sozial-Recht

Sozialgericht

Kein Geld vom Jobcenter für Abiball-Teilnahme



Das Jobcenter muss nach einem aktuellen Gerichtsurteil Abiturienten nicht die Teilnahme an der Schulabschlussfeier finanzieren. Zwei Abiturientinnen waren mit ihrer Klage auf Zahlung von jeweils etwa 200 Euro erfolglos, wie das Sozialgericht Düsseldorf am 14. Februar mitteilte.

Die beiden Schwestern hatten den Angaben zufolge jeweils rund 200 Euro Mehrbedarf beantragt. Davon waren jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für die Eintrittskarte für den Abiball, rund 50 Euro für ein neues Kleid und 40 Euro für Schuhe vorgesehen.

Das Jobcenter hatte die Kostenübernahme abgelehnt. Die Schülerinnen müssten die Ausgaben aus der Regelleistung bestreiten. Dieser Auffassung schlossen sich auch die Richter an. Bei dem privaten Abiball habe es sich nicht um eine schulische Veranstaltung gehandelt, eine Teilnahme sei nicht verpflichtend gewesen. Im Rahmen der Existenzsicherung bestehe kein Anspruch darauf, an allen gesellschaftlichen Ereignissen in gewünschtem Umfang teilnehmen zu können.

Zudem hätten die Klägerinnen die Beträge aus der Regelleistung ansparen oder durch Jobs verdienen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: S 43 AS 2221/18