Ausgabe 10/2018 - 09.03.2018
Düsseldorf (epd). Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung fordert eine Ausweitung der Frauenquote in Aufsichtsräten. Zurzeit gelte die Frauenquote von 30 Prozent nur für die Aufsichtsräte von paritätisch mitbestimmten börsennotierten Kapitalgesellschaften, erklärte Marion Weckes, Stiftungsexpertin für Unternehmensführung, am 5. März in Düsseldorf. Sie betreffe damit nur 107 Unternehmen, die in ihren Aufsichtsräten die Quote mit einem Frauenanteil von fast 29 Prozent zurzeit annähernd erfüllten.
Die Böckler-Stiftung sprach sich für eine schrittweise Ausweitung der 2016 eingeführten Quote aus. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierte Unternehmen gelte, die "voll mitbestimmt" seien - in denen die Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze innehaben. Die Gleichstellung von Männern und Frauen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur dieser Gruppe von Unternehmen übertragen werden könne, betonte Weckes. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.
Die Stiftungs-Expertin schlug vor, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen, indem das Kriterium "voll mitbestimmt" gestrichen wird. In einem ersten Schritt sollten nach ihren Vorstellungen alle deutschen Gesellschaften erfasst werden, die "kapitalmarktorientiert" sind. Dazu zählten im vergangenen Jahr den Angaben nach 561 Unternehmen, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt unter strengerer Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen.
Langfristig sollte die Quote nach Weckes' Vorschlag für alle großen Kapitalgesellschaften ab 250 Beschäftigten gelten. Dadurch wären auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsräten zur stärkeren Berücksichtigung von Frauen verpflichtet, hieß es. Nach Angaben der Böckler-Stiftung könnte die Quote auf diesem Weg langfristig für rund 2.250 Unternehmen gelten.