Ausgabe 08/2017 - 24.02.2017
Hannover (epd). Niedersachsen will unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig besser verteilen. Dazu hat die Landesregierung am 21. Februar ein neues Gesetz zur Verbandsanhörung freigegeben, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Es soll rechtliche Voraussetzungen schaffen, mit denen das Land die Kinder und Jugendlichen den Landkreisen und kreisfreien Städten zuweisen kann. Nach bisherigem Recht ist dasjenige Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet, in dessen Bereich sich die Minderjährigen aufhalten.
Die Landesregierung setzt mit dem neuen Gesetz eine Änderung des Sozialgesetzbuches VIII um. Das Bundesgesetz lässt allerdings offen, nach welchem Verteilschlüssel die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in die Kommunen geschickt werden.
In Niedersachsen soll dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig die Einwohnerzahl im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Maß dienen. Damit könnten Standards der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet und das Kindeswohl sichergestellt werden, hieß es.