sozial-Politik

Schleswig-Holstein

Landtag: Aufklärung über Missbrauch in Heimen stärken



Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 23. Januar bekräftigt, den Missbrauch von Kindern in Heimen und Kliniken zwischen 1949 und 1975 weiter aufzuklären. Für Menschen in der Obhut von staatlichen Einrichtungen sei der Schutz von größter Wichtigkeit, heißt es in der Resolution. "Der Staat muss Garant für die Menschenwürde sein." Eine Studie über Medikamentenversuche an Kindern und Erwachsenen in Kliniken und Heimen soll bis Ende 2020 vorliegen.

Betroffene können noch bis Ende 2019 bis zu 9.000 Euro Entschädigung beantragen. Seit 2017 wurden über vier Millionen Euro an 377 Menschen ausgezahlt, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder und Jugendliche in der Behindertenhilfe und der Psychiatrie missbraucht wurden.

Nach dem Willen des Landtags sollte diese Frist jedoch verlängert werden. Eine Anlaufstelle der dazu gegründeten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" wurde in Neumünster eingerichtet. Seit April 2017 wurden von der Stiftung landesweit 60 Info-Veranstaltungen durchgeführt.