Ausgabe 44/2017 - 03.11.2017
Leipzig (epd). Kommunen müssen Eltern nicht die Kosten für einen selbst beschafften, besonders teuren privaten Kita-Platz bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am 27. Oktober bekanntgegebenen Urteil entschieden. Die Leipziger Richter wiesen damit Eltern aus München ab, die sich die Kita-Kosten für ihr zweijähriges Kind in Höhe von monatlich 1.380 Euro erstatten lassen wollten.
Die Mutter hatte bei der Stadt 2013 einen Vollzeitbetreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter beantragt. Die Stadt bot ihr zwar freie Plätze an, diese deckten aber die gewünschten Zeiten nicht ab. Die Eltern beschafften sich schließlich einen privaten Kita-Platz.
Dieser schlug jedoch mit 1.380 Euro monatlich zu Buche. Die Kosten wollten sich die Eltern von der Stadt München erstatten lassen. Sie hätten schließlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Dem sei die Stadt nicht nachgekommen.
Die Kommune lehnte die Kostenübernahme ab. In der ausgewählten Kita werde "übertriebener Luxus" geboten.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass die Kommune den Kita-Platz nicht bezahlen muss. Die Eltern könnten nur eine Erstattung von Kita-Aufwendungen verlangen, wenn ihnen diese finanziell nicht zumutbar gewesen wären. Die Zumutbarkeit war im konkreten Fall jedoch gar nicht geprüft worden und könne nur in einem eigenständigen Verfahren festgelegt werden.