Ausgabe 48/2017 - 01.12.2017
Cottbus (epd). Eine Nacht-Pflegefachkraft für 50 bis 60 teils schwer Pflegebedürftige ist einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht ausreichend. Das brandenburgische Landesamt für Soziales und Versorgung dürfe einen Heimbetreiber deshalb auffordern, dies zu ändern, heißt es in einer am 24. November veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus. Der Betreiber des Pflegeheims müsse nun Vorschläge für Verbesserungen machen.
Der Träger war gegen den Bescheid des Landesamtes vor Gericht gegangen, nachdem das Amt die Beseitigung von Mängeln verlangte. In einigen Punkten gab das Verwaltungsgericht dem Betreiber in dem Eilverfahren Recht; in anderen wie dem der Personalausstattung nicht.
Der Betreiber habe nicht bestritten, dass in der Nacht für die Versorgung von 50 bis 60 Bewohnern - darunter etwa 20 Menschen mit den höchsten Pflegegraden vier und fünf - nur eine Pflegefachkraft zur Verfügung stehe, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.
Az.: VG 5 L 294/17