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Justiz

Mehr Verfahren am Bundessozialgericht



Das Bundessozialgericht in Kassel muss mit immer mehr neuen Verfahren zurechtkommen. "Die Neueingänge haben 2015 mit 4.032 Verfahren einen Spitzenwert erreicht", sagte Gerichtspräsident Peter Masuch am 26. Februar in Kassel. Im Jahr zuvor habe es nur 3.439 Verfahrenseingänge gegeben. Durchschnittlich müssten Bürger 11,8 Monate bis zum Abschluss eines Revisionsverfahrens warten.

Erschwert werde die Arbeit des Bundessozialgerichts dadurch, dass vier Vorsitzendenstellen derzeit nicht besetzt sind. Mehrere Richter aus den eigenen Reihen hätten sich erfolglos beworben und bei den Verwaltungsgerichten Klage eingereicht, sagte Mausch. Wann die Stellen besetzt werden können, sei unklar.

Die hohen Flüchtlingszahlen haben sich nach Angaben des Gerichtspräsidenten noch nicht auf die Arbeitsbelastung der obersten Bundesrichter ausgewirkt. Viele Streitigkeiten um Asylbewerberleistungen würden im Eilrechtsschutzverfahren entschieden, die vor den Sozial- und Landessozialgerichten enden. Erst die Hauptsacheverfahren würden dann beim Bundessozialgericht landen.

Auffällig ist laut Masuch, dass sich mehr Bürger per E-Mail an das Gericht wenden und um Hilfe bitten. Viele Bürger würden glauben, dass das Gericht Behörden einfach etwas anweisen kann, sagte Masuch. Das sei aber nicht so, vielmehr müsse der Rechtsweg eingehalten werden.

Kritisch äußerte sich Masuch zu Plänen der Justizministerkonferenz, künftig Fernsehkameras bei Urteilsverkündungen zuzulassen, um die Gerichtsbarkeit transparenter zu machen. "Ich bin nicht davon überzeugt, dass das eine richtige Maßnahme ist", sagte Masuch. Richter müssten dann bereits bei der Verkündung jedes Wort auf die Goldwaage legen, bevor das Urteil verschriftlicht wird.

Für die nahe Zukunft stehen in Kassel mehrere interessante Verfahren an. So soll geklärt werden, inwieweit das Elterngeld und Spielgewinne auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden müssen. Der Unfallsenat des Bundessozialgerichts will zudem über den Umfang des Unfallversicherungsschutzes bei Telearbeitsplätzen zu Hause entscheiden.


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