sozial-Recht

Landessozialgericht

Versicherungsschutz für Beschäftige in Heimarbeit lückenhaft



Der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die zu Hause arbeiten, ist nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom Gesetzgeber neu zu regeln. Die bestehende Regelung, wonach Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, gesetzlich unfallversichert sind, greife nicht bei Heimarbeit, bemängelte das Gericht in Celle in einem am 22. Oktober veröffentlichten Urteil. Angesichts der zunehmenden Zahl von Heimarbeitsplätzen sollte der Gesetzgeber sich mit dieser Gesetzeslücke auseinandersetzen.

Zugrunde lag den Angaben zufolge der Fall einer Mutter aus Peine, die für ihren Braunschweiger Arbeitgeber von zu Hause per Teleworking arbeitete. Ende November 2013 erlitt sie auf dem Rückweg vom Kindergarten ihrer Tochter zum häuslichen Telearbeitsplatz einen Fahrradunfall, bei dem sie sich den Ellenbogen brach. Die Krankenkasse zahlte die Behandlungskosten von 19.000 Euro und forderte die Berufsgenossenschaft zur Erstattung auf. Diese hielt sich nicht für zuständig. Es handele sich nicht um einen Wegeunfall.

Das Landessozialgericht gab der Berufsgenossenschaft in dem Urteil vom September Recht. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte in demselben Gebäude, sei begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. Der Weg zum Kindergarten sei damit privat. Ob angesichts zunehmender Verlagerung von Bürotätigkeiten der Versicherungsschutz auch auf Wege zum Heimarbeitsplatz zu erweitern sei, könne allein der Gesetzgeber entscheiden.

Az.: L 16 U 26/16