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Liebenau Leben im Alter geht für Beschäftigte den Dritten Weg



In den Altenhilfeeinrichtungen der Liebenau Leben im Alter gemeinnützige GmbH mit Sitz in Meckenbeuren gelten für die etwa 870 Beschäftigten ab 1. Januar 2021 die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR). Damit ist ein rund ein Jahrzehnt andauernder Konflikt um ungleiche Bezahlung in der Stiftung Liebenau, die Gesellschafterin der LiLA ist, beendet. Das seien "beruhigende Zeichen zum Jahresausklang", teilten der Betriebsrat der LiLA, die Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas und ver.di Baden-Württemberg am 29. Dezember gemeinsam mit.

Die Regionalkommission hatte in ihrer Dezembersitzung grünes Licht gegeben für die Aufnahme der LiLA in das kirchliche Arbeitsrecht. Der Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau hatte zuvor für LiLA die Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernommen.

Zähe Verhandlungen beendet

Vorausgegangen waren zähe Tarifverhandlungen zwischen LiLA und ver.di, die im Herbst seitens der Arbeitgeber abgebrochen wurden. Begründet wurde dies bereits damit, dass in den Einrichtungen nun doch der kirchliche sogenannte Dritte Weg, so wie in der gesamten Stiftung Liebenau, gelten solle.

Bernd Widon, Vorsitzender der Mitarbeiterseite der Caritas-Regionalkommission Baden-Württemberg bilanzierte: "Dass die Beschäftigten der LiLA nach Jahren der Auseinandersetzung endlich die gleiche Vergütungsstruktur wie in den anderen Caritaseinrichtungen haben, verwirklicht endlich die Wertschätzung, die seit Jahren vonseiten der Stiftung gefehlt hat." Jetzt stehen für alle Beschäftigten neue Arbeitsverträge mit Besitzstandsregelung an.