sozial-Politik

Bundesregierung

Begrenzung der Leiharbeit auf maximal 18 Monate



Die Bundesregierung will bei ihrer Reform der Leiharbeit festlegen, dass bei überlangem Verleih von Mitarbeitern deren Arbeitsverhältnis "vom Verleiher auf den Entleiher übergeht". Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, über die der Bundestag am 4. Oktober berichtete. Die Rechtsfolge werde klar und eindeutig personenbezogen festgelegt, hieß es: "Diejenige Leiharbeitskraft, die länger als 18 Monate bei einem Entleiher beschäftigt ist, erhält ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher."

Ziel der Regelungen sei es, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.

Die Grünen hatten von der Regierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit erfragt. Dazu schreibt die Regierung weiter: "Die Einsatzdauer von neun Monaten zum Erreichen von 'Equal Pay' (Gleicher Lohn) kann weder durch Einsatzunterbrechungen von bis zu drei Monaten oder den Wechsel des Arbeitgebers der Leihkraft auf Null gesetzt werden."

Betroffen von der Reform wären über eine Million Leiharbeiter. Laut Regierung waren nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit Ende Dezember davon 57 Prozent neun Monate und länger sowie 43 Prozent 15 Monate und länger beschäftigt. Aber: Die Dauer des jeweiligen Einsatzes werde amtlich nicht statistisch erfasst.


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