegeleistung bezahlen, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider am 10. Februar in Stuttgart. Was darüber hinausgehe, solle die Solidargemeinschaft tragen.

Derzeit ist es laut Schneider, der auch Bundesvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) ist, genau umgekehrt: Die Pflegekassen bezahlen einen festgelegten Betrag, alle zusätzlichen Kosten werden dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Das sei mit dem Grundgedanken einer Versicherung, in die die Betroffenen in der Regel eingezahlt hätten, nicht vereinbar. Deshalb sollte das Teilkaskoprinzip eingeführt werden, das das finanzielle Risiko des Versicherten auf den Eigenanteil begrenze.

Schneider wies darauf hin, dass inzwischen jeder dritte Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sei. Für einen Heimplatz müssten die Pflegebedürftigen monatlich rund 2.200 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen. "Wer kann sich das mit seiner Rente leisten?", fragte er rhetorisch.

Finanziert werden könnte der Umbau der Pflegefinanzierung nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers durch eine moderate Erhöhung des Beitrags für die Pflegeversicherung. Mit einer Beitragshöhe von derzeit 2,35 Prozent des Gehalts sei sie ohnehin "die billigste Sozialversicherung, die wir haben". Außerdem sollten die Krankenkassen bei der Behandlungspflege in den Heimen dieselben Kosten übernehmen, die sie auch bei Pflegebedürftigen zu Hause tragen. Bislang werde diese Leistung von den Heimen erbracht.



Evangelische Bank

700.000 Euro für Spenden- und Sponsoringaktivitäten



Mehr als 700.000 Euro hat die Evangelische Bank im vergangenen Jahr für Spenden- und Sponsoringaktivitäten ausgegeben. Insgesamt seien rund 250 soziale Projekte in den Bereichen Kirche, Diakonie, Caritas, Freie Wohlfahrtspflege sowie in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft unterstützt worden, teilte die Bank am 10. Februar in Kassel mit.

In der Summe enthalten ist nach den Angaben der Bank auch der Ertrag aus dem Gewinnsparen in Höhe von 117.00 Euro. Ebenfalls eingerechnet seien die Erträge der drei von der Bank betriebenen Stiftungen, die rund 170.000 Euro beisteuerten. Von ihnen wurden 60 Vorhaben in Bereichen wie Qualifizierung von begabten Nachwuchskräften oder gemeinnützige Kundenprojekte gefördert.



Auszeichnungen

Caritas-Förderpreis für ehrenamtliches Engagement



Die Caritas-Stiftung im Erzbistum Paderborn vergibt auch in diesem Jahr den Pauline-von-Mallinckrodt-Preis für ehrenamtliches Engagement in der Kirche. Unter dem Motto "Dazugehören" werden beispielhafte und innovative Projekte ehrenamtlicher Caritas-Arbeit gesucht, die sich um alte und kranke Menschen kümmern, Flüchtlingen helfen oder das Miteinander der Generationen fördern, wie der Caritasverband Paderborn am 5. Februar mitteilte. Bis zum 30. April können Gruppen und Einzelpersonen als Preisträger vorgeschlagen werden.

Eine unabhängige Jury wählt die Preisträger aus, die Ende Juli während des traditionellen Libori-Festes in Paderborn geehrt werden, wie es hieß. Die Paderborner Caritas-Stiftung vergibt den mit 2.500, 1.500 und 1.000 Euro dotierten Ehrenamtspreis seit 2007 jedes Jahr. Damit erinnert sie an die 1985 seliggesprochene Ordensfrau und Gründerin der ersten Blindenanstalt in Westfalen.



Wettbewerb

Diakonie vergibt Preise an nachbarschaftliche Helfer



Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe will die Diakonie Bayern bei ihrem diesjährigen Diakonie-Wettbewerb auszeichnen. Unter dem Motto "Wir sind Nachbarn. Alle - Für mehr Verantwortung miteinander" werden diakonische Angebote gesucht, teilte die Diakonie am 8. Februar mit.

Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Initiativen zur Armutsbekämpfung, Tafeln, Sozialkaufhäuser oder Kleiderkammern, Projekte, bei denen Ehrenamtliche Menschen in Not aufsuchen, offene Altenhilfe, oder ehrenamtliche Flüchtlingshilfe kommen für die Bewerbung infrage, hieß es. Wichtig sei, dass die Projekte zu einer Vernetzung im Quartier beitragen und mit anderen Verbänden, Initiativen und Vereinen zusammenarbeiten.

Die Ausschreibung richtet sich an die über 1.300 Mitglieder des Diakonischen Werkes Bayern, Kirchengemeinden oder Diakonievereine. Es gibt drei Preise im Gesamtwert von 4.500 Euro zu gewinnen.




sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Demenzkranke können freien Willen haben




Demenzpatienten bei motorischen Übungen
epd-bild / Gerhard Bäuerle
Auch Menschen mit Demenz können in der Lage sein, einen freien Willen zu bilden und ihn zu äußern. Der Bundesgerichthof entschied, dass an ihre Auffassungsgabe keine „überspannte Anforderungen“ gestellt werden dürfen.

Soll für Demenzkranke ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden, müssen sie gefragt werden, ob sie dies wollen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 16. Dezember klar. Die Betroffenen müssten allerdings das Für und Wider einer Betreuung abwägen können. Dabei seien aber keine „überspannte Anforderungen“ an ihre Auffassungsgabe zu stellen.

Konkret ging es um einen 1925 geborenen Mann aus Schleswig-Holstein, der an einer leichten bis mittelgradigen Demenz erkrankt ist. Im Oktober 2014 erteilte er Bekannten eine Vorsorgevollmacht.

Als Mitarbeiter der Seniorenberatung des zuständigen Landkreises einen Hausbesuch Ende Januar 2015 abstatteten, hatten sie bei Durchsicht der Kontoauszüge auf einem Konto des Demenzkranken den Verdacht, dass 59.000 Euro fehlten. Nach Anhörung eines Sachverständigen und des Kranken wurde daraufhin vom Amtsgericht eine Berufsbetreuerin mit einer Kontrollbetreuung beauftragt.

Diese konnte den vermeintlichen Fehlbetrag nicht bestätigten. Sie stellte jedoch fest, dass der Demenzkranke die Bevollmächtigten bei einem Notar als Erben eingesetzt hatte.

Der Demenzkranke hatte der Kontrollbetreuung zunächst zugestimmt. Er änderte im Laufe des Verfahrens aber seine Meinung und legte dagegen Beschwerde ein.

Trotz Demenz einsichtsfähig

Das Landgericht hielt die Kontrollbetreuung für zulässig. Denn es gebe erhebliche Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten. So habe der Betroffene angegeben, dass er das Schriftstück zur Erbeinsetzung beim Notar nicht verstanden habe. Notar und Bevollmächtigte hätten ihm erklärt, dass er das Testament unterschreiben müsse, obwohl er erklärt habe, dass er keine Erben bestimmen wolle und nur die Familie, nicht jedoch Fremde erben sollten.

Der BGH entschied, dass das Landgericht nicht geprüft habe, ob der Betroffene seinen freien Willen äußerte. Es hätte als Beschwerdeinstanz den Betroffenen erneut noch einmal zur Kontrollbetreuung anhören und herausfinden müssen, warum er sich nun dagegen wendet, zumal der Sachverständige ihn als beeinflussbar eingestuft habe.

Die Bestellung eines Berufs- und Kontrollbetreuers sei nach dem Gesetz nur zulässig, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seinen freien Willen zu bilden. Eine Demenzerkrankung schließe nicht aus, dass der Kranke einsichtsfähig ist und das Für und Wider einer Betreuerbestellung erkennen und abwägen kann. Überspannte Anforderungen an die Auffassungsgabe des Betroffenen dürften nicht gestellt werden.

Ob ein freier Wille gebildet werden könne, müsse ein psychiatrischer Sachverständiger darlegen. Hier war der beauftragte Gutachter zwar ein Arzt, ob es sich um einen Psychiater handelte, sei aber nicht festgestellt worden, rügte der BGH.

Das Landgericht soll nun prüfen, ob sich der Demenzkranke einen freien Willen zu der Kontrollbetreuung bilden konnte. Wenn der Rücknahme seiner Zustimmung keine einsichtige Entscheidung zugrunde liegt und der Betroffene tatsächlich gegen seinen Willen die Bevollmächtigten in sein Testament eingesetzt habe, könne die Kontrollbetreuung gerechtfertigt sein.

Az.: XII ZB 381/15

Frank Leth


Landessozialgericht

Körpergröße von 1,48 Meter für Frauen noch normal



Frauen, die wegen einer Körpergröße von nur 1,48 Meter an erheblichen psychischen Störungen leiden, können keine operative Beinverlängerung auf Krankenkassenkosten fordern. Weder liegt mit dieser Größe eine Abweichung vom Normbereich vor, noch begründen die psychischen Störungen einen Eingriff in den gesunden Körper, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. November 2015.

Damit kann eine 1,48 Meter große, heute 23-jährige Frau keine operative Beinverlängerung auf Kassenkosten verlangen. Nach einer an einer Uniklinik durchgeführten ärztlichen Untersuchung sei der Kleinwuchs mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden. Ohne eine operative Größenkorrektur sei eine lebenslange psychotherapeutische Behandlung erforderlich.

Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für die beinverlängernde Operation ab. Denn es liege kein "regelwidriger Körperzustand" vor.

Dies bestätigte nun auch das LSG. Angesichts der Bandbreite menschlichen Aussehens sei nicht jede Abweichung ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Erst wenn Menschen weniger als 1,41 Meter groß sind, würden sie als "behindert" gelten. Eine Schwerbehinderung liege erst vor, wenn eine Körpergröße von weniger als 1,31 Meter besteht.

Hier liege die Klägerin deutlich über diesen Werten und damit noch im Normbereich. Für eine körperliche Anomalität müssten Auffälligkeiten so ausgeprägt sein, "dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen quasi ‚im Vorbeigehen‘ bemerkbar machen". Auf die subjektive Einschätzung der Klägerin komme es nicht an.

Eine operative Beinverlängerung komme auch nicht in Betracht, um die vorliegenden psychischen Störungen zu behandeln. Denn nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse sei es zweifelhaft, ob solch ein Eingriff in den gesunden Körper zur Überwindung einer psychischen Erkrankung geeignet ist, befand das LSG.

Az.: L 11 KR 5308/14



Roma-Familien

Vorerst gescheitert: Abschiebung nach 18 Jahren



Zwei seit fast 18 Jahren in Göttingen lebende Roma-Familien, die nach einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit ihrer sofortigen Ausweisung in das Kosovo rechnen mussten, sind offenbar untergetaucht. Das OVG in Lüneburg hatte Beschwerden gegen ihre Abschiebung zurückgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin am 5. Februar mit. Damit waren die Rechtsmittel in dem Verfahren ausgeschöpft.

Die für 10. Februar angesetzte Abschiebung scheiterte, weil die Familien nicht in ihren Wohnungen in der Göttinger Weststadt angetroffen wurden, berichtete die Polizei. Beamte hatten das betreffende Gebäude durchsucht. Betroffen sind vier Erwachsenen und 13 Kinder und Jugendliche, von denen zwölf in Deutschland geboren wurden.

Die beiden Roma-Familien hatten keine Asylverfahren betrieben. Ihre Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis wurden abgelehnt, auch zwei Eingaben an die niedersächsische Härtefallkommission blieben erfolglos.

Nach dem Auslaufen von Duldungen durch die Stadt Göttingen hatte das Göttinger Verwaltungsgericht im Dezember Anträge der Familien auf Abschiebeschutz abgelehnt. Die Richter begründeten dies unter anderem mit mangelnden Integrationsbemühungen der Antragsteller. Das Urteil erwähnte auch, dass die Familienväter 2012 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun im Kern die Entscheidung der Vorinstanz.

Die Ratsfraktion der Grünen appellierte am Freitag an Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler (SPD), die Abschiebung der beiden Roma-Familien auszusetzen. Es gelte Zeit zu gewinnen für eine humanitäre Lösung. "Die Abschiebung der Familien überschreitet jede Grenze des moralisch Vertretbaren", sagte der Fraktionsvorsitzende Rolf Becker.

Az.: 8 ME 218/15



Verwaltungsgerichtshof

Neues Ausweisungsrecht gilt auch für Türken



Das zum Jahresbeginn 2016 geänderte Ausweisungsrecht ist auch auf Türken anwendbar. Das neue Recht stelle keine nach dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei verbotene Verschärfung dar, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 3. Februar bekanntgegebenen Urteil entschied. Konkret bestätigte er damit die Ausweisungsverfügung eines Kurden wegen Unterstützung der PKK.

Nach dem neuen Recht wird ein Ausländer ausgewiesen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse Deutschlands dies erfordert. Bei besonders geschützten Personengruppen, zu denen wegen des Assoziationsabkommens auch Türken gehören, wird für eine Ausweisung weiterhin "eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vorausgesetzt. Nach dem Assoziationsabkommen dürfen die EU-Länder keine Neuregelungen treffen, die die Freizügigkeitsrechte für Türken im Vergleich zu früher stärker beschränken.

Dies ist mit dem neuen Ausweisungsrecht auch nicht der Fall, entschied jetzt der VGH. Das neue Recht sei keine pauschale Verschlechterung. Es garantiere "eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes".

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

Az.: 11 S 889/15



Sozialgericht

Sozialamt kommt für Sterbegeld-Versicherung auf



Sozialhilfeempfänger können sich die Kosten für eine Sterbegeld-Versicherung vom Amt erstatten lassen. Voraussetzung hierfür sind unter anderem "angemessene" Versicherungskosten und eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass zur Deckung der Bestattungskosten Sozialhilfe benötigt werden wird, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 4. Februar 2016 veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine Rentnerin, die in ihrem Antrag auf Grundsicherung im Alter auch die monatlichen Kosten für eine Sterbehilfeversicherung in Höhe von monatlich 84,38 Euro berücksichtigt haben wollte. Das Sozialamt lehnte die Kostenübernahme ab.

Doch die Kosten für die Sterbegeldversicherung müssen hier übernommen werden, urteilte das Sozialgericht. Zum einen sei die Versicherungssumme in Höhe von 5.001 Euro angemessen. Zum anderen sei die Versicherung "erforderlich in dem Sinne, dass die Klägerin mittellos ist und daher die Aufwendungen für ihre Bestattung und Grabpflege nicht selbst ansparen oder auf sonstige Weise gewährleisten kann".

Hier würden nicht nur die Angehörigen, sondern auch die Klägerin entlastet. Denn sie werde von der Sorge befreit, dass ihre Familie mit den Bestattungskosten belastet werde. Voraussetzung für einen Kostenerstattungsanspruch sei, dass die Klägerin auch im Sterbefall mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit noch im Sozialhilfebezug stehe.

Az.: S 4 SO 370/14



Sozialgericht

Sofort Hartz IV bei Familiennachzug



Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen des Familiennachzugs zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen ziehen, haben sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Der gesetzliche generelle Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen in den ersten drei Monaten, greift hier nicht, entschied das Sozialgericht Berlin in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 16. Juli 2015. Die Berliner Richter sprachen damit einer Frau und ihrer Tochter Hartz-IV-Leistungen zu. Sie waren mit einem Visum der Deutschen Botschaft zur Familienzusammenführung zu ihrem staatenlosen Ehemann und Vater nach Deutschland eingereist.

Dieser verfügte über eine Aufenthaltserlaubnis und stand im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Da er seine Frau und seine Tochter nicht unterhalten konnte, stellten sie ebenfalls einen Antrag auf Hilfeleistungen.

Das Jobcenter Berlin-Reinickendorf lehnte diesen ab und berief sich dabei auf den gesetzlichen Hartz-IV-Ausschluss für ausländische Arbeitnehmer und Selbstständige und ihre Familienangehörigen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes.

Das Sozialgericht sprach der Familie jedoch Hartz-IV-Leistungen per einstweiliger Anordnung zu. Die Ausschlussvorschrift gelte nicht bei einem Familiennachzug in die Bundesrepublik. Die Berliner Richter beriefen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2013. Darin war ein Algerier zu seiner deutschen Frau im Rahmen des Familiennachzugs nachgereist. Hier hatten die Kasseler Richter entschieden, dass dann der Hartz-IV-Ausschluss nicht gilt.

Doch auch bei einem Familiennachzug zu nichtdeutschen Angehörigen müsse dies gelten, entschied das Sozialgericht Berlin. Dies gebiete der besondere Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. Vielmehr müsse auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zum Familiennachzug abgestellt werden. Dies sei hier der Fall.

Az.: S 175 AS 13627/15 ER (Sozialgericht Berlin)

Az.: B 4 AS 37/12 R (Bundessozialgericht)



Sozialgericht

Erbe kann bei Hartz IV als Vermögen gelten



Das Erbe darf bei Arbeitslosen, die nach dem Tod eines Erblassers einen Hartz-IV-Antrag gestellt, nicht als Einkommen mindernd angerechnet werden. Selbst wenn das Erbe während des Hartz-IV-Bezugs erst ausgezahlt wird, gilt es immer noch als Vermögen, so dass Freibeträge geltend gemacht werden können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar.

Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Bezieher geklagt, der zunächst von Anfang 2005 bis Ende Oktober 2013 Arbeitslosengeld II erhielt. Mitte November 2013 verstarb seine Mutter. Im April 2014 erhielt er als Miterbe 8.000 Euro ausgezahlt. Als der Arbeitslose ab 1. Mai 2014 erneut in den Leistungsbezug rutschte, erhielt er in dieser Zeit einen weiteren Anteil des Erbes in Höhe von 2.000 Euro.

Das Jobcenter wertete das Geld als Einkommen und senkte die Hartz-IV-Leistungen entsprechend ab. Denn der Erbanteil sei ihm während des Hartz-IV-Bezuges zugeflossen, lautete die Begründung.

Das Sozialgericht urteilte nun jedoch, dass die Erbzahlung als Vermögen behandelt werden muss. Weil der Auszahlbetrag unter den gesetzlichen Vermögensfreibeträgen liege, sei eine Hartz-IV-Kürzung nicht zulässig.

Grundsätzlich sei zwar alles als Einkommen zu werten, was Langzeitarbeitslose nach ihrer Hartz-IV-Antragstellung an Einnahmen zufließt. Das gelte jedoch nicht bei Erbschaften. Hier werde der Zufluss des Erbes mit dem Zeitpunkt des Erbfalles angenommen. Werde erst nach dem Erbfall der Arbeitslosengeld-II-Antrag gestellt, sei das später zugeflossene Erbe als Vermögen und nicht als Einkommen zu werten.

Az.: S 17 AS 4357/14



Menschenrechte

Griechenland wegen Umgangs mit Asylbewerber verurteilt



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung eines iranischen Asylbewerbers in den Jahren 2010 und 2011 verurteilt. Der Mann wurde zwei Mal unter Bedingungen inhaftiert, die die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen, wie das Straßburger Gericht am 11. Februar erklärte. Darüber hinaus habe Griechenland ihm in seinem Asylverfahren keinen ausreichenden Rechtsbehelf eingeräumt und die Haft nicht kurzfristig und wirksam durch ein Gericht überprüfen lassen. Griechenland muss dem Iraner nun 6.500 Euro Entschädigung zukommen lassen.

Dem Gerichtshof zufolge war der Mann Ende 2010 wegen irregulärer Einreise nach Griechenland festgenommen worden. Der Mann wurde demnach zunächst in Griechenland inhaftiert und dann trotz eines Asylantrags in die Türkei abgeschoben, wo er ebenfalls ins Gefängnis kam. Nach kurzer Zeit wurde er von der Türkei wiederum nach Griechenland überstellt, wo er abermals inhaftiert wurde. Dort unterschrieb er nach Darstellung des Menschenrechtsgerichts eine Erklärung zur Zurücknahme des Asylantrags.

Kurz darauf erbat er eine Rücknahme der Entscheidung über seine Haft und Abschiebung. Zudem äußerte der Mann den Willen, zur Beerdigung seines Sohnes in den Irak zu reisen, nicht jedoch in sein Heimatland Iran. Er wurde demnach Anfang 2011 aus der Haft entlassen und zum Verlassen Griechenlands aufgefordert.

Az.: 5124/11



Menschenrechte

Arbeitspflicht für Rentner in Haft keine Zwangsarbeit



Wenn ein Häftling im Rentenalter zur Gefängnisarbeit verpflichtet ist, handelt es sich nicht automatisch um Zwangsarbeit. Das geht aus einem am 9. Februar in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor, mit dem die Richter die Klage eines Schweizer Rentners abwiesen. Vielmehr komme es auf die Umstände der Arbeit an, erklärte das Gericht in einer Pressemitteilung.

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Zwangsarbeit. Sie erlaubt aber beispielsweise verpflichtende Arbeiten, die üblicherweise von rechtmäßig inhaftierten Personen zu leisten sind. Der Mann in der Schweiz hatte sich nach Gerichtsangaben mit dem Argument gewehrt, dass er bereits im Rentenalter sei. Dazu stellten die Richter generell fest, dass es unter den Mitgliedern des Europarats keine einheitliche Linie zur Häftlingsarbeit im Rentenalter gebe. Die Schweiz besitze daher einen breiten Auslegungsspielraum bei der Anwendung der Menschenrechtskonvention.

Inhaltlich stellte das Gericht fest, dass Zweck, Art und Ausmaß der Arbeit zu berücksichtigen seien. Im vorliegenden Fall habe die Arbeit den Zweck des Wohlbefindens verfolgt, weil sie den Häftling aktiv halten und seinem Leben Struktur geben sollte. Auch das Ausmaß von rund drei Stunden an sechs Tagen in der Woche war aus Sicht der Richter nicht zu beanstanden. Zudem wurde der Mann der Darstellung zufolge bezahlt. Was die Art der Arbeit angeht, so hatte die Schweiz laut Gerichtshof bereits 2012 in einem allgemeinen Bericht zur Gefängnisarbeit glaubhaft dargelegt, dass die Tätigkeiten den jeweiligen Fähigkeiten und dem Gesundheitszustand der Häftlinge angepasst seien.

Az.: 10109/14




sozial-Köpfe

Pflege

Arbeitgeberverband mit Frau an der Spitze




Isabell Halletz
Foto: Arbeitgeberverband Pflege
Isabell Halletz übernimmt am 1. April das Amt der Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP) in Berlin.

Sie tritt die Nachfolge von Florian Bauckhage-Hoffer an, der im vergangenen Jahr seinen Posten geräumt hatte. Die 31-jährige Halletz hat an der Fachhochschule Brandenburg Betriebswirtschaft studiert.

Sie arbeitete nach dem Studium jeweils als Leitende Referentin beim Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg und für die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation Brandenburg. Verhandlungen mit Kassen und Politik gehörten dabei zu ihrem Geschäft. Zuletzt arbeitete sie in verantwortlicher Funktion für die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, äußerte sich erfreut darüber, dass der Verband mit Frau Halletz als neuer Geschäftsführerin "der ansonsten stark männerdominierten Verbandslandschaft ein weibliches Gesicht hinzufügen" könne. Die fachliche Expertise und vielfältigen Verbindungen in der Pflegewirtschaft und in der Politik seien für den Verband ein Gewinn.



Personen



Erwin Böttinger ist als Vorstandschef des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung ins Amt eingeführt worden. Er löst Professor Ernst Th. Rietschel ab, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) dankte Rietschel für seine besonderen Leistungen beim Aufbau des Instituts seit 2013. Böttinger kündigte an, unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsforschung und -versorgung sowie die stärkere Vernetzung in integrierten Forschungsteams in Berlin, auch mit Partnern aus der Wirtschaft, vorantreiben zu wollen. Böttinger ist Spezialist für Nierenerkrankungen. Nach seinem Medizinstudium wechselte er 1987 in die USA und forschte unter anderem an den Harvard-Universitätskliniken in Boston und den Nationalen Krebsinstituten in Bethesda. Seit 2007 leitet er das New Yorker Charles Bronfman Institut für personalisierte Medizin der Icahn School of Medicine.

Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof in München, ist in den Ruhestand getreten. Der Professor war seit Juli 1991 am obersten Finanzgericht tätig. Mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter übernahm er im März 2005 den Vorsitz des I. Senats. Seit 2004 ist er zudem ununterbrochen Mitglied im Großen Senat des Bundesfinanzhofs. Über lange Jahre war er Mitglied im Präsidium des Gerichts und des Richterrats. Im Februar 2006 berief ihn die Christian-Albrechts-Universität in Kiel zum Honorarprofessor.

Werner Baumgarten, der erste Asylpfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, ist am 3. Februar in Stuttgart mit der Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg geehrt worden. Er habe in über drei Jahrzehnten Maßstäbe in der Unterstützung von Menschen in Notsituationen gesetzt, sagte Staatssekretärin Marion von Wartenberg (SPD). Damit sei Baumgarten ein Vorbild für gesellschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. Der evangelische Theologe gründet 1986 den Stuttgarter Arbeitskreis Asyl und ist bis heute dessen Vorsitzender. Mit einem Team von acht Mitarbeitern berät er den Angaben zufolge jährlich 3.000 Flüchtlinge. Seit 2001 war er mit einem halben Dienstauftrag für die Asylarbeit in Stuttgart zuständig, mit der anderen Hälfte für Asyl- und Migrationsfragen in der gesamten Landeskirche. Seit vergangenem Jahr ist er im Ruhestand.

Wolfgang Leinemann, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, ist tot. Er starb im Alter von 79 Jahren. Der gebürtige Kasseler kam 1978 ans BAG. Im Mai 1991 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt und dem Neunten Senat zugewiesen, den er bis zu seiner Pensionierung im August 2001 leitete. Der Professor hat an grundlegenden Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht mitgewirkt und die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht geprägt. Viele Jahre war er Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des Bundesarbeitsgerichts.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis April

Februar

24.-28.2. Berlin:

Kongress "The Dark Side of the Moon. Krisen, Traumata ... verlorene Sicherheit zurückgewinnen"

der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie

Tel.: 07071/943494

www.dgvt.de

29.2. Münster:

Seminar "Umgang mit erkrankten Mitarbeitern: Betriebliches Eingliederungsmanagement, krankheitsbedingte Kündigung"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe,

29.2.-4.3. Walsrode:

Seminar "Einführung in die Mitarbeitervertretungsrechte"

der Diakonischen ArbeitnehmerInnen Initiative

Tel.: 0511/41089750

www.mav-seminare.de

März

1.3. Frankfurta.M.:

Schulung für das Lernportal "Ich will Deutsch lernen (iwdl.de)"

der BAG EJSA

Tel.: 0711/1648923

www.bagejsa.de

1.-2.3. Köln:

Seminar "Führung und Persönlichkeit"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

www.bfs-service.de

2.3. Mainz:

Tagung "Herausforderungen und Perspektiven in der Sozialwirtschaft"

des Ifam - Institut für angewandtes Management

Tel.: 06131/6283630

www.swmt.org

2.-3.3. Heidelberg:

Seminar "Mitarbeiter/-innengespräche als zukunftsweisende Führungsaufgabe"

der Paritätischen Akademie Süd

www.akademiesued.org

2.-4.3. Berlin:

XII. Jahrestagung Illegalität "Menschen ohne Papiere im Schatten der neuen Integrationsdebatte"

der Katholischen Akademie Berlin

Tel.: 030/283095-0

www.katholische-akademie-berlin.de

3.3. München:

Seminar "Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-0

www.solidaris.de

3.3. Münster:

Seminar "Gute Unternehmensführung und Compliance in Non-Profit-Organisationen" der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

8.3. Münster:

Seminar "GEPA NRW: Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen nach Inkrafttreten der APG DVO NRW"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

8.-9.3. Fulda:

Forum "Mehr Inklusion durch Partizipation"

des Deutschen Caritasverbandes

Tel. 0761/200222

8.-10.3. Freiburg:

Seminar "Fundraising: Spender(innen) mit Herz und Verstand gewinnen"der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

9.-10.3. Köln:

Fortbildung "Psychische Erkrankungen im Überblick. Umgang mit psychisch krnaken Klienten in der Beratung"

des SkF Gesamtvereins

Tel.: 0231/55702613

9.-11.3. Erfurt

Seminar "Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-312

www.deutscher-verein.de

10.-12.3. Berlin:

Deutscher Pflegetag 2016

des Deutschen Pflegerates

Tel.: 030/39877303

www.deutscher-pflegetag.de

14.3. Berlin:

Seminar "Anlass-Spenden: Eine praktische Handreichung"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356169

www.bfs-service.de

15.3. Münster:

Seminar "Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII für Einrichtungen der Eingliederungshilfe"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

http://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

16.-17.3. Berlin:

Fachtag "Europa in der Krise, Europa als Chande für jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf" der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendsozialarbeit in Zusammenarbeit mit der EuropaBeratungBerlin

Tel.: 0711/1648922

www.bagejsa.de

17.-18.3. Berlin:

Kongress "Armut und Gesundheit"

des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg

Tel.: 030/44319073

April

4.-8.4. Freiburg:

Seminar "Konfliktmanagement als Führungsaufgabe"

der Fortbildungsakademie des DCV

Tel.: 0761/2001700

9.4. Berlin:

Symposium "Pflegequalität in der Notfallpflege"

des DBfK Nordost

Tel.: 030/208987260

www.dbfk.de

11.4. Hamburg:

Seminar "Einführung ins Online-Fundraising" der Paritätischen Akademie Nord

Tel.: 040/41520166

www.paritaet-hamburg.de

15.4. Berlin:

Fortbildung "Rechtliche Aspekte der Pflegedokumentation"

des DBfK Nordost

Tel.: 030/208987260