sozial-Politik

Corona-Krise

Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick



Bund und Länder haben beraten, ob, wann und wie sie das öffentliche Leben wieder zulassen - ohne dabei Fortschritte bei der Eindämmung des Coronavirus zu gefährden. Am 15. April beschlossen sie ein langsames und vorsichtiges Vorgehen, wesentliche Beschränkungen sollen verlängert werden. Die Beschlüsse im Überblick:



Die KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN, die auch kleinere Menschenansammlungen umfassen, werden bis zum 3. Mai verlängert. Das gleiche gilt für die Ausgangsbeschränkungen, wie sie in einigen Bundesländern gelten, Besuchsverbote in Pflegeheimen und das Verbot religiöser Zusammenkünfte wie Gottesdienste. Auch die Regel, dass jeder möglichst 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten soll, gilt weiter.



Das Tragen von SCHUTZMASKEN wird insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und beim Einkaufen empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Einfache Mundschütze oder selbst genähte Masken gelten als schützend für das Umfeld, schützen den Träger aber nicht sicher vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.



SCHULEN und Kindertagesstätten bleiben weiter geschlossen. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist schrittweise ab dem 4. Mai geplant. Vorrang haben sollen Schüler, bei denen Prüfungen anstehen, Abschlussklassen und Schüler im Übergang zu einer weiterführenden Schule.



Bestimmte GESCHÄFTE können schon in der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Die konkreten Regeln müssen die Länder erlassen, die Ladengröße könnte also auch kleiner ausfallen. Unabhängig von der Größe sollen Kfz-Händler sowie Fahrrad- und Buchläden wieder öffnen dürfen.



GOTTESDIENSTE und andere Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sollen verboten bleiben. Es sei weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken, heißt es im Beschluss. Am 17. April will Innenstaatssekretär Markus Kerber mit Vertretern von Religionsgemeinschaften über das weitere Vorgehen sprechen.



Menschen in PFLEGEHEIMEN und Behinderteneinrichtungen sollen weiter besonders geschützt werden, weil sie bei einer Erkrankung mit Covid-19 besonders gefährdet sind. Der Beschluss hält aber auch fest, "dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen". Daher sollen für die Einrichtungen mit externem Sachverstand Konzepte für den weiteren Umgang mit der Pandemie erarbeitet werden. Derzeit gilt ein Besuchsverbot für die Einrichtungen.