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Löhne

Nur gut die Hälfte der Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld




Weihnachtlich geschmückte Einkaufspassage
epd-bild/Jens Schulze
Viele Beschäftigte freuen sich am Jahresende über Weihnachtsgeld. Doch längst nicht jeder Erwerbstätige bekommt diese Sonderzahlung. Bei Diakonie und Caritas gibt es dieses Geld, aber die Regelungen sind komplex.

Allerorten weihnachtet es schon sehr: Die ersten Tannenbäume sind aufgestellt, die Geschäftspassagen lassen die festliche Dekoration blinken. Es naht die Zeit des Weihnachtsgeldes. Doch wer bekommt überhaupt diese Sonderzahlung? Und wie hoch fällt sie aus? Die Hans-Böckler-Stiftung hat das untersucht und im jüngsten Heft der Reihe "Böckler Impuls" publiziert. Grundlage ist eine Umfrage bei 17.000 Beschäftigten, die für das WSI-Tarifarchiv Auskunft gaben. Bei Diakonie und Caritas ist das Weihnachtsgeld in den jeweiligen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geregelt.

Doch zunächst zu den Ergebnissen der Böckler-Stiftung: Von den Vollzeitbeschäftigten erhalten 55 Prozent Weihnachtsgeld, von den befristet Beschäftigten sind es 42 Prozent. Interessant: Auch beim Weihnanchtsgeld gibt es einen deutlichen Unterschied je nach Geschlecht. 68 der Männer bekommen die Zahlung, doch nur 42 Prozent der Frauen. Und: Der Unterschied zwischen Ost und West besteht fort. In Westdeutschland können sich 57 Prozent der Erwerbstätigen über die Sonderzahlung freuen, im Osten sind es 43 Prozent. Große Unterschiede bestehen zwischen einzelnen Wirtschaftsbranchen.

Sonderzahlung bei kirchlicher Wohlfahrt

Maßgebend für den Bezug der Jahressonderzahlung bei der Caritas in Anlehnung an den TVöD sind die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Geregelt ist das in den Anlagen der AVR, denn die Anspruchsgrundlagen sind komplex. Verkürzt gesagt besteht ein Anspruch auf die Zahlung, wenn das Dienst- oder Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember besteht und auch seit dem 1. Oktober ununterbrochen bestanden hat. Gleiches gilt für eine Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber von mindestens sechs Monaten. Weihnachtsgeld wird auch bezahlt, wenn eine entsprechende Vereinbarung gemäß § 38 Mitarbeitervertretungsordung (MAVO) getroffen wurde.

Anteiliges Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten, die etwa in Mutterschutz gehen, die die Elternzeit nutzen oder nicht ununterbrochen bei einem Dienstherrn beschäftigt waren. Gekürzt wird pro Kalendermonat ein Zwölftel der Weihnachtszuwendung.

Nicht einfacher sind die Regelungen bei der Diakonie (AVR Anhang 14 regelt das Weihnachtsgeld und füllt drei Seiten). Dort heißt es: "Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der sich am 1. November eines Jahres in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, das mindestens bis zum 31. Dezember des Jahres besteht, erhält eine Jahressonderzahlung." Die Höhe errechnet sich aus der Summe der Bezüge der Monate Januar bis einschließlich Oktober des Jahres, dividiert durch zehn. "Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen vertraglich variable Mehrarbeit vereinbart ist, erhöht sich dieser Betrag um die durchschnittliche Vergütung der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit."

Die Diakonie teilt ihre Zahlung auf. Sie wird zur Hälfte im November des laufenden Jahres, die zweite Hälfte im Juni des Folgejahres gezahlt. Und es gilt eine nicht unwichtige Einschränkung: Wenn das Unternehmen ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet hat, können die Sonderzahlungen in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe sowie ambulanten Diensten und Beratungsstellen deutlich gesenkt werden.

Dirk Baas

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