Ausgabe 26/2016 - 01.07.2016
Dortmund (epd). Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat sich dafür ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für den Strafvollzug von Frauen zu verbessern. Davon sollten ganz besonders Schwangere und Mütter profitieren, heißt es in dem am 27. Juni in Dortmund gefassten Beschluss der Delegiertenversammlung.
Der Frauenwohlfahrtsverband forderte unter anderem, die medizinische Versorgung auf Wunsch auch bei weiblichen Ärzten, besonders bei Gynäkologinnen, zu ermöglichen und für Schwangere den Zugang zu Hebammen zu verbessern. Der SkF drängt ferner auf die Umsetzung der Empfehlung der Europäischen Union, die psychologische Unterstützung weiblicher Inhaftierter auszubauen.
Zudem müssten dem Verband zufolge Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen in Haft konzipiert werden, die auch bei kurzer Haftdauer den beruflichen (Wieder-)einstieg erleichtern oder die nach der Haft weiter geführt werden können.
Den Angaben nach gibt es etwa 100.000 Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder Elternteile in Haft sind. Nach der Inhaftierung eines Familienangehörigen, vor allem der Mutter, entstehen oft sozial und wirtschaftlich schwierige Situationen, die von Scham und Verunsicherungen geprägt sind. Der SkF begleitet beispielsweise Kinder bei Besuchen in der JVA oder hilft Partnerinnen von Inhaftierten, mit dieser Situation umzugehen. Daher fordert der SkF, diese Hilfen für Angehörige als eigenständigen Arbeitsbereich anzuerkennen.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind.