Ausgabe 42/2016 - 21.10.2016
Berlin (epd). Mediziner, Wissenschaftler sowie Patientenvertreter fordern eine bessere finanzielle und qualitative Ausstattung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Wir müssen zu einer sorgenden Gesellschaft kommen. Dazu gehört auch, Leben und Tod zu enttabuisieren", sagte der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Winfried Hardinghaus, bei der Vorstellung von Leitlinien zur Umsetzung der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" am 17. Oktober in Berlin.
Die Experten fordern neben einer verbesserten Finanzierung eine Hospiz- und Palliativversorgung, die den Bedürfnissen der Betroffenen und deren Angehörigen gerecht wird. Zudem sollen Forschung und Weiterbildung ausgebaut werden. Im vergangenen Jahr starben in Deutschland 925.000 Menschen. Etwa 90 Prozent bräuchten eine palliative Versorgung am Lebensende, hieß es. Derzeit würden rund 250 Millionen Euro im Jahr dafür ausgegeben.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch, bezeichnete das im vergangenen Jahr verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz als Fortschritt. Allerdings fehlen ihm konkrete Verantwortlichkeiten. Radbruch verlangte zudem, bestimmte Patientengruppen stärker zu berücksichtigen, etwa Wohnungslose, Migranten oder Patienten im Strafvollzug.
Hardinghaus sagte weiter, die erforderliche qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und in der häuslichen Umgebung müsse jetzt auch finanziell abgesichert werden. Andernfalls werde es kaum möglich, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalte.
Ziel der Nationalen Strategie sei es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebensort bei Bedarf eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalte.
"Das wiederum geht nicht ohne eine auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhende Hospiz- und Palliativversorgung. Nur unter Berücksichtigung dieser drei zentralen Punkte können alle Beteiligten zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken", betonte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer.
Die Charta ist Teil einer nationalen Strategie, die es ermöglichen soll, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der Erkrankung und seiner persönlichen Lebenslage eine Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhält. In fünf Leitsätzen sind Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe formuliert. Den Angaben nach haben bisher mehr als 1.450 Organisationen und Institutionen sowie rund 15.800 Einzelpersonen die Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Drei Jahre liegen zwischen der Auftaktveranstaltung "Von der Charta zur Nationalen Strategie" im Jahr 2013 im Bundestag und der Präsentation des Maßnahmenkatalogs, an dem 50 gesundheitspolitisch relevante Institutionen und Organisationen mitgewirkt haben.