sozial-Recht

Sozialgericht

Jobcenter muss internetfähigen Laptop für Zehntklässlerin zahlen



Jobcenter müssen einer im Hartz-IV-Bezug stehenden Zehntklässlerin eines Gymnasiums einen Zuschuss für einen internetfähigen Laptop gewähren. Mit fortschreitender Schullaufbahn stelle solch ein Rechner für Hausaufgaben und die Vorbereitung von Referaten "einen unabweisbaren und besonderen Bedarf" dar, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem am 2. April veröffentlichten Beschluss.

Im konkreten Fall hatte eine Hartz-IV-Bezieherin beim Jobcenter für ihre Tochter einen 500-Euro-Zuschuss für einen internetfähigen Laptop beantragt. Ihre Tochter besuche die zehnte Klasse eines Gymnasiums und habe Probleme, ihre Hausaufgaben und diverse Schulprojekte ohne mediale Unterstützung zu bewältigen. Sie müsse bei Freunden schulische Referate ausarbeiten und ausdrucken. Ihr schulisches Fortkommen werde mit fehlendem Laptop beeinträchtigt.

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Weder handele es sich um einen Mehrbedarf, noch könne ihr ein Darlehen zur Anschaffung eines internetfähigen Laptops bewilligt werden.

Der dagegen gerichtete Antrag der Mutter auf einstweilige Anordnung hatte vor dem Sozialgericht Erfolg. Es liege Eilbedürftigkeit vor, da sie mit jedem Tag, an dem die Tochter keinen internetfähigen PC zur Verfügung hat, am schulischen Fortkommen beeinträchtigt wird.

Az.: S 29 AS 1540/19 ER