sozial-Recht

Landgericht

Fünf Jahre Haft für Bremer Pflegehelfer



Ein Pflegehelfer muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er zwei Bewohnerinnen eines diakonischen Pflegeheims in Bremen ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt hat. Nach Überzeugung des Bremer Landgerichts habe sich der 40-Jährige der erheblichen gefährlichen Köperverletzung und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Kelle in seiner Urteilsbegründung am 20. Februar. Außerdem verhängte das Gericht ein Berufsverbot von fünf Jahren.

Im Frühjahr vergangenen Jahres habe der Angeklagte versucht, die beiden schwerbehinderten Frauen in Lebensgefahr zu bringen, sagte Richter Kelle. Er habe einen Notfall herbeiführen wollen, um sich vor Kollegen profilieren zu können. Der Pflegehelfer kann binnen einer Woche gegen das Urteil Revision beantragen.

Az: 1 KLs 250 Js 22271/19