sozial-Politik

Behinderung

Wahlrecht für Menschen mit Handicap in fast allen Bundesländern




In fast allen Ländern können bald behinderte Menschen ohne Ausnahme wählen und dabei auch die Briefwahl nutzen.
epd-bild/Hanno Gutmann
Bei der Europawahl im Mai können nicht alle Behinderten ihre Stimmen abgeben, weil die jüngste Reform noch nicht gilt. Wählen dürfen aber viele von ihnen schon, nämlich bei den Landtags- und den Kommunalwahlen. Einige Landtage haben das schon vor längerer Zeit geregelt.

In fast jedem Bundesland dürfen alle Menschen mit Behinderungen künftig oder bereits wählen gehen. Während entsprechende Gesetze in fünf Ländern bereits seit längerem gelten, einigten sich im März drei weitere Landtage auf ein inklusives Wahlrecht, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Die Landtage fünf weiterer Bundesländer beraten derzeit Gesetzesentwürfe zum Wahlrecht für Behinderte, die dauerhaft voll betreut werden. Einzig aus dem Saarland lag keine Antwort des zuständigen Ministeriums vor.

Der Bundestag hatte Mitte März beschlossen, dass künftig auch behinderte Menschen mit Vollbetreuung wählen und für eine Wahl kandidieren dürfen. Gleiches gilt für schuldunfähige, psychisch kranke Straftäter, die im Maßregelvollzug untergebracht sind. Die Reform tritt allerdings erst zum 1. Juli in Kraft und ist damit zur Europawahl Ende Mai noch nicht wirksam.

Bundesverfassungsgericht machte Druck

Mit der Gesetzesnovelle wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das in diesem Jahr entschieden hatte, dass Behinderte nicht von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein änderten ihre Kommunal- und Landeswahlgesetze bereits 2016 und waren damit Vorreiter unter den Bundesländern. Dieses Jahr zum ersten Mal wählen dürfen bislang von der Wahl ausgeschlossene Menschen in Brandenburg, Bremen und Hamburg. Dort finden im Mai die Kommunalwahl, die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft beziehungsweise die Wahl zu den Bezirksversammlungen statt.

Künftig wird in diesen Ländern von den Wahlen nur noch ausgeschlossen, wer durch einen Richterspruch kein Wahlrecht mehr besitzt. In Bremen dürfen so 57 Menschen mehr ihre Stimme geben, in Hamburg sind es rund 230. Für Brandenburg liegen keine Daten vor.

Gesetzesänderungen schon gebilligt

Auch die Landtage von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz billigten Ende März entsprechende Gesetzesänderungen. In beiden Ländern geht man davon aus, dass die Reformen rechtzeitig zu den anstehenden Wahlen im Mai in Kraft treten. Während die Regelungen in Niedersachen sowohl für Kommunal- und Landtagswahlen gelten, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst nur eine Änderung im Kommunalwahlgesetz beschlossen. Das Landeswahlgesetz soll jedoch noch rechtzeitig zur nächsten Wahl im Jahr 2021 angepasst werden.

Rund 8.000 Menschen in Niedersachsen dürfen durch die neue Regelung bei den Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten im Mai zum ersten Mal ihre Stimmen abgeben. In Rheinland-Pfalz können durch die Änderungen rund 2.200 Personen das erste ihre Kreuze auf dem Wahlzettel machen.

Anfang März beschloss das Abgeordnetenhaus in Berlin eine Änderung des Landeswahlgesetzes, die voraussichtlich im April rechtskräftig wird. Etwa 700 bislang von der Wahl ausgeschlossenen Menschen erhalten dadurch das Recht zu wählen.

Sachsen-Anhalt peilt Änderung für Landtagswahl an

Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt könnten bald alle Menschen mit Behinderung wählen gehen - entsprechende Gesetzesentwürfe werden derzeit beraten. Beschließen die Landtage die Änderungen, sollen sie bereits bei den Kommunalwahlen im Mai wählen dürfen. In Sachsen-Anhalt betrifft der Entwurf nur das Kommunalwahlrecht, eine Änderung vor der nächsten Landtagswahl 2021 ist möglich.

Falls es zur Reform kommt dürfen rund 6.000 bislang von den Wahlen ausgeschlossene Baden-Württemberger im Mai zum ersten Mal wählen gehen. In Sachsen-Anhalt würden von der Änderung etwa 2.500 Menschen profitieren, in Thüringen rund 860. Aus Mecklenburg-Vorpommern liegen keine Zahlen vor.

Auch Bayern bereitet sich auf eine Änderung des Wahlrechts vor, die Regierung hat aber noch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Mögliche Änderungen sollen dann für die Kommunalwahl im Mai kommenden Jahres gelten - sie würden etwa 20.000 Menschen ermöglichen, zum ersten Mal ihre Stimme abzugeben.

Sachsen schafft Kommunalwahl im Mai wohl nicht

In Sachsen sollen in Zukunft ebenfalls alle Behinderten wählen dürfen. Ein Inklusionsgesetz, das unter anderem das Wahlrecht vorsieht, war erst vor kurzem in den sächsischen Landtag eingebracht worden und soll voraussichtlich im Juli beschlossen werden. Die Regelung wird daher wahrscheinlich nicht zu den Kommunalwahlen im Mai gelten, könnte jedoch bei den Landtagswahlen am 1. September greifen. Profitieren würden rund 4.000 Menschen.

In Hessen, wo derzeit etwa 7.100 Menschen von den Wahlen ausgeschlossen sind, gibt es bislang noch keine konkreten Pläne zur Änderung des Wahlrechts. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU und Grünen ist allerdings eine Überprüfung des Ausschlusses von Behinderten mit Vollbetreuung afestgelegt. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Landtag noch einen Antrag der Linken auf uneingeschränktes Wahlrecht für die Betroffenen abgelehnt.

Wie Behinderte generell bei den Wahlen unterstützt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine besondere Schulung der Wahlhelfer gibt es etwa in Berlin und Bremen. Informationen in sogenannter leichter Sprache werden in fast jedem Bundesland verteilt: Unter anderem in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte werden etwa in Brandenburg und Thüringen ausgegeben.

Lynn Osselmann


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