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Behinderung

Sozialministerin: Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind letztes Mittel



Freiheitsbeschränkende Maßnahmen kommen bei der professionellen Betreuung von behinderten Kindern und Jugendlichen nur als allerletztes Mittel in Betracht. Das betonte die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) am 4. August in München vor der Presse. Sie stellte einen 10-Punkte-Plan zur Prävention vor, der als Reaktion auf Vorfälle in stationären Behinderteneinrichtungen vom April entstanden ist.

Nach Medienberichten im April 2016 über die Anwendung freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen für behinderte Kinder hatte Müller eine umfassende Untersuchung aller 104 Einrichtungen im Freistaat eingeleitet.

"Die stationären Einrichtungen werden in Bayern gut geführt. Unsere Nachforschungen haben dennoch sieben gravierende Verstöße bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zutage gefördert", berichtete Müller. Die Verstöße seien umgehend abgestellt worden.

Der 10-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, dass die Eltern stärker an der Betreuung ihrer Kinder im Heim beteiligt werden. Deshalb sollen in allen Einrichtungen Sprecher der Eltern oder Sorgeberechtigten die Träger der Einrichtungen beraten. Dazu werden laut Müller die Heimrichtlinien überarbeitet: "Sie werden um verbindliche Empfehlungen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sowie die Beteiligung von Eltern und ihren Kindern ergänzt."

Außerdem kündigte die Ministerin an, dass bei den Bezirksregierungen Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen werden, an die sich Eltern im Falle von Problemen wenden können. Die Prüfung durch die Heimaufsicht solle zudem verstärkt werden, um zu sehen, ob und wie die fachlichen Empfehlungen umgesetzt werden: "Die Heimaufsicht wird künftig stichprobenartige Prüfungen vornehmen, auch unangemeldet", sagte Müller.


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