sozial-Politik

Corona-Krise

Länder fordern Kurzarbeitergeld für Behinderten-Werkstätten



Der Bund soll für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Regelungen beschließen, die mit dem Kurzarbeitergeld vergleichbar sind. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte am 9. April in Stuttgart nach Angaben seines Ministeriums, die Corona-Krise treffe Beschäftigte in WfbM ganz besonders. "Wir müssen sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Lohn bekommen", sagte Lucha.

Es gebe eine gemeinsame Initiative der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder. Sie forderten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, die Werkstattlöhne der bundesweit mehr als 310.000 WfbM-Beschäftigten zu sichern. Baden-Württemberg hat dieses Jahr den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder.

Schließung hat massive Folgen

Bundesweit seien die meisten Werkstätten geschlossen. In Baden-Württemberg wurde die Schließung ab 18. März bis auf wenige Ausnahmen angeordnet. Das habe für die Beschäftigten gravierende Konsequenzen, erklärte Lucha. Im schlimmsten Fall entfalle ihr Werkstattlohn vollständig. Alternativen wie Telearbeit seien für sie kaum möglich.

Zudem brauchten die Betroffenen einen hohen Infektionsschutz, denn "viele Menschen mit Behinderungen haben Vorerkrankungen und ein geschwächtes Immunsystem und zählen somit zum besonders gefährdeten Personenkreis". Die Schließung der WfbM sei deshalb ein wichtiger und notwendiger Schritt gewesen.

Es dürfe aber nicht sein, dass die Beschäftigten dadurch einen finanziellen Nachteil erleiden. Das Problem sei, dass die aktuellen Regelungen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld für Werkstätten für behinderte Menschen nicht greifen.