Ausgabe 49/2017 - 08.12.2017
Potsdam (epd). Opfer terroristischer Gewalttaten oder sonstiger Gewaltexzesse müssten künftig vom Staat bessere Hilfe- und Unterstützungsleistungen bekommen, hieß es zum Abschluss der Sozialministerkonferenz am 7. Dezember in Potsdam. Für das Entschädigungsrecht ist der Bund zuständig.
Für die Entschädigung von Terroropfern müssten "einfachere, unbürokratischere Lösungen" gefunden werden, sagte Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze (Linke). Brandenburg hat in diesem Jahr den Vorsitz der Sozialministerkonferenz inne, 2018 übernimmt Nordrhein-Westfalen das Amt. Bei den bisher geltenden Regelungen gebe es "erheblichen Nachjustierungsbedarf", sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Opfer von Terroranschlägen und anderen Gewalttaten dürften nicht darauf zurückgeworfen werden, selbst prüfen zu müssen, welche Entschädigungsregelung möglicherweise für sie gilt, betonte die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). "Wir brauchen ein Entschädigungsrecht, das große Öffnungsmöglichkeiten hat", sagte der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Auch die Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Opfern müsse beendet werden.
In der Vergangenheit hätten bei verschiedenen Tatbeständen wie sexualisierter Gewalt und Gewalt gegen Heimkinder eigene Lösungen zur Entschädigung von Opfern gefunden werden müssen, betonte Grüttner. Ziel der angestrebten Neuregelung sei, dies zu vereinheitlichen, hieß es. Für die Opfer des Berliner Attentats galt das soziale Entschädigungsrecht nicht, weil der Anschlag mit einem Kraftfahrzeug verübt wurde.
Aufgabe für 2018 werde, die Forderungen des Beauftragten für die Opfer vom Breitscheidplatz, Kurt Beck, in Gesetze zu fassen, betonte Laumann. Beck will seinen Bericht und seine Forderungen in der kommenden Woche vorstellen.
Außerdem wollen die Fachminister Schritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einleiten. Dazu soll eine Arbeitsgruppe bis zur 95. Konferenz 2018 als zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut ein Konzept einer Kindergrundsicherung entwickeln. Parallel dazu sollen die schon bestehenden kindbezogenen Leistungen, insbesondere Kindergeld und Kinderzuschlag, bis zur möglichen Einführung einer Kindergrundsicherung weiter optimiert werden, hieß es.
Das Bündnis Kindergrundsicherung lobte den Plan, die finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung grundlegend zu reformieren. "Der heutige Beschluss der Konferenz ist ein notwendiges Signal für alle Familien, Kinder und Jugendlichen, denn eine Kindergrundsicherung ist langfristig der beste Weg, um Armut und verminderte Teilhabechancen zu verhindern. Wir hoffen sehr, dass dieses Signal auch auf Bundesebene und insbesondere von einer künftigen Bundesregierung erkannt wird", sagte Bündnischefin Christiane Reckmann.
Reckmann sprach sich dafür aus, für die Kindergrundsicherung 573 Euro im Monat festzulegen, die mit steigendem Einkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.