sozial-Politik

Bundesrat

Kritik am geplanten Gesetz zu Teilhabechancen



Der Bundesländer üben in einer am 21. September beschlossenen Stellungnahme Kritik am vom Bund geplanten Teilhabechancengesetz. Es sei verfehlt, dass das angedachte Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll, hieß es. Mit der Initiative will die Bundesregierung versuchen, Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Erfahrungen zeigten, betonte die Länderkammer, dass die Chancen auf Wiederbeschäftigung bereits nach fünf Jahren ausgesprochen gering seien. Eine Förderung solle deshalb schon dann möglich sein, wenn Personen innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos waren. Wichtig ist den Ländern auch, dass entlassene Strafgefangene von der Förderung nicht ausgeschlossen sind, hieß es weiter.

Die Beschäftigungen zur Eingliederungen von Personen, die zwei Jahre arbeitslos waren, sollen nach Ansicht des Bundesrates zum Erwerb von Versicherungsansprüchen führen. Darüber hinaus spricht sich die Länderkammer dafür aus, den geplanten Zuschuss für Weiterbildungskosten des Arbeitgebers deutlich zu erhöhen. Vorgeschlagen wird, nicht nur die Hälfte der Kosten zu erstatten, sondern sie in voller Höhe zu übernehmen. Gerade in den ersten beiden Jahren sei bei den Beschäftigten von einem großen Weiterbildungsbedarf auszugehen, heißt es zur Begründung.

Zudem möchte der Bundesrat sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose, die bereits im Zuge eines Landesprogrammes gefördert werden, von der Teilnahme an den neuen Instrumenten des Bundes nicht ausgeschlossen sind. Weiter bittet er um Prüfung, ob über das neue Teilhabeinstrument auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen speziell für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

Mit den geplanten Lohnkostenzuschüssen möchte Regierung Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Voraussetzung für eine Förderung über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" soll eine siebenjährige Arbeitslosigkeit unter Bezug von Hartz IV sein. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sein. Laut Gesetzentwurf wird der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre ausgezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, sollen sie von den Jobcentern umfassend betreut werden.

Für eine Förderung nach einer zweijährigen Arbeitslosigkeit muss das Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen wird. Der Zuschuss beträgt dann 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür rund vier Milliarden Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung