sozial-Branche

EU-Recht

Auch in evangelischer Kirche gilt neues Datenschutzgesetz



Das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist am 24. Mai in Kraft getreten. "Damit haben wir in der evangelischen Kirche nach Jahren intensiver Beschäftigung nun ein zukunftsfähiges Datenschutzrecht, das sich unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben ganz eng an staatliches Recht anlehnt und gleichzeitig kirchliche Besonderheiten berücksichtigt", erklärte der EKD-Datenschutzbeauftragte Michael Jacob in Hannover.

Das neue Datenschutzgesetz gilt in der evangelischen Kirche einschließlich ihrer Diakonie. Ende vergangenen Jahres hatten es das Kirchenparlament der EKD, die Synode, und die Kirchenkonferenz der EKD verabschiedet. Das Datenschutzgesetz enthält auch Anpassungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die von Freitag an europaweit gilt.

"In der evangelischen und römisch-katholischen Kirche, in Deutschland und in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden wir mit diesen einheitlichen, gesetzlichen Datenschutzstandards dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Menschen zukünftig noch besser Geltung verschaffen können", betonte Jacob. Dafür brauche es auch in der evangelischen Kirche unabhängige und starke Datenschutzaufsichtsbehörden. Die vergangenen Monate habe die Kirche intensiv genutzt, um sich auf das neue Kirchengesetz einzustellen.


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