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Organspende-Wille kann Patientenverfügung widersprechen



Die Inhalte eines Organspende-Ausweises und einer Patientenverfügung widersprechen sich mitunter. Einer aktuellen Studie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München zufolge ist dies vielen Menschen jedoch nicht bewusst, wie die LMU am 20. Februar mitteilte. Diese Situation mit dem unklaren Patientenwillen könne für behandelnde Ärzte ethisch schwierig werden.

Für die Studie wurden 236 Seniorinnen und Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt und danach, ob sie eine Patientenverfügung haben. Etwa jeder Fünfte war bereit zur Organspende, hieß es in der Mitteilung. Vor dieser muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur bei einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Einige der potenziellen Spender hatten jedoch zugleich mit einer Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten.

Konstellation birgt womöglich einen Konflikt

"Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung", sagte Professor Ralf Jox. Das sei vielen potenziellen Spendern jedoch nicht bewusst. Zugleich habe die Studie gezeigt, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich sei.

Die Studie mache klar, "dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht", sagte Professor Georg Marckmann vom LMU-Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin. Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln und was im Zweifelsfall ausdrücklich Vorrang haben soll, hält er ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch für notwendig.

Die Studie wurde laut LMU aktuell in der Fachzeitschrift "Das Gesundheitswesen" veröffentlicht.