sozial-Recht

Landessozialgericht

Hartz IV für behinderten Teilzeit-Studenten



Teilzeit-Studierende können Hartz IV beanspruchen. Dies entscheid das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am 12. Januar veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Zugrunde lag der Fall eines 1978 geborenen behinderten Mannes, der ab 2012 Theologie studierte und 2018 wegen seiner Epilepsie auf ein Teilzeit-Studium in Geschichte und Kulturwissenschaft umschwenkte. Sowohl sein BAföG-Antrag als auch sein Antrag auf Arbeitslosengeld II wurden abgelehnt.

Das sah das Landessozialgericht anders und verurteilte das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung, dem Studenten Arbeitslosengeld II und damit eine Grundsicherung zu gewähren. Denn BAföG-Leistungen stünden ihm wegen seines Teilzeitstudiums nicht zu.

Az.: L 9 AS 535/20 B ER