Ausgabe 28/2016 - 15.07.2016
Berlin (epd). Der Bundestag am 7. Juli in Berlin das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird im Herbst in Kraft treten.
Mit dem Transplantationsregister werden erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes erhoben wurden. Das Register soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln.
Für die Weitergabe von Patientendaten an das Transplantationsregister ist nach einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. Juli die ausdrückliche Einwilligung der Organempfänger und der lebenden Organspender notwendig. Das Transplantationsregister werde unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz stehen. Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Selbstverwaltungspartner im Gesundheitswesen "geeignete Stellen" mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle beauftragen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht das Transplantationsregister als einen "Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken".