Ausgabe 49/2017 - 08.12.2017
Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Bund und Länder aufgerufen, Gefangene in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die meisten Gefangenen arbeiteten während der Haft. Sie erwerben dafür aber keine Rentenansprüche, heißt es in einer am 6. Dezember in Berlin verbreiteten Mitteilung. Damit sei Altersarmut insbesondere bei langen Haftstrafen vorprogrammiert, beklagte der Verein.
Das Thema sei lange vernachlässigt worden. Der Verein forderte eine Rentenreform, die den Zugang der Gefangenen zum Ziel hat. Das Problem: Die Arbeitsentgelte in Haft sind gering. Sie liegen weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. "Bund und Länder müssen deshalb zu tragfähigen Lösungen gelangen, damit Gefangene, die in Haft arbeiten oder eine Ausbildung machen, eine angemessene rentenrechtliche Absicherung erwerben können", hieß es.
"Der Strafvollzug wird vom Gedanken der Resozialisierung geleitet", betonte Michael Löher, Vorstand des Vereins. "Wer seine Haftzeit verbüßt hat, soll sich möglichst schnell wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Dazu gehört auch, dass Gefangene bereits in ihrer Haftzeit arbeiten und sich Ansprüche auf eine soziale Absicherung erarbeiten können", betonte Löher.
Arbeit wird in der Haft zugewiesen und nicht durch einen Arbeitsvertrag eingegangen. Deshalb greift die gesetzliche Rentenversicherung erst, wenn die Abgeordneten des Bundestages eine gesetzliche Regelung hierzu verabschiedet haben. Die Länder müssen zustimmen, weil sie für den Strafvollzug zuständig sind. Eine solche Regelung kam bislang aufgrund einer mangelnden Einigung zwischen Bund und Ländern nicht zustande.