sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Bei verweigerter Auskunft über Kinder droht Zwangsgeld



Ein getrennt lebender Vater hat ein Recht auf Auskunft über das Wohlergehen seiner Kinder. Verweigert die Ex-Partnerin jegliche Information über die bei ihr lebenden Kinder, muss sie mit einem Zwangsgeld rechnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 7. April veröffentlichten Beschluss.

Konkret ging es um eine getrennt lebende Mutter aus der Nähe von Berlin. Das gemeinsame Kind lebt bei ihr. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte die Mutter dazu verpflichtet, dem Vater jedes Quartal ein Foto des Kindes zuzusenden sowie Fotos von Feierlichkeiten wie Geburtstag oder Einschulung. Außerdem sollte die Frau alle sechs Monate dem Vater Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes erteilen und hierzu aktuelle Atteste vorlegen.

Doch über den Gesundheitszustand des Kindes informierte die Frau ihren Ex nicht, so dass sie vom OLG zur Zahlung von 100 Euro verdonnert wurde, ersatzweise zwei Tage Haft.

Der BGH entschied, dass die Mutter tatsächlich die Pflicht habe, die Auskunft zu erteilen. Grundsätzlich könne jeder Elternteil "Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht". Werde gegen diese Pflicht verstoßen, könne ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft angeordnet werden.

Im vorliegenden Fall sei ein Zwangsgeld von 100 Euro oder ersatzweise eine zweitägige Zwangshaft angemessen und verhältnismäßig, entschied der BGH.

(Az: XII ZB 245/16)


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Nach 30 Jahren Maßregelvollzug Lockerungen gewähren

Ein Mann, der wegen Sexualdelikten an Kindern im Maßregelvollzug untergebracht ist, muss nach über 30 Jahren Lockerungen erhalten. Dem Mann müsse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine vorübergehende Beurlaubung in einem geschlossenen Heim gewährt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm, in einem am 10. April veröffentlichten Beschluss. Auch wenn von dem Mann weiterhin Gefahr ausgehe, nähere sich eine über 30-jährige Unterbringung der Unverhältnismäßigkeit, heißt es in dem rechtskräftigen Beschluss.

» Hier weiterlesen

Spielhallen müssen Abstand zu Schulen wahren

Spielhallen dürfen nach einem Gerichtsurteil ihr Geschäft nicht zu nahe an Schulen betreiben. Es verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit von Spielhalleninhabern, wenn gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung der Spielsucht einen Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorsehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 11. April veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter erklärten auch weitere Verschärfungen für Spielhallenbetreiber für verfassungsgemäß.

» Hier weiterlesen

Elternhaftung bei 0900-Nummern eingeschränkt

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung ahnungsloser Eltern eingeschränkt, wenn deren Kinder kostenpflichtige 0900-Nummern anrufen. Verbraucherschützer sind erleichtert. Wenn Ermahnungen der Kinder nicht helfen, bleibt nur, die Bezahlnummern vollständig sperren zu lassen.

» Hier weiterlesen