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VdK befürchtet Verschlechterungen für Behinderte



Der Sozialverband VdK Deutschland warnt vor deutlichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. "Wir befürchten, dass durch die geplante Reform der Versorgungsmedizin-Verordnung künftig niedrigere Grade der Behinderung vergeben werden", sagte Dorothee Czennia vom VdK Deutschland am 22. Oktober dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verordnung regelt das Verfahren, nach dem die Versorgungsämter individuell den Grad der Behinderung feststellen. Von diesem hängt es ab, in welcher Höhe staatliche Hilfen gewährt werden.

Die Kritik der Sozialverbandes entzündet sich am Referentenentwurf des Bundessozialministeriums zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Besonders kritisiert werden dort zwei Punkte: die geplante Befristung der Bescheide sowie vorgesehene Änderungen bei der Bildung des sogenannten Gesamt-Grades der Behinderung bei Menschen, die mehrere Beeinträchtigungen aufweisen. Ende 2017 waren 7,8 Millionen Menschen in Deutschland als schwerbehindert anerkannt. Das heißt, sie hatten einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und einen entsprechenden Ausweis.

Komplizierte Neuanträge

Nach Angaben der Referentin für Behindertenpolitik beim VdK, Czennia, sollen die Versorgungsämter künftig die Bescheide bei bestimmten Erkrankungen von vornherein befristen. Dadurch werde der Grad der Behinderung einer Person ungeprüft nach Ende der Frist herabgesetzt. Die Ämter seien allerdings dazu verpflichtet, diese Menschen sechs Monate vor Ablauf der Frist zu informieren. Die Betroffenen könnten dann einen neuen Antrag stellen, um ihren alten Grad zu behalten. "Menschen mit Behinderung haben es bereits schwer genug, ohne dass sie komplizierte Neuanträge stellen müssen", sagte Czennia. Auch für die Verwaltung bedeuteten diese Neuanträge mehr Aufwand und keine Vereinfachung.

Ähnlich kritisch sieht Czennia die geplanten Neuregelungen bei der Bildung des Gesamt-Grades der Behinderung, bei dem mehrere gesundheitliche Einschränkungen zusammen bewertet werden. Bisher wurden auch Beeinträchtigungen mit einem niedrigen Grad von 20 berücksichtigt. "Bald soll ein Einzel-Grad der Behinderung in dieser Höhe im Regelfall nicht mehr zählen", sagte Czennia dem epd.

Sollten die geplanten Änderungen zu niedrigeren Graden führen, hätten Behinderte weniger Ansprüche auf Unterstützung wie die Nachteilsausgleiche. "Dazu zählen beispielsweise die freie oder günstige Teilhabe des ÖPNV, erweiterter Kündigungsschutz oder auch steuerliche Entlastungen", sagte Ilse Müller, Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation.

Jarmila Schneider, Sprecherin des Bundessozialministeriums, sagte dem epd, das Ministerium werde den Referentenentwurf überprüfen und die Kritik der Verbände berücksichtigen. In vielen Bereichen habe das Ministerium dem VdK bereits Änderungsbereitschaft signalisiert.