sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die katholische Kirche habe eine historische Chance vertan, sagt ein enttäuschter Hubertus Heil. Der Bundesarbeitsminister wollte einen bundesweit flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege einführen. Nun hat die Caritas die von ihr erhoffte Zustimmung verweigert, obwohl der neue Tarifvertrag die Lohnkosten der kirchlichen Sozialbetriebe nicht in die Höhe getrieben hätte. Aber die Kirche will weiter ihrern eigenen Weg gehen.

Das Prostitutionsverbot während der Corona-Pandemie heizt die Debatte über ein generelles Sexkaufverbot an. Die Arbeit von Prostituierten sei menschenunwürdig und frauenfeindlich, sagen die einen. Die Gegner eines Verbots argumentieren, Verbote trieben die Sexarbeiterinnen in die Illegalität. Davon ist auch Maria Loheide vom Vorstand der Bundesdiakonie überzeugt. Ein gemeinsames Papier der Diakonie in Karlsruhe und Bordellbetreibern sorgt für Aufregung.

Es gibt nach wie vor zu wenige Sozialwohnungen - und ihre Zahl sinkt weiter: 43.000 Wohnungen fallen nach Angaben des Bundesbauministers Horst Seehofer jedes Jahr aus der Sozialbindung heraus, während derzeit nur 25.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu hinzukommen. Die Mieten steigen weiter. Trotzdem zog er eine "stolze Bilanz" der Wohnungspolitik. Verbände wie der Deutsche Mieterbund fordern einen sofortigen Mietenstopp für sechs Jahre.

Diakonie und Caritas sind in Sorge, dass trotz Reihen-Impfungen und einem deutlich verbesserten Schutzkonzept auch in diesem Jahr viele Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen an Corona sterben könnten. Ohne personelle Hilfen von außen seien insbesondere die Tests von Besucherinnen und Besuchern nicht zu leisten. Caritas-Präsident Peter Neher warnt davor, dass die Personalnot in den Heimen noch größer werden könnte.

Ob jemand eine Conterganrente bezieht, spielt für die Berechnung von Hartz-IV-Leistungen keine Rolle. Die Rente der Conterganstiftung erfülle "im Wesentlichen eine Entschädigungsfunktion für Betroffenen". Durch sie sollten entgangene Lebensmöglichkeiten ausgeglichen werden. Deswegen müsse die Conterganrente nicht zur Deckung existenzsichernder Mehrbedarfe eingesetzt werden, entschied das Landessozialgericht NRW.

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Markus Jantzer