Ausgabe 50/2017 - 15.12.2017
Berlin (epd). Der Paritätische Wohlfahrtsverband legte am 12. Dezember in Berlin ein Konzept vor, das die Verteilung der Kita-Kosten auf eine ganz neue Basis stellt. Der Verband wirbt für die sogenannte Entgeltfinanzierung, bei der sämtliche Kosten von der öffentlichen Hand getragen werden. Bisher sind auch die Träger der Kitas und die Eltern an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beteiligt.
Im Rahmen einer solchen Reform müssten die Länder verpflichtet werden, Landesrahmenverträge abzuschließen, erklärte der Verband. "Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden", hieß es. Konkret geht es dem Paritätischen um eine Änderung des Paragrafen 74 a Sozialgesetzbuch VIII.
Eine solche Reform sei dringend nötig, um regionale Ungleichheiten in der Finanzierung zu beenden und in allen Kitas genügend Betreuungsplätze und eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen. "Sowohl was die quantitative Versorgung, insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, gleiche Deutschland einem Flickenteppich", lautet die Kritik.
"Obwohl der Staat in der Pflicht ist, entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich", beklagte Werner Hesse, der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hesse zufolge verhindern die derzeitigen Finanzierungsgrundlagen die notwendige Ausweitung des Angebotes an Kita-Plätzen: "Sie geben den Trägern von Kitas nicht die nötige Sicherheit für Investitionsentscheidungen. Sie fordern überdies, dass die Kitas noch selbst Geld mitbringen."
Von einer Umstellung auf Entgeltfinanzierung erwartet der Verband neben mehr Planungssicherheit für die Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote. Voraussetzung dafür sei, dass der Bund die Länder finanziell so ausstattet, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den Kita-Trägern nachkommen können.
"Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden. Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die Finanzierung von Leistungen", sagte Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers Fröbel. Nach seinen Angaben sind in den meisten Bundesländern die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel aufwenden müssen. "Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen systemwidrig und gehören abgeschafft", sagte Spieker.
Weiter warb die Organisation dafür, dass die Entgeltfinanzierung den unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Kindertageseinrichtungen gerecht werden müsse. "Besondere Herausforderungen wie die Zusammensetzung der Kindergruppe und die Lage der Einrichtung müssen berücksichtigt werden." Außerdem sollten die Kostenbeiträge von Eltern transparent, gerecht und verlässlich festgelegt sein: "Perspektivisch muss eine Kostenbefreiung für die Eltern das Ziel sein."
Das vorgeschlagene Konzept wird hohe Kosten verursachen, wie auch der Paritätische nicht unterschlägt. Er schätzte die Investitionen für 600.000 zusätzliche benötigte Kita-Plätze bis zum Jahr 2025 einmalig auf 14 Milliarden Euro. Zusätzlich sei von jährlichen Betriebskosten in Höhe von annähernd sieben Milliarden Euro auszugehen. "Heute geben Bund, Länder und Kommunen gut 20 Milliarden Euro jährlich für die Kitas aus. Wir würden uns also auf die 30 Milliarden Euro jährlich zubewegen", betonte der Verband.