sozial-Politik

Rheinland-Pfalz

Kindertagespflege in Unternehmen bleibt Ausnahme



Die vor drei Jahren in Rheinland-Pfalz gesetzlich erlaubte Anstellung von Tagesmüttern und -vätern in Firmen hat noch keine nennenswerte Verbreitung gefunden. "Das Interesse der Unternehmen an Kindertagespflege in ihren eigenen Räumlichkeiten ist nach allen Informationen, die uns erreichen insgesamt überschaubar geblieben", teilte das zuständige Mainzer Bildungsministerium am 12. Oktober dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Dem Land seien aktuell nur drei Arbeitgeber bekannt, die Tagespflegestellen für die Kinder ihrer Mitarbeiter eingerichtet hätten.

Eine umfassende Statistik auf Landesebene existiere jedoch nicht. Einige größere Unternehmen im Land hätten stattdessen Betriebskindergärten eröffnet.

Der rheinland-pfälzische Landtag hatte im Juni 2013 einstimmig beschlossen, dass Tagesmütter und -väter Kinder ab auch am Arbeitsplatz der Eltern betreuen dürfen. Zuvor war Kindertagespflege nur im Haushalt der Betreuungsperson oder in der Wohnung der Eltern zulässig. Die Initiative sollte es mittelständischen Firmen, Altenheimen, Krankenhäusern oder Behörden erleichtern, Angebote zur Betreuung von Mitarbeiterkindern zu machen.


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