Ausgabe 5/2018 - 02.02.2018
Mainz (epd). Die rheinland-pfälzische Landespflegekammer hat eine für alle Pflegefachkräfte im Land verbindliche Weiterbildungsordnung beschlossen. Das rund 70 Seiten lange Regelwerk enthält Vorgaben über die Zulassung von Weiterbildungsstätten, den Ablauf von Prüfungen und die Inhalte von Fortbildungsangeboten. Erstmals in Deutschland seien die Bestimmungen zur Weiterbildung eigenverantwortlich von den Pflegekräften und nicht von einer staatlichen Stelle beschlossen worden, teilte die Kammer am 30. Januar in Mainz mit.
Nachdem das Papier vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium genehmigt wurde, habe die Kammer auch mit der Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern begonnen.
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem die landesweit rund 40.000 Pflegefachkräfte nach dem Vorbild von Ärzten oder Rechtsanwälten seit 2016 in einer Berufskammer organisiert sind. Die Mitgliedschaft ist für alle Berufstätigen verpflichtend. Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind inzwischen dem rheinland-pfälzischen Vorbild gefolgt und haben ebenfalls den Aufbau von Pflegekammern beschlossen. In weiteren Bundesländern, darunter in Nordrhein-Westfalen, wird ein solcher Schritt derzeit intensiv diskutiert.