sozial-Politik

Familie

Lesbisches Ehepaar will gemeinsame Mutterschaft erstreiten




Das Ehepaar Gesa Teichert-Akkermann (li.) und Verena Akkermann mit Tochter Paula
epd-bild/Nancy Heusel
Paula ist ein Wirbelwind. Ihre beiden Mamas freuen sich über jeden Entwicklungsschritt der fast Einjährigen. Dass die eine rechtlich gar nicht Paulas Mutter ist, finden sie diskriminierend - und klagen. Vor dem Oberlandesgericht Celle.

Paula wird bald ein Jahr alt. Dass ihre Mama Verena Akkermann rechtlich gar nicht ihre Mama ist, kann sie noch nicht verstehen. Verena Akkermann und ihre Ehefrau Gesa Teichert-Akkermann aus Schellerten bei Hildesheim wussten schon vor der Geburt, dass sie beide von Anfang an in Paulas Geburtsurkunde als gleichberechtigte Mütter aufgenommen werden wollten. Doch das ist in Deutschland trotz der "Ehe für alle" bislang nicht möglich. Also klagte das lesbische Ehepaar - und verlor in erster Instanz. Nun geht der Kampf in die nächste Runde vor das Oberlandesgericht Celle. Das Gericht will sein Urteil nach eigenen Angaben bis Anfang Februar verkünden.

Adoption als Stiefkind

Die Akkermanns waren vor rund einem Jahr die ersten in Deutschland, die den Klageweg wählten. Bei lesbischen Elternpaaren muss die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Die Bearbeitung einschließlich Besuchen durch das Jugendamt dauert oft mehrere Monate, manchmal Jahre.

Das finden die Akkermanns diskriminierend. "Paula hat bereits zwei Mamas", sagt Gesa Teichert-Akkermann. Sie seien miteinander verheiratet und hätten sich gemeinsam für das Kind entschieden, sagt Teichert-Akkermann, die Paula per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht hat. Alles andere als die Anerkennung der gemeinsamen Mutterschaft käme ihnen unsinnig vor: "Wir lassen uns nicht beirren und streiten weiter für das Recht unserer Tochter auf zwei Eltern und auf unser Recht als Regenbogenfamilie mit zwei Müttern", schreiben sie in einem Brief an ihre Unterstützerinnen.

Mittlerweile ist aus der Initiative der Akkermanns eine Bewegung entstanden, die sich unter dem Hashtag #nodoption und auf der Webseite www.nodoption.de organisiert hat. Rund 30 weitere sogenannte Regenbogenfamilien haben Klage eingereicht. Dazu zählen auch Paare, bei denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat. Zudem werden Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann von der Berliner Anwältin Lucy Chebout und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.

Ein Schatten auf ihrem Leben

Sie alle wollen langfristig eine Gesetzesänderung erreichen. Das deutsche Abstammungsrecht stamme aus einer Zeit vor der "Ehe für alle" und vor der Einführung des dritten Geschlechtseintrages. Das Gesetz kenne bislang nur die Konstellation, in der der erste Elternteil eine Frau und der zweite Elternteil ein Mann ist. Eine Vaterschaft wird bei verheirateten Paaren automatisch anerkannt, auch wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Bei nicht verheirateten Paaren reicht dazu ein einfacher Antrag aus.

Den Akkermanns geht es als kleine Familie nach wie vor richtig gut, sagt Teichert-Akkermann mit einem fröhlichen Lachen. "Paula ist ein echter Wirbelwind und fängt sogar schon an zu laufen." Dass Paula rechtlich gesehen immer noch nur eine Mutter hat, wirft dennoch einen Schatten auf ihr Leben. "Sollte mir etwas zustoßen, dann wäre Paula Vollwaise. Meine Frau hätte keine Mutterrechte."

Umgekehrt hätte ihre Tochter keinen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn Verena Akkermann sterben würde. Auch alltägliche Eltern-Aufgaben wie etwa das Impfen kann Verena Akkermann nur mit einer entsprechenden Vollmacht ihrer Frau erledigen.

Martina Schwager