Ausgabe 16/2018 - 20.04.2018
Frankfurt a.M. (epd). In der sogenannten Loyalitätsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Dezember 2016 sind die rechtlichen Regelungen für Kirche und Diakonie und ihre mehr als 700.000 Mitarbeiter präzisiert. Diese Vorgabe der EKD muss in das Recht der einzelnen Landeskirchen und ihre diakonischen Einrichtungen umgesetzt werden.
Die 20 Landeskirchen haben bei der Umsetzung der Loyalitätsrichtlinie einen gewissen Spielraum. Tendenziell ist in Westdeutschland hier ein Nord-Süd-Gefälle erkennbar: Je nördlicher die Landeskirche, desto liberaler das Arbeitsrecht. Im Gebiet mancher Landeskirchen kann außerdem jede diakonische Einrichtung ihre eigenen Vorgaben machen, was die konfessionelle Bindung ihrer Beschäftigten angeht.
Die Regelungen der EKD sehen zwar vor, dass die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie grundsätzlich die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche voraussetzt. Sie differenzieren aber danach, welche Aufgabe der Bewerber übernehmen soll. Bei Verkündigungs- und Seelsorgeaufgaben sowie bei Aufgaben der evangelischen Bildung ist die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche zwingende Voraussetzung. Für Aufgaben der Dienststellenleitung können auch Mitglieder der katholischen Kirche oder orthodoxer Kirchen eingestellt werden.
In der Loyalitätsrichtlinie der EKD sind auch Ausnahmeregelungen für Nichtchristen formuliert. So können abhängig von der Größe der Einrichtung oder der Art des Arbeitsauftrages Personen beschäftigt werden, die keiner christlichen Kirche angehören. In vielen Landeskirchen dürfen Mitarbeiter dann einer nichtchristlichen Religion angehören, wenn ihrer Beschäftigung ein interkulturelles Konzept zugrunde liegt, wenn ihre Tätigkeit also beispielsweise häufigen Kontakt zu Menschen muslimischen Glaubens mit sich bringt. Diakonische Einrichtungen handhaben dies seit Jahren so.
Bei der Diakonie in Ostdeutschland herrschen angesichts der niedrigen Zahl von Kirchenmitgliedern besondere Verhältnisse. Dort sind Personen, die keiner christlichen Kirche angehören, in der Mehrheit. So gibt die Diakonie Mitteldeutschland den Anteil kirchlich gebundener Mitarbeiter mit 48 Prozent an.
Grundsätzlich gilt: Alle Mitarbeiter müssen sich der evangelischen Kirche gegenüber loyal verhalten und die evangelische Prägung achten, also ihren identitätsstiftenden Bezug zur Botschaft des Evangeliums. Das gilt auch für Atheisten und wird in der Regel in den Vorstellungsgesprächen angesprochen.
Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist und nicht in eine andere christliche Kirche wieder eingetreten ist, kann gemäß der Loyalitätsrichtlinie der EKD nicht bei der evangelischen Kirche oder der Diakonie beschäftigt werden. Bei einem Austritt aus der evangelischen Kirche gestatten es viele Landeskirchen den Arbeitgebern, daraufhin den Mitarbeiter zu entlassen.
Die diakonischen Einrichtungen gehen nach Einschätzung von Experten flexibel mit den rechtlichen Bestimmungen um. Als wichtig werde das individuelle Arbeitsumfeld angesehen. So gibt es etwa im Kita-, Pflege- oder Krankenhausbereich viele Beschäftigte, die auch nichtchristlichen Konfessionen angehören oder konfessionslos sind. Das gelte unabhängig davon, ob sie bei diesen Tätigkeiten viel oder wenig Umgang mit Muslimen haben. Die Diakonie beschäftigt in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Million Menschen.