Ausgabe 25/2017 - 23.06.2017
Berlin (epd). Der Bundestag hat am 22. Juni in Berlin das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Von 2020 an wird ein generalistischer Ausbildungsgang mit einheitlichem Berufsabschluss eingeführt. Parallel bleiben die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege vorläufig erhalten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die wichtigsten Änderungen:
- Die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der einheitliche Berufsabschluss lautet "Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann". Er berechtigt Absolventinnen und Absolventen, in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten und gilt auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Parallel kann die dreijährige Ausbildung weiterhin mit einem Abschluss in Kinderkranken- oder Altenpflege abgeschlossen werden. Das letzte Ausbildungsjahr dient dann der Spezialisierung. Diese Pflegekräfte können jeweils nur in ihrem Bereich arbeiten.
- Zugang zur dreijährigen Pflegeausbildung haben alle Interessenten mit einer zehnjährigen Schulbildung. In den ersten beiden Jahren lernen sie zusammen, in der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres können sie sich dann für einen spezialisierten Abschluss entscheiden.
- Wer die generalistische Ausbildung nach zwei Jahren beendet, erwirbt einen Abschluss als Pflegeassistent/in.
- Hauptschüler und -schülerinnen mit einem neunjährigen Schulabschluss können nur die Ausbildung zum Pflegeassistenten beginnen. Wollen sie sich später zur Fachkraft ausbilden lassen, ist dies möglich, wenn sie die Ausbildung zum Helfer abgeschlossen haben. Sie beginnen von neuem, es wird aber die erste Ausbildungszeit ganz oder zum Teil angerechnet.
- Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Durch ein Umlageverfahren sollen alle Pflegeeinrichtungen an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Die Pflegeschülerinnen und Schüler sollen eine angemessene Ausbildungsvergütung geben. Sie lernen an Pflegeschulen und an mehreren Einsatzorten in der Praxis.
- Es wird ein berufsqualifizierendes Pflegestudium eingeführt und festgelegt, welche Aufgaben in der Pflege den akademisch ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten werden.
- Die neuen Regeln sollen von Januar 2020 an gelten. Ausbildungen, die bis Ende 2019 nach heutigem Recht begonnen werden, werden auch noch nach diesem Recht abgeschlossen.
- Nach sechs Jahren soll der Bundestag anhand der Ausbildungszahlen entscheiden, ob die Abschlüsse in der Alten- und Kinderkrankenpflege weiter bestehen bleiben sollen.