Ausgabe 28/2016 - 15.07.2016
Berlin, Potsdam (epd). Die Berliner Jugendämter haben im vergangenen Jahr 14.441 Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet. Gegenüber dem Vorjahr mit damals 11.772 Verfahren sei das eine Steigerung um 22,7 Prozent, teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 12. Juli in Potsdam mit. Als akut gefährdet stuften die Behörden 2015 dabei 3.450 Kinder und Jugendliche (23,9 Prozent) ein. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.
In etwa 30 Prozent der Fälle (4.389) lag den Angaben zufolge eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei rund 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen (3.626) wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. In knapp 21 Prozent der Fälle (2.976) konnten die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung feststellen.
In den meisten Fällen (62,5 Prozent) der Kindeswohlgefährdungen ging es um Vernachlässigung. 19,4 Prozent betrafen körperliche und etwa 30 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,5 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden.
Aufmerksam gemacht wurden die Jugendämter häufig durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (11,7 Prozent) oder anonym (sieben Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 28 Prozent der Verfahren initiiert. In 16,8 Prozent der Fälle schlugen die Kita, die Tagesmutter oder die Schule Alarm. Knapp zehn Prozent der Verfahren wurden von den Kindern und Jugendlichen oder durch Eltern und Erziehungsberechtigte selbst angestoßen. Ärzte, Gesundheitsämter oder Hebammen informierten die Behörden in 5,3 Prozent der Fälle.
763 Kinder oder Jugendliche wurden den Angaben zufolge im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 820 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.