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Junge Flüchtlinge

Verbände: Bayern unterläuft Integrationsgesetz




Verbände kritisieren die bayerische Umsetzung des Integrationsgesetzes, die jungen Flüchtlingen eine Ausbildung erschwert.
epd-bild/Lukas Barth

Der Bayerische Flüchtlingsrat und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) haben den Freistaat kritisiert, weil er mit seiner Umsetzung des Bundesintegrationsgesetzes die Eingliederung jugendlicher Flüchtlinge behindere. Die Organisation warfen der Landesregierung am 18. Oktober vor, mit einer Weisung des Innenministeriums die Ausländerbehörden verpflichtet zu haben, nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung zu erteilen.

"In zahlreichen Fällen wurden Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung gar wieder entzogen", rügten die Organisationen. "Die Ausbildungs- und Arbeitsverbote zwingen junge Menschen in jahrelange Warteschleifen, während Betriebe nach Auszubildenden suchen", erklärte Tobias Klaus vom BUMF. Die bemängelte Anweisung stammt 1. September und regele den Vollzug des Ausländerrechts.

Mit dem Integrationsgesetz sollen die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so zumindest der Wille der Bundesregierung. "In Bayern ist das Gegenteil der Fall. Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden droht nun ein Leben in der Warteschleife", kritisierten Flüchtlingsrat und BUMF.

Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), für die (noch) kein Asylantrag gestellt wurde und die aufgrund ihrer Minderjährigkeit geduldet sind, soll laut den verbänden in Zukunft eine Ausbildungsaufnahme untersagt werden. Erfolge von Jugendhilfe und Schule könnten so in Hunderten Fällen zunichtegemacht werden. Zudem sollen Personen im Asylverfahren - etwa aus Afghanistan - nur noch nach strenger Prüfung eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können. Entscheidend soll dabei unter anderem sein, welche Anerkennungschancen im Asylverfahren bestehen und ob die Identität geklärt ist.

Schließlich bemängeln die Organisationen, dass in Bayern geduldete Flüchtlinge in der Regel nur noch dann eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürfen, wenn sie einen Pass vorlegen. "In zahlreichen Fällen ist das jedoch nicht umgehend möglich, weil die Passbeschaffung ein zum Teil langwieriger Prozess bei den Botschaften ist." Diese Regelung führe unter Umständen dazu, dass Ausbildung und Arbeit über Jahre verboten bleiben.


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