sozial-Branche

Behinderung

Forderungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet



Rund 230 Teilnehmende des Kongresses "Du + Ich = Wir bewegen Politik!" aus ganz Deutschland haben ein Forderungspapier des Beirats für Menschen mit Behinderung im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) unterzeichnet. Die Forderung zu Korrekturen am Bundesteilhabegesetz unter dem Titel "Das fehlt uns noch" enthalte sieben Kernpunkte, teilte der BeB am 21. Februar in Berlin mit.

Diskutiert und beschlossen wurden die Forderungen auf dem 5. Rheinsberger Kongress für Menschen mit Behinderung des Verbandes. Ziel sei eine partizipative, zukunftsorientierte Umsetzung des Teilhabegesetzes.

Der Vorsitzende des Beirats von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung des BeB, Udo Dahlmann, hob einen Reformwunsch besonders hervor: "Alle Menschen sollen, unabhängig von ihrer Behinderung und Wohnform, die Regelbedarfsstufe 1 mit Zahllungen in Höhe von 416 Euro im Monat erhalten – gleiches Geld für alle." Erwachsene Behinderte, die in Heimen leben, werden derzeit der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet und erhalten 332 Euro im Monat.

Das Gesetz müsse Menschen mit Behinderung dienen, betonte Dahlmann: "Denn nur sie selbst wissen, wo sie der Schuh drückt und was richtig für sie ist."

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) besuchte die Veranstaltung als Schirmherr. Er stellte in Aussicht, dass das Land Brandenburg seinerseits weitere Verbesserungen am Teilhabegesetz einbringen werde.

Der BeB lädt den Angaben zufolge seit 2006 alle drei Jahre nach Rheinsberg ein. Er zählt rund 600 Mitgliedseinrichtungen, die nach eigenen Angaben Angebote für mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aller Altersstufen bereithalten.


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