sozial-Politik

Thüringen

Land führt Gehörlosengeld ein



Gehörlosen Menschen soll in Thüringen ein dem Blindengeld vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Zahlung von 100 Euro pro Monat unabhängig vom Einkommen oder dem Vermögen der Betroffenen sei rückwirkend zum 1. Juli 2017 geplant, teilte das Sozialministerium am 28. November in Erfurt mit. Das vom Kabinett gebilligte Vorhaben müsse aber noch den Landtag passieren.

"Gehörlose Menschen haben unbestreitbar einen Mehraufwand, um am sozialen Leben teilhaben zu können", sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke). Wenn sie mit ihrer Umwelt kommunizieren wollten, seien sie zum Beispiel auf die Unterstützung von Gebärdendolmetschern angewiesen.


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