sozial-Politik

Rheinland-Pfalz

Vergleich im Rechtsstreit zwischen Land und Behindertenwerkstätten



Im Rechtsstreit zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und den Behindertenwerkstätten über die vom Land geforderten Prüfrechte ist eine außergerichtliche Einigung erzielt worden. Eine Sprecherin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung bestätige am 18. Juli, dass eine Klage vor dem Sozialgericht Trier zurückgenommen worden sei, nachdem das Land und die beklagten Westeifel-Werke sich auf einen Vergleich verständigt hätten. Auch in den übrigen Gerichtsverfahren gegen die Träger von Werkstätten werde eine solche Lösung angestrebt.

Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Behindertenwerkstätten, Marco Dobrani, bestätigte im Rundfunk die Einigung. Allerdings sei er irritiert, dass bereits jetzt die Entscheidung öffentlich geworden sei, sagte Dobrani. Eigentlich hätten das Land und die Werkstätten vereinbart, sich erst öffentlich zu äußern, wenn alle Werkstätten den Vergleich unterschrieben haben. Das sei noch nicht der Fall.

Klage gegen 31 Werkstätten

Das Land hatte im vergangenen Jahr alle 31 rheinland-pfälzischen Werkstättenträger verklagt, weil es Streit darum gab, ob anlassunabhängige Qualitätsprüfungen in den Werkstätten zulässig sind. Der Landesrechnungshof hatte in der Vergangenheit kritisiert, die Werkstätten seien finanziell zu gut ausgestattet.

Die Behindertenwerkstätten lehnen Prüfungen ihrer Einrichtungen nicht grundsätzlich ab, wollen sie aber nur zulassen, wenn es dafür ein klares Prozedere gibt, das bislang fehlt. Bisher konnten sich Kommunen, Land und Werkstättenbetreiber nicht auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung einigen.

Schon Monate vor dem Trierer Gerichtstermin hatten sich Landesregierung und die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (LAG) darauf geeinigt, dass nicht alle 31 Klagen verhandelt werden sollten, sondern lediglich fünf Musterfälle - jeweils einer an jedem der vier rheinland-pfälzischen Sozialgerichte sowie ein fünfter in Darmstadt, wo einer der Träger seinen Sitz hat. Das Mainzer Sozialministerium hat im Zuge einer anstehenden Reform des Behindertenrechts bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausdrücklich ein anlassunabhängiges Prüfrecht vorsieht. Wenn der Landtag den Plänen zustimmt, würde der aktuelle Rechtsstreit ohnehin gegenstandslos.