Ausgabe 10/2018 - 09.03.2018
Berlin (epd). Cannabis-Therapien werden in der Medizin immer häufiger nachgefragt. Nach Angaben der Barmer sind seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März vergangenen Jahres 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel bei der zweitgrößten gesetzlichen Krankenkasse eingegangen. Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt, wie die Barmer am 5. März in Berlin mitteilte.
Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten kamen demnach aus Bayern mit 826 und Nordrhein-Westfalen mit 782, gefolgt von Baden-Württemberg (322) und Berlin (318). Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen, dem Saarland und Bremen mit 87, 53 und 10 Anträgen. Dabei schwankten die Bewilligungsquoten laut Barmer je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich aber angleichen, wenn sich das Verfahren eingespielt habe, hieß es.
Mit dem Cannabis-Gesetz können Ärzte seit einem Jahr bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis zum Beispiel in Form der Blüten als Medizin auf Kosten der Krankenkassen verordnen. Auch wenn medizinischer Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken sei, dürfe man ihn nicht als Allheilmittel betrachten, warnte die leitende Medizinerin der Barmer, Ursula Marschall: "Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption." Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, seien Alternativen gefragt.