sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Flüchtlingskinder in Transitzentren dürfen Regelschule besuchen



Auch Flüchtlingskinder in den bayerischen Transitzentren haben unter Umständen Anspruch auf den Besuch einer Regelschule. Das Münchner Verwaltungsgericht hat in drei Eilverfahren sechs Kindern das Recht auf den Besuch einer regulären Schule zugesprochen, teilte das Gericht am 29. Januar mit. Die Beschlüsse sind alle vom 8. Januar. Die kosovarischen Kinder dürfen nun Regelschulen besuchen. In der Hauptsache muss das Verwaltungsgericht aber noch entscheiden.

Die Regierung von Oberbayern hatte den Schulbesuch abgelehnt und das mit einer Regelung im Bayerischen Integrationsgesetz begründet. Diese könne jedoch nicht für alle Kinder in Transitzentren angewendet werden, entschied nun das Gericht im Eilverfahren. Voraussetzung für die Anwendung der Regelung, wonach in Transitzentren lebende Kinder die dortigen jahrgangsgemischten Übergangsklassen besuchen müssen, ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren im sogenannten beschleunigten Verfahren durchführt. Das heißt, dass die Behörde innerhalb einer Woche über den Asylantrag entscheiden muss.

Das verringerte Bildungsangebot ist nach Angaben der Anwälte der Flüchtlinge nur für den Personenkreis gedacht, "der erst kurz in Deutschland ist und dessen Aufenthalt möglichst kurz gestaltet werden soll". Das war bei den sechs Kindern jedoch nicht der Fall, sie sind seit 2013 und 2014 in Deutschland und haben teils auch schon Regelschulen besucht.

Laut der Anwaltskanzlei gebe es noch viele weitere Kinder, "denen die reguläre Beschulung durch die Regierung vorenthalten wird". Und auch der Flüchtlingsrat kritisierte die Regierung von Oberbayern. Die habe auch nach dem Beschluss des Gerichts den Kindern zunächst weiterhin den Schulbesuch verwehrt.

Az.: M 3 E 17.5029, M 3 E 17.4737, M 3 E 17.4801


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