Ausgabe 21/2016 - 27.05.2016
Düsseldorf (epd). Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Patienten während einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stärken. Zwangsmaßnahmen dürften künftig nur "ultima ratio", also die absolute Ausnahme und letzte Möglichkeit sein, um Lebensgefahr oder erhebliche Gefahr für sich und andere abzuwenden, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am 25. Mai in Düsseldorf. Das Landeskabinett billigte ihren Entwurf einer Novelle des "Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)", mit dem sich nun der Landtag befassen muss.
Ziel der Novelle sei es, die Bedingungen, unter denen eine Zwangsbehandlung oder ein Eingriff in die persönliche Freiheit etwa durch Fixierungen oder Isolierungen gerechtfertigt sein können, deutlich einzuschränken, erklärte die Ministerin.
Eine Zwangsbehandlung solle künftig nur noch möglich sein, wenn eine weniger eingreifende Maßnahme aussichtslos ist, der zu erwartende Nutzen die Beeinträchtigungen der Betroffenen deutlich überwiegen und der Versuch vorausging, die Zustimmung des Patienten zu erreichen. Zudem müssten eine Zwangsbehandlung sowie eine länger andauernde Fixierungen zukünftig durch einen richterlichen Beschluss genehmigt werden.
Sozialverbände wie der SoVD NRW begrüßten grundsätzlich die Novelle mit ihren Neuregelungen zur Zwangsbehandlung bei einwilligungsunfähigen Betroffenen. In einer Stellungnahme von Februar kritisierte der Verband allerdings, dass die Novelle keine Perspektive zur Schaffung von vor- und nachsorgenden Hilfen für von Zwangsmaßnahmen bedrohte Menschen enthalte. Es bestehen aus Sicht des Sozialverbandes "erhebliche Zweifel", ob mit der Novellierung das wichtige Ziel zur Reduzierung von Zwangsmaßnahmen erreicht werden kann.