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Hessen

Flüchtlingshelfer klagen vor Verwaltungsgericht



Mehr als zwanzig Flüchtlingshelfer, die sich als Bürgen für Flüchtlinge zur Verfügung stellten, haben beim Gießener Verwaltungsgericht Klagen eingereicht. Ein Teil der Kläger habe Bescheide vom Jobcenter mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Reinhard Ruthsatz, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Einige Klagen richteten sich gegen Städte und Landkreise.

Die Kläger haben Ruthsatz zufolge sogenannte Verpflichtungserklärungen, also Bürgschaften, für einreisende Flüchtlinge unterschrieben, die von ihren Familienangehörigen nach Deutschland nachgeholt wurden. Damit verpflichteten sich die Bürgen auf Grundlage von Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes, die Kosten für den Lebensunterhalt des Einreisenden zu tragen. "Das kennt das Ausländerrecht seit Jahrzehnten", sagte Ruthsatz. Die Bundesrepublik sei schon immer der Auffassung, dass Einreisende selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssten.

Die Kläger argumentierten unter anderem damit, dass sie sich vorher vom hessischen Innenministerium beraten ließen, sagte Ruthsatz. Sie seien davon ausgegangen, dass die Bürgschaftsverpflichtung erlischt, sobald die Einreisenden nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt würden. Das seien diese inzwischen auch.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 26. Januar zugunsten eines Jobcenters entschieden: Danach haftet der Bürge für die Lebensunterhaltskosten eines Bürgerkriegsflüchtlings auch noch nach seiner Anerkennung als Flüchtling. Nach Angaben der "Gießener Allgemeinen Zeitung" fordern die Jobcenter in der Region mittlerweile insgesamt 80.000 Euro von den Flüchtlingshelfern. Das Verwaltungsgericht Gießen sei nur zuständig für Mittelhessen, erklärte Ruthsatz. Vermutlich lägen auch anderen Gerichten Klagen vor.


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