sozial-Politik

Koalitionsverhandlungen

Hintergrund

Wie der Familiennachzug für Schutzberechtigte funktioniert



Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, dass ab dem Sommer pro Monat 1.000 enge Angehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz aufgenommen werden sollen. Doch wie funktioniert der Familiennachzug, wer darf kommen und wie läuft das Antragsverfahren? Der epd beantwortet die wichtigsten Fragen.

Familiennachzug bedeutet, dass die engsten Angehörigen eines bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Familie einen Visumantrag bei einer zuständigen Auslandsvertretung stellt, informiert das Auswärtige Amt. Der Familiennachzug kann beantragt werden, sobald die Asylberechtigung anerkannt beziehungsweise die Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuerkannt wurde.

Eng begrenzter Anspruch

Einen Anspruch, nach Deutschland nachreisen zu dürfen, haben Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des bereits hier lebenden Schutzberechtigten. Ebenfalls kommen dürfen die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.

Das gilt nicht für diejenigen Personen, denen nach dem 17. März 2016 subsidiärer Schutz erteilt worden ist. Hier ist der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt und soll nach der jetzigen Einigung bis Ende Juli verlängert werden.

Eine Sonderregelung gibt es im bestehenden Visumverfahren. Wer Ehepartner oder kleine Kinder zurückgelassen hat, kann eine sogenannte fristwahrende Anzeige stellen. Diese ermöglicht den Nachzug der Familie, ohne selbst über eigene Gelder oder ausreichenden Wohnraum zu verfügen. Ziel ist ein erleichtertes und somit schnelleres Visumverfahren.

Papiere müssen vollständig vorliegen

Für die Prüfung eines Visumantrags müssen die Familienmitglieder persönlich in den zuständigen deutschen Botschaft oder Konsulat erscheinen - Syrer müssen dazu in die Türkei oder in den Libanon reisen. Dort sind das bereits ausgefüllte Visumantragsformular und alle anderen Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden vorzulegen. Der Ausreisewillige muss die Beziehung zu seinem in Deutschland lebenden Familienangehörigen und in der Regel seine Sprachkenntnisse nachweisen.

Das wiederum geht nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Weil die Behörden überlaufen sind, kann es Monate dauern, bis ein Termin vergeben wird. Und es gibt oft weitere Schwierigkeiten, wenn sich die Flüchtlinge im Ausland aufhalten und die deutschen Vertretungen erreichen müssen: Oft fehlen Pässe oder Einreisepapiere.

Wurde der Visumsantrag vor Ort gestellt, sendet ihn die Auslandsvertretung an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Die prüft, ob die rechtlichen Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind. Ist alles in Ordnung, dann erhält der Nachziehende ein Visum zur Einreise, das in der Regel drei Monate gültig ist. Anschließend muss zwingend eine Aufenthaltserlaubnis erworben werden.

Dirk Baas

« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Rund 29.000 Pflegekräfte in Pflegekammer registriert

Für die neu entstehende Pflegekammer in Niedersachsen haben sich mittlerweile rund 29.000 Pflegekräfte registriert. Allerdings lagen nach Angaben von Sozialministerin Carola Reimann (SPD) vom 29. Januar bis Mitte Januar auch bereits 948 Einwendungen gegen die Pflichtmitgliedschaft hervor. Zwei Pflegekräfte hätten sogar gegen eine obligatorische Mitgliedschaft geklagt. Reimann beantwortete damit eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion.

» Hier weiterlesen

1,4 Millionen Euro für die Telemedizin

Sachsen setzt im Gesundheitsbereich stärker auf digitale Angebote. Dazu habe Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) der Technischen Universität Dresden rund 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, teilte ihr Ministerium am 29. Januar in Dresden mit. In einem Projekt wolle die Hochschule damit ein digitales System erforschen, das Behandlung und Lebensqualität von Epileptikern verbessern soll.

» Hier weiterlesen

"Die Flucht macht uns nicht aus"

Eine Flucht nach Europa macht stressresistent und teamfähig, weiß das Münchner Start-up "Social Bee". Mit einer provokanten Kampagne wirbt es für Flüchtlinge als Arbeitnehmer. Doch was sagen eigentlich Geflüchtete selbst dazu?

» Hier weiterlesen