Ausgabe 10/2018 - 09.03.2018
Leipzig (epd). Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Klaus Rennert, sieht seine Behörde trotz eines Rückgangs der Zahl neuer Klagen an der Belastungsgrenze angelangt. Das liege unter anderem an den zunehmend komplexen Verfahren, sagte Rennert am 7. März in Leipzig.
Zudem sei der Aufwand für Klagen gestiegen, bei denen das Gericht als erste und letzte Instanz zuständig ist, so der Präsident weiter. Zugleich müssten die Leipziger Richter beim Thema Umweltrecht zunehmend grundsätzlich urteilen und "Behördenhandeln in jedweder Hinsicht überprüfen", fügte er hinzu.
Insgesamt gingen 2017 laut Rennert 1.459 neue Verfahren in Leipzig ein. Das entspreche einem Rückgang um rund 200 im Vergleich zum Vorjahr. Dieser sei jedoch auf die hohe Aktivität einer einzelnen Klägerin zurückzuführen. Insgesamt liege die Zahl der Eingänge von 2017 im Durchschnitt der Vorjahre, so Rennert.
1.407 Verfahren wurden erledigt, 782 waren zum Jahresende noch anhängig. Wichtige Entscheidungen traf das Gericht etwa zu Dieselfahrverboten in Städten, zum Sonntagsschutz und zur Vertiefung der Elbe.
Für 2018 geht Rennert von einem deutlichen Anstieg der Verfahren zum Thema Asylrecht aus. "Wir rechnen damit, dass die Migrationswelle 2018 auch bei uns zahlenmäßig deutlich ankommt", sagte er. Bereits 2017 habe sich die Zahl der Eingänge gegenüber 2016 verdoppelt, lag aber "noch im zweistelligen Bereich", sagte er weiter.
Bei den Oberverwaltungsgerichten, der Vorinstanz, habe sich die Zahl der Klagen zum Asylrecht 2016 und 2017 im jeweiligen Vorjahresvergleich ebenfalls mehr als verdoppelt, betonte Rennert. Bei den Verwaltungsgerichten habe sie im vergangenen Jahr bei rund 400.000 gelegen. "Die Welle kommt", so der Präsident.
Die Zahl sogenannter A-Verfahren, bei denen das Gericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, sei leicht auf knapp 100 gestiegen, erklärte Rennert. Die bloße Anzahl sei "nicht weltbewegend", fügte er an. Jedoch seien die Verfahren besonders aufwendig, da das Gericht hier nicht nur Berufungsinstanz sei, sondern zunächst selbstständig die jeweiligen Tatsachen ermitteln müsse.
In diesen Bereich fallen demnach unter anderem Entscheidungen über die Abschiebung terroristischer Gefährder. Auch für Klagen, die den Bundesnachrichtendienst betreffen, ist erst- und letztinstanzlich das Leipziger Bundesgericht zuständig. Der dritte Bereich umfasst laut Gericht Klagen zu großen Infrastrukturvorhaben bei der Bahn, bei Fernstraßen und Wasserwegen oder im Energiesektor, etwa bei Stromtrassen.
Am Bundesverwaltungsgericht sind den Angaben zufolge aktuell rund 210 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 54 Richter und 14 wissenschaftliche Mitarbeiter. Eine Stelle, die des Gerichts-Vizepräsidenten ist seit einigen Monaten vakant. Rennert sagte, er habe das Bundesjustizministerium darum gebeten, die Richterstellen um zwei auf dann 57 aufzustocken.